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   VG Schleswig, 16.06.2021 - 11 B 28/21   

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VG Schleswig, 16.06.2021 - 11 B 28/21 (https://dejure.org/2021,17941)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16.06.2021 - 11 B 28/21 (https://dejure.org/2021,17941)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 11 B 28/21 (https://dejure.org/2021,17941)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 07.12.2017 - 2 B 183/17

    Ruhen der Schulpflicht, Fortsetzungsfeststellungsantrag im Verfahren des

    Auszug aus VG Schleswig, 16.06.2021 - 11 B 28/21
    Das Rechtsschutzbedürfnis geht nämlich verloren, wenn sich der Antrag faktisch erledigt hat, weil die angestrebte Regelung zu spät käme (vgl. OVG Bautzen BeckRS 2017, 136778; VGH München BeckRS 2010, 31841).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 20 CE 10.2491

    Einstweilige Anordnung im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 16.06.2021 - 11 B 28/21
    Das Rechtsschutzbedürfnis geht nämlich verloren, wenn sich der Antrag faktisch erledigt hat, weil die angestrebte Regelung zu spät käme (vgl. OVG Bautzen BeckRS 2017, 136778; VGH München BeckRS 2010, 31841).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-230/03

    Sedef - Assoziierung EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 des

    Auszug aus VG Schleswig, 16.06.2021 - 11 B 28/21
    Danach hat der türkische Arbeitnehmer, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört, in diesem Mitgliedstaat nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung Anspruch auf Erneuerung seiner Arbeitserlaubnis (und damit einhergehend seines Aufenthaltsrechts, vgl. EuGH, Urt. v. 10.01.2006 - C-230/03 -, Sedef) bei dem gleichen Arbeitgeber, wenn er über einen Arbeitsplatz verfügt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    Auszug aus VG Schleswig, 16.06.2021 - 11 B 28/21
    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15 - juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 - SchlHA 1991, 220).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2020 - 4 MB 98/19

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreise

    Auszug aus VG Schleswig, 16.06.2021 - 11 B 28/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2019 - 11 B 129/19 -, juris Rn. 19; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16.01.2020 - 4 MB 98/19 -, juris Rn. 10 und vom 03.07.2018 - 1 MB 7/18 -, n.v.; Schenke in: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 25. Auflage 2019, § 80 Rn. 147, m.w.N.; a.A.: Schoch in: Schoch/Schneider, Verwaltungsgerichtsordnung: VwGO, Werkstand: 39. EL Juli 2020, § 80 Rn. 413 ff., m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 16.06.2021 - 11 B 28/21
    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15 - juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 - SchlHA 1991, 220).
  • VG Schleswig, 09.01.2019 - 1 B 137/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Schleswig, 16.06.2021 - 11 B 28/21
    Deshalb ist in diesen Fällen § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 MB 40/11 -, n.v. S. 4 der Beschlussausfertigung; VG Schleswig, Beschluss vom 09. Januar 2019 - 1 B 137/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 16.06.2021 - 11 B 28/21
    Zwar lebt im Falle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG nicht (wieder) auf, denn die behördliche Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der nach der Konzeption des Gesetzgebers unbeschadet einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet (OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 2 M 318/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; VG Schleswig, Beschluss vom 26. November 2018 - 1 B 115/18 -, juris Rn. 21).
  • VG Schleswig, 26.11.2019 - 11 B 129/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Fristsetzung zur Ausreise

    Auszug aus VG Schleswig, 16.06.2021 - 11 B 28/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2019 - 11 B 129/19 -, juris Rn. 19; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16.01.2020 - 4 MB 98/19 -, juris Rn. 10 und vom 03.07.2018 - 1 MB 7/18 -, n.v.; Schenke in: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 25. Auflage 2019, § 80 Rn. 147, m.w.N.; a.A.: Schoch in: Schoch/Schneider, Verwaltungsgerichtsordnung: VwGO, Werkstand: 39. EL Juli 2020, § 80 Rn. 413 ff., m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2011 - 4 MB 40/11

    Ausländerrecht (Abschiebungsschutz): Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Schleswig, 16.06.2021 - 11 B 28/21
    Deshalb ist in diesen Fällen § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 MB 40/11 -, n.v. S. 4 der Beschlussausfertigung; VG Schleswig, Beschluss vom 09. Januar 2019 - 1 B 137/18 -, juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Hannover, 03.05.2023 - 12 B 1729/22

    Außenwohnbereich; Eigenart der näheren Umgebung; Garten; Gemengelage;

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer behördlichen Anordnung ist im Falle einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO bei noch nicht abgeschlossenem Widerspruchsverfahren die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung (vgl. BayVGH, Beschl. vom 31.08.2021 - 11 CS 21.1631 -, juris Rn. 24; VG Schleswig, Beschl. vom 16.06.2021 - 11 B 28/21 -, juris Rn. 18; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 80 Rn. 147 m.w.N.).
  • VG Hannover, 22.07.2022 - 12 B 6533/21

    Adressat; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Begründung der Anordnung der

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer behördlichen Anordnung ist im Falle einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO bei noch nicht abgeschlossenem Widerspruchsverfahren die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung (vgl. Bay. VGH, Beschl. vom 31.08.2021 - 11 CS 21.1631 -, juris Rn. 24; VG Schleswig, Beschl. vom 16.06.2021 - 11 B 28/21 -, juris Rn. 18; Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Auflage 2021, § 80 Rn. 147, m.w.N.).
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