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   VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17   

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VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17 (https://dejure.org/2017,25688)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07.07.2017 - 4 L 148/17 (https://dejure.org/2017,25688)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 4 L 148/17 (https://dejure.org/2017,25688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    BImSchV 4, BImSchV 9, § 10 BImSchG, § ... 15 Abs 1 BNatSchG, § 30 Abs 2 BNatSchG, § 30 Abs 3 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 3 BNatSchG, § 2 Abs 1 UmwRG, § 2 Abs 3 UmwRG, § 2 Abs 5 UmwRG, § 1 Abs 1 UmwRG, § 80a Abs 2 Nr 2 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Immissionsschutzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17
    Der zuständigen Behörde steht dabei sowohl hinsichtlich der Entscheidung darüber, was zur hinreichenden Bestandserfassung im Einzelfall erforderlich ist, als auch hinsichtlich der sich hieran anschließenden Beurteilung, ob und inwieweit artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten vorliegen, ein gerichtlich nur auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkte naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274, vom 21. November 2013 - 7 C 40/11 - NVwZ 2014, 524, vom 27. Juni 2013 - 4 C 1/12 -,BVerwGE 147, 118).Gerichtlich überprüfbar bleibt allerdings in jedem Fall, ob im Gesamtergebnis die artenschutzfachlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausreichten, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (BVerwG, Urteil vom 21. November 2013, a.a.O.).

    Das in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG statuierte Verbot, Tiere einer besonders geschützten Art zu töten, wird verletzt, wenn sich das Risiko, dass ein solcher Erfolg eintritt, durch das zu beurteilende Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urteile vom 12. März 2008, a.a.O., vom 9. Juli 2008, a.a.O., vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, BVerwGE 147, 118).

    Nicht erfüllt ist dieser Verbotstatbestand, wenn die den geschützten Tieren drohende Gefahr in einem Bereich verbleibt, der mit dem stets bestehenden Risiko vergleichbar ist, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 11 S 9.17

    Artenschutz gegen Windkraftanlage - Zwischenanordnung des Gerichts

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17
    All dies rechtfertigt nach summarischer Prüfung die Annahme, dass dem Ziegenmelker - wie auch schon vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Beschluss zur Zwischenverfügung vom 21. Februar 2017 (OVG 11 S 9.17) angedeutet - ganzjähriger Schutz im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zuteilwerden dürfte.

    Mit der hiesigen Entscheidung ist die Zwischenverfügung vom 9. Februar 2017 in der Gestalt, die diese durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Februar 2017 (OVG 11 S 9.17) gefunden hat, gegenstandslos geworden.

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17
    Die Ermittlungen müssen nicht erschöpfend sein, sondern nur so weit gehen, dass die Intensität und Tragweite der Beeinträchtigung erfasst werden kann (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299).

    Das in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG statuierte Verbot, Tiere einer besonders geschützten Art zu töten, wird verletzt, wenn sich das Risiko, dass ein solcher Erfolg eintritt, durch das zu beurteilende Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urteile vom 12. März 2008, a.a.O., vom 9. Juli 2008, a.a.O., vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, BVerwGE 147, 118).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17
    Der zuständigen Behörde steht dabei sowohl hinsichtlich der Entscheidung darüber, was zur hinreichenden Bestandserfassung im Einzelfall erforderlich ist, als auch hinsichtlich der sich hieran anschließenden Beurteilung, ob und inwieweit artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten vorliegen, ein gerichtlich nur auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkte naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274, vom 21. November 2013 - 7 C 40/11 - NVwZ 2014, 524, vom 27. Juni 2013 - 4 C 1/12 -,BVerwGE 147, 118).Gerichtlich überprüfbar bleibt allerdings in jedem Fall, ob im Gesamtergebnis die artenschutzfachlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausreichten, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (BVerwG, Urteil vom 21. November 2013, a.a.O.).

    Das in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG statuierte Verbot, Tiere einer besonders geschützten Art zu töten, wird verletzt, wenn sich das Risiko, dass ein solcher Erfolg eintritt, durch das zu beurteilende Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urteile vom 12. März 2008, a.a.O., vom 9. Juli 2008, a.a.O., vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, BVerwGE 147, 118).

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16

    Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum, naturschutzfachlicher; Erfassung

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17
    Der Verweis der Antragsteller auf die Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten (Stand April 2015) der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten ("Helgoländer Papier") stellt diesen Befund nicht in Frage, da sich diese nicht als allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft durchgesetzt haben (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. November 2016 - 12 ME 132/16 -, zitiert nach juris).

    Dies gilt sowohl für das öffentliche Interesse an einem Ausbau der Windenergie an diesem Standort als auch im Besonderen für das wirtschaftliche Interesse der Beigeladenen, das Vorhaben ohne weitere Verzögerung realisieren zu können (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. November 2016, a.a.O.).

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17
    Zwar wäre es wünschenswert, wenn sich eine Vereinigung möglichst detailreich in das Verwaltungsverfahren einbringt und entsprechende naturschutzfachliche Erkenntnisse umfassend und frühzeitig zur Verfügung stellt, allerdings ist es - insbesondere vor dem Hintergrund, dass die vormals enthaltene Präklusionsregelung im Umweltrechtsbehelfsgesetz angesichts unionsrechtlicher Bedenken (siehe Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 -, EuZW 2016, 66) gestrichen worden ist - nicht Aufgabe der Umweltverbände, umfangreiche Gutachterleistungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu erbringen.
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17
    Soweit die Beigeladene und der Antragsgegner darauf hinweisen, dass artenschutzrechtlichen Ermittlungen nicht durch Erhebungen und Erkenntnisse nach der Zulassungsentscheidung erschüttert werden können, trifft dies zwar im Grundsatz zu, dürfte jedoch auf frühere artenschutzrechtliche Bestandsaufnahmen beschränkt sein, die nach Methodik und Umfang ordnungsgemäß erfolgt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64/07 -, BVerwGE 134, 308).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass sie regelmäßig benutzt wird (BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 -, BVerwGE 133, 239; BVerwG, Beschluss vom 13. März 2008 - 9 A 10.07 -, NuR 2008, 495).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2009 - 11 S 58.08

    Störung wild lebender Tiere (hier: Biber) durch die Beseitigung oder Öffnung von

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17
    Für die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens vorzunehmende Interessenabwägung muss es in Anbetracht der Irrevisibilität einer etwaigen Schädigung des Ziegenmelkers genügen, dass die Störungshandlungen hierzu jedenfalls geeignet sind (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2009 - 11 S 58/08 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass sie regelmäßig benutzt wird (BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 -, BVerwGE 133, 239; BVerwG, Beschluss vom 13. März 2008 - 9 A 10.07 -, NuR 2008, 495).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07

    Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz;

  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308

    Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften;

  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung;

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

  • BVerwG, 16.10.2014 - 7 VR 2.14

    Eilantrag gegen neue S-Bahn-Trasse in Fürth-Nord erfolgreich

  • BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 1.15

    Umweltverbandsklage; Präklusion; immissionsschutzrechtliches

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

  • VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18

    SOFORTVOLLZUG; ÖFFENTLICHES INTERESSE; GESETZGEBERISCHES ERMESSEN; KLIMAZIELE;

    Dieser Standpunkt wird im Übrigen auch in der vom Antragsteller zu seiner Ansicht zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam (vom 07.07.2017 - 4 L 148/17 -, juris) eingenommen und festgestellt, dass die behördliche Einschätzungsprärogative (erst) dort ende, wo sich der eingenommene Standpunkt nach aktuellem Erkenntnisstand fachwissenschaftlich nicht mehr vertreten lasse.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2024 - 3a S 10.23

    Vorläufiger Rechtsschutz - Änderungsantrag - Rechtsschutzinteresse - Genehmigung

    Der Antrag der Beigeladenen auf Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 7. Juli 2017 - VG 4 L 148/17 - wird abgelehnt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2020 - 11 S 70.19

    Windkraftanlagen; Artenschutzrechtliche Zugriffsverbote; Tötungsverbot;

    Soweit der Antragsteller geltend macht, das Verwaltungsgericht weiche von seiner eigenen Rechtsprechung im Beschluss vom 7. Juli 2017 (4 L 148/17, Rn. 16, juris) und der von ihm in diesem Beschluss zitierten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 18. Juni 2014 - 22 B 13.1358 -, Rn. 45, juris) ab, trifft dies abgesehen davon, dass eine solche Abweichung noch nicht die Unrichtigkeit der hier angegriffenen Entscheidung belegen muss, nicht zu.
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