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   VG Schleswig, 07.01.2021 - 1 B 170/20   

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VG Schleswig, 07.01.2021 - 1 B 170/20 (https://dejure.org/2021,241)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07.01.2021 - 1 B 170/20 (https://dejure.org/2021,241)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07. Januar 2021 - 1 B 170/20 (https://dejure.org/2021,241)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Schleswig, 07.01.2021 - 1 B 170/20
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, Kammerbeschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - jeweils juris).

    Ein hohes, gegen eine Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris).

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VG Schleswig, 07.01.2021 - 1 B 170/20
    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor der Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - jeweils juris).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Auszug aus VG Schleswig, 07.01.2021 - 1 B 170/20
    Ein solcher Rechtsanspruch liegt nur dann vor, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind und die Behörde kein Ermessen mehr auszuüben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 17.09 - Rn. 24 zu § 39 Nr. 3 AufenthV, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - Rn. 21 ff. zu § 10 Abs. 3 AufenthG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15/14 -, Rn. 19; jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 8 ME 305/10

    Vereinbarkeit der Verweisung auf die Möglichkeit eines familiären Zusammenlebens

    Auszug aus VG Schleswig, 07.01.2021 - 1 B 170/20
    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, mithin eine tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 8 ME 305/10 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05

    Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 07.01.2021 - 1 B 170/20
    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - m. w.N., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - jeweils juris; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 81 AufenthG Rn. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

    Auszug aus VG Schleswig, 07.01.2021 - 1 B 170/20
    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - m. w.N., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - jeweils juris; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 81 AufenthG Rn. 44).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VG Schleswig, 07.01.2021 - 1 B 170/20
    Ein solcher Rechtsanspruch liegt nur dann vor, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind und die Behörde kein Ermessen mehr auszuüben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 17.09 - Rn. 24 zu § 39 Nr. 3 AufenthV, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - Rn. 21 ff. zu § 10 Abs. 3 AufenthG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15/14 -, Rn. 19; jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09

    Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der

    Auszug aus VG Schleswig, 07.01.2021 - 1 B 170/20
    Nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Belange können einer Beendigung des Aufenthalts dann entgegenstehen, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9.95 -, Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20. Mai 2009 - 11 ME 110/09 -, Rn. 10; jeweils juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 02.11.2012 - 3 B 199/12

    Rechtliches Abschiebungshindernis bei Kleinkind, Gewichtung des Kindeswohls

    Auszug aus VG Schleswig, 07.01.2021 - 1 B 170/20
    Bei Kleinkindern von unter 3 Jahren, bei denen eine Trennungszeit von einem Elternteil von über 6 Monaten infrage steht und bei denen dadurch etwa ein halbes Jahr mehr als ein Sechstel des eigenen Lebens ausmachen würde, wäre mit der Nachholung des Visumsverfahrens zuzuwarten, bis das Kind dem Kleinkindalter entwachsen ist und ihm die Möglichkeit offensteht, den Kontakt zu der Bezugsperson anderweitig, etwa brieflich oder (video-) telefonisch, weiter aufrecht zu erhalten (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 2. November 2012 - 3 B 199/12 -, Rn. 3, juris).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VG Schleswig, 07.01.2021 - 1 B 170/20
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, Kammerbeschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - jeweils juris).
  • BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17

    Bewertung der Rückkehrgefährdung zurückkehrender wehrpflichtiger Personen nach

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • VGH Bayern, 19.11.2002 - 10 CE 02.2909
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11

    Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

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