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   VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16.A   

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VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16.A (https://dejure.org/2021,57603)
VG Potsdam, Entscheidung vom 08.12.2021 - 12 K 2469/16.A (https://dejure.org/2021,57603)
VG Potsdam, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 12 K 2469/16.A (https://dejure.org/2021,57603)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 26.02.2015 - C-472/13

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16
    Der Umstand, dass der Betroffene aufgrund des lediglich indirekten Charakters einer Kriegsbeteiligung nicht persönlich nach den Kriterien des Strafrechts und insbesondere denen des Internationalen Strafgerichtshofs von Strafverfolgung bedroht wäre, steht dem aus Artikel 9 Abs. 2 e der Richtlinie 2004/83, der unverändert Art. 9 Abs. 2 e QualRL entspricht, resultierenden Schutz nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015, C-472/13 -, zitiert nach juris, Rn. 37).

    Erforderlich ist es nach der Auffassung des EuGH dagegen, dass der Betreffende die Kriegsverbrechen nicht auf andere Weise, etwa durch ein reguläres Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer, vermeiden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015, a. a. O., Rn. 44 ff.).

  • VG Bremen, 27.04.2017 - 5 K 1228/16

    Asylrecht, Syrien - Asyl Syrien; Wehrdienstentziehung

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16
    Der Dienst beim syrischen Militär und dem Regime nahe stehenden Milizen umfasst gegenwärtig Verbrechen oder Handlungen, die im Sinne von § 3 a Abs. 2 Nr. 5 AsylG unter die Ausschlussklausel des § 3 Abs. 2 AsylG fallen, die sich mithin als Verbrechen gegen den Frieden, als ein Kriegsverbrechen oder als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen (vgl. so auch VG Bremen, Urteil vom 27. April 2017 - 5 K 1228/16 -, zitiert nach juris, Rn.26 ff und VG Potsdam, Urteil vom 22. März 2018 - VG 12 K 4458/16.A -, S. 18 des Urteilsabdrucks).

    Dass der Dienst in der syrischen Armee oder in den Regime nahestehende Milizen mit dem Zwang zu wiederholten und systematisch vorgenommenen völkerrechtswidrigen Handlungen verbunden ist, welche die Grundsätze der Menschlichkeit und des humanitären Völkerrechts missachten, scheint in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unbestritten (vgl. etwa Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 12. Oktober 2016 - 9 A 175/16 -, VG Sigmaringen, Urteil vom 23. November 2016 - A 5 K 1372/16 -, VG Ansbach, Urteil vom 19. Oktober 2016 - AN 9 K 16.30460 -, VG Stade, Urteil vom 2. November 2016, 10 A 2183/16 -, alle zitiert nach juris, VG Bremen, Urteil vom 27. April 2017 - 5 K 1228/16 -, zitiert nach juris, Rn. 28).

  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16
    Dafür spricht im Übrigen neben dem gewichtigen Argument im Urteil des EuGH vom 19. November 2020 - C-238/19 - (juris Rn. 60) auch deutsches Recht im Zusammenhang mit der Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen in der DDR.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, juris Rn. 44).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16
    Dies ist bei der richterlichen Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Würdigung des Vortrages eines schutzsuchenden Ausländers zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, NVwZ 1985, 658; OVG Magdeburg, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 -, zitiert nach juris, Rn. 51; VG Potsdam, Urteil vom 16. September 2016 - VG 12 K 2187/14.A -, S. 8 des Urteilsabdrucks).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2018 - A 3 S 791/18

    Syrische Asylbewerber; Rückkehrprognose; illegale Ausreise und Aufenthalt im

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16
    Es ist den deutschen Gerichten auch bekannt, dass das syrische Regime seit längerer Zeit einen durch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gekennzeichneten Vernichtungskrieg führt, der sich auch gegen die Teile der Zivilbevölkerung richtet, die in den von einer anderen Bürgerkriegspartei gehaltenen Gebieten leben und die damit auf der anderen Seite stehen (vgl. so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Oktober 2018 - A 3 S 791/18 -, juris, Rn. 39).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - 3 B 23.17

    Keine Flüchtlingseigenschaft für syrische Männer allein wegen

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16
    Damit ist sein Fall nicht mit denjenigen vergleichbar, die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seiner Rechtsprechung zugrunde legte, wonach männliche Rückkehrer im militärdienstfähigen Alter nicht allein wegen ihrer Flucht (gemeint: Ausreise), der Asylantragstellung und des Auslandsaufenthalts als potentielle Regimegegner angesehen werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 - OVG 3 N 136/20 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. März 2018 - OVG 3 B 23.17 -, juris Rn. 21 ff., - OVG 3 B 28.17 - juris Rn. 24 ff.; Urteil vom 10. Oktober 2018 - OVG 3 B 24.18 -, juris 21 ff.; anders noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2014 - OVG 3 N 91.13 -, juris und auch das vorgehende Urteil des VG Frankfurt (Oder) vom 28. Juni 2013 - 3 K 370/10.A - sowie die Entscheidungspraxis der Beklagten bis in das Jahr 2016), denn in seinem Fall besteht eine Verknüpfung zwischen seiner Haltung und der ihm drohenden Verfolgung durch den syrischen Staat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - 3 B 28.17

    Unverfolgt ausgereister Syrer aus Homs im wehrdienstfähigen Alter;

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16
    Damit ist sein Fall nicht mit denjenigen vergleichbar, die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seiner Rechtsprechung zugrunde legte, wonach männliche Rückkehrer im militärdienstfähigen Alter nicht allein wegen ihrer Flucht (gemeint: Ausreise), der Asylantragstellung und des Auslandsaufenthalts als potentielle Regimegegner angesehen werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 - OVG 3 N 136/20 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. März 2018 - OVG 3 B 23.17 -, juris Rn. 21 ff., - OVG 3 B 28.17 - juris Rn. 24 ff.; Urteil vom 10. Oktober 2018 - OVG 3 B 24.18 -, juris 21 ff.; anders noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2014 - OVG 3 N 91.13 -, juris und auch das vorgehende Urteil des VG Frankfurt (Oder) vom 28. Juni 2013 - 3 K 370/10.A - sowie die Entscheidungspraxis der Beklagten bis in das Jahr 2016), denn in seinem Fall besteht eine Verknüpfung zwischen seiner Haltung und der ihm drohenden Verfolgung durch den syrischen Staat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 3 N 91.13

    Syrien; Asyl; Flüchtlingseigenschaft; subsidiärer Schutz; politische Verfolgung;

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16
    Damit ist sein Fall nicht mit denjenigen vergleichbar, die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seiner Rechtsprechung zugrunde legte, wonach männliche Rückkehrer im militärdienstfähigen Alter nicht allein wegen ihrer Flucht (gemeint: Ausreise), der Asylantragstellung und des Auslandsaufenthalts als potentielle Regimegegner angesehen werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 - OVG 3 N 136/20 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. März 2018 - OVG 3 B 23.17 -, juris Rn. 21 ff., - OVG 3 B 28.17 - juris Rn. 24 ff.; Urteil vom 10. Oktober 2018 - OVG 3 B 24.18 -, juris 21 ff.; anders noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2014 - OVG 3 N 91.13 -, juris und auch das vorgehende Urteil des VG Frankfurt (Oder) vom 28. Juni 2013 - 3 K 370/10.A - sowie die Entscheidungspraxis der Beklagten bis in das Jahr 2016), denn in seinem Fall besteht eine Verknüpfung zwischen seiner Haltung und der ihm drohenden Verfolgung durch den syrischen Staat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09

    Anforderungen an den Begriff der Verfolgungshandlung iSv EGRL 93/2004 Art 3;

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16
    Dies ist bei der richterlichen Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Würdigung des Vortrages eines schutzsuchenden Ausländers zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, NVwZ 1985, 658; OVG Magdeburg, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 -, zitiert nach juris, Rn. 51; VG Potsdam, Urteil vom 16. September 2016 - VG 12 K 2187/14.A -, S. 8 des Urteilsabdrucks).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 3 B 24.18

    Verfolgung von Syrern in Aleppo und der nahegelegenen Ortschaft Al-Bab bei

  • VG Sigmaringen, 23.11.2016 - A 5 K 1372/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei einem Syrer im wehrdienstfähigen Alter

  • VG Magdeburg, 12.10.2016 - 9 A 175/16

    Asylrecht: Flüchtlingseigenschaft wegen unmittelbar bevorstehender Mobilisierung

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 40/18

    Politische Verfolgung eines Syrers

  • VG Stade, 02.11.2016 - 10 A 2183/16

    Berücksichtigung der gegenwärtigen politischen Verhältnisse in Syrien im Rahmen

  • VG Ansbach, 19.10.2016 - AN 9 K 16.30460

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der

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