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   VG Saarlouis, 01.12.2015 - 6 L 882/15   

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https://dejure.org/2015,40771
VG Saarlouis, 01.12.2015 - 6 L 882/15 (https://dejure.org/2015,40771)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 01.12.2015 - 6 L 882/15 (https://dejure.org/2015,40771)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 6 L 882/15 (https://dejure.org/2015,40771)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.12.2015 - 6 L 882/15
    Eine Nachholung einer unterbliebenen Anhörung unmittelbar in einem gerichtlichen Verfahren genügt jedoch nicht, auch nicht durch Austausch von Schriftsätzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1983 - 3 C 27/82 -, juris-Rz. 64, m.w.N.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 45 Rz. 42, m.w.N.).

    Es kann zwar keine absolute Sicherheit verlangt werden, gleichwohl muss im Hinblick auf die Effektivität des Rechtsschutzes ein strenger Maßstab angelegt werden und genügen bereits leise Zweifel an der Alternativlosigkeit der Entscheidung, um die Offensichtlichkeit zu verneinen (vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 15.12.1983 - 3 C 27/82 -, juris-Rz. 66; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 46 Rz. 32 ff., 36 ff., m.w.N.).

    Denn jedenfalls machen die in mehrfacher Hinsicht aufgeworfenen und klärungsbedürftigen Zweifelsfragen deutlich, dass vorliegend zumindest möglicherweise auch andere Entscheidungen in der Sache denkbar gewesen wären, so dass eine Alternativlosigkeit der erfolgten Verteilung des Antragstellers nach ... in Sachsen wohl nicht offensichtlich erscheint und der Verstoß gegen das Erfordernis der Anhörung sich damit nicht von vornherein als unbeachtlich erweist (vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 15.12.1983 - 3 C 27/82 -, juris-Rz. 66; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 46 Rz. 32 ff., 36 ff., m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - 18 A 792/14

    Einstufbarkeit der durch die zentrale Verteilungsstelle (BAMF) gem. § 15a Abs. 3

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.12.2015 - 6 L 882/15
    Gemäß § 28 Abs. 1 SVwVfG ist jedoch vor Erlass eines Verwaltungsaktes - um einen solchen handelt es sich bei der Verteilungsentscheidung (vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2014 - 18 A 792/14 -, juris-Rz. 6) -, der, wie hier, in die Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung maßgeblichen Umständen zu äußern; Gründe im Sinne des Absatzes 2 der Vorschrift, die ein Absehen von der Anhörung ermöglichen würden, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • VG Bremen, 24.10.2014 - 2 V 1260/14
    Auszug aus VG Saarlouis, 01.12.2015 - 6 L 882/15
    Denn gemäß § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG setzt die Berücksichtigung zwingender Gründe, die der Verteilung an einen bestimmten Ort entgegenstehen, voraus, dass diese vom Ausländer "vor Veranlassung der Verteilung" geltend gemacht werden (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., juris-Rz. 25; VG Bremen, Beschluss vom 24.10.2014 - 2 V 1260/14 -, juris-Rz. 31, m.w.N.; Walther, a.a.O., § 15a AufenthG Rz. 9).
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