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VG Regensburg, 01.08.2017 - RO 2 S 17.1207 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 55 Abs. 1, Art. 57 Abs. 4, Art. 76 S. 2; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 18a, § 35 Abs. 1 Nr. 1, § 201
Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher zu gewerblicher Nutzung - rewis.io
Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher zu gewerblicher Nutzung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 01.08.2017 - RO 2 S 17.1207
- VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 CS 17.1675
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- VG Regensburg, 23.11.2017 - RO 2 K 17.1107
Nutzungsuntersagung für eine Lagerhalle für einen Malerbetrieb
Auszug aus VG Regensburg, 01.08.2017 - RO 2 S 17.1207
Diese ist unter dem Az. RO 2 K 17.1107 anhängig.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Behörden- und Gerichtsakten sowie der beigezogenen Akten des Verfahrens RO 2 K 17.1107 verwiesen.
- VGH Bayern, 27.07.2005 - 26 ZB 05.1519
Auszug aus VG Regensburg, 01.08.2017 - RO 2 S 17.1207
Fehl geht insoweit der Hinweis der Antragstellerbevollmächtigten auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juli 2005 - 26 ZB 05.1519 - (BeckRS 2005, 16946), weil es sich dort keineswegs um einen vergleichbaren Fall handelte. - BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97
Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung …
Auszug aus VG Regensburg, 01.08.2017 - RO 2 S 17.1207
Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören aber nicht nur nicht-bauliche Nutzungen, sondern grundsätzlich auch bauliche Nutzungen, die der Landwirtschaft dienen (BVerwG, B.v. 17.12.1998 - 4 NB 4/97 - juris Rn. 8).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2016 - 3 M 340/15
Anforderungen nach § 80 Abs 3 VwGO bei einer Nutzungsuntersagung wegen formeller …
Auszug aus VG Regensburg, 01.08.2017 - RO 2 S 17.1207
Dies gilt umso mehr, als ein bloßes Nutzungsverbot den Bestand der baulichen Anlagen unberührt lässt und dem Bauherrn mangels Schaffung vollendeter Tatsachen in der Regel ohne Weiteres angesonnen werden kann, bis zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit seiner formell illegal aufgenommenen Nutzung zu verzichten (vgl. OVG MV, B.v. 06.01.2016 - 3 M 340/15 - juris). - VGH Bayern, 17.10.2012 - 2 CS 12.1835
Nutzungsuntersagung; Bordellbetrieb
Auszug aus VG Regensburg, 01.08.2017 - RO 2 S 17.1207
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Fall der baurechtlichen Nutzungsuntersagung einer formell illegalen und nicht offensichtlich genehmigungsfähigen baulichen Anlage nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen sind, denn es besteht regelmäßig ein öffentliches Interesse daran, dass die Genehmigungspflicht beachtet wird (vgl. BayVGH. B.v. 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 05.07.2004 - 15 CS 04.58
Voraussetzung einer Nutzungsuntersagung
Auszug aus VG Regensburg, 01.08.2017 - RO 2 S 17.1207
Sollen nach dem Willen der Behörde die für die Nutzungsuntersagung sprechenden öffentlichen Belange den Vorrang haben und weist der Fall keine Besonderheiten auf, die eine ausdrückliche Würdigung der privaten Belange gebieten, genügt für die Begründung der Ermessenserwägungen die Darlegung der öffentlichen Belange (BayVGH, B.v. 05.07.2004 - 15 CS 04.58 - juris Rn. 20).
- VG Cottbus, 05.01.2018 - 3 L 440/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung
Da, wie oben bereits dargelegt, die ausgesprochene Nutzungsuntersagung nicht auch das Gebot beinhaltet, sämtliche Lager zu räumen, kommt auch ein Eingriff in etwaige Vermieterpfandrechte nicht in Betracht - zumal für das Vorliegen von vertraglichen Beziehungen, aus welchen den Eigentümern oder etwaigen Nutzern Ansprüche erwachsen könnten, keinerlei Anhaltspunkte gegeben sind (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 01. August 2017 - RO 2 S 17.1207 -, juris Rn. 27; VG Potsdam…, Urteil vom 09. Januar 2017 - 4 K 460/15 -, juris Rn. 35).