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   VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16   

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VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16 (https://dejure.org/2017,8635)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 10.03.2017 - A 3 K 593/16 (https://dejure.org/2017,8635)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 10. März 2017 - A 3 K 593/16 (https://dejure.org/2017,8635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 71a Abs 1 AsylVfG 1992, § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 2 AufenthG 2004, § 51 Abs 1 Nr 1 VwVfG, § 51 Abs 1 Nr 2 VwVfG
    Prüfung eines Zweitantrags nur, wenn im Erstverfahren im Dublin-Mitgliedstaat eine Prüfung des jeweiligen Schutztatbestandes erfolgte

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2007 - 11 LB 398/05

    Gewährung von Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16
    Denn ein Abschiebungsverbot kann sich ungeachtet der prinzipiell ausreichenden Behandelbarkeit und Versorgungsmöglichkeit psychischer Erkrankungen auch daraus ergeben, dass eine Abschiebung aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen für den Betroffenen unzumutbar ist: Dies ist in der bisherigen Rechtsprechung insbesondere für die schwerwiegende Verschlimmerung psychischer Leiden, namentlich der Gefahr einer zu irreparablen Gesundheitsschäden führenden (Re-)Traumatisierung anerkannt (vgl. etwa: Hess. VGH, Urteil vom 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.09.2006 - 4 LB 6/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2007 - 10 A 10952/06 - Bay. VGH, Urteil vom 09.09.2013 - 9 B 10.30261 -, jew. juris; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 26.06.2007 - 11 LB 398/05 -, NVwZ-RR 2008, 280).

    Unter dem Begriff der "Retraumatisierung" wird die durch äußere Ursachen oder Bedingungen (Trigger), die dem zu Grunde liegenden traumatischen Erlebnis gleichen, ähneln oder Anklänge daran haben, ausgelöste Reaktualisierung der inneren Bilder des traumatischen Erlebens in der Vorstellung und den körperlichen Reaktionen des Betroffenen verstanden, die mit der vollen oder gesteigerten Entfaltung des Symptombildes der ursprünglichen traumatischen Reaktion auf der körperlichen, psychischen und sozialen Ebene einhergeht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.04.2005 - 21 A 2152/03.A -, EzAR-NF 051 Nr. 7; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 26.06.2007, a.a.O.; Marx, InfAuslR 2000, 357, 360).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16
    Angesichts der Brisanz der Schutzgutgefährdung im Falle der Suizidalität sind an den Grad der Wahrscheinlichkeit geringere Anforderungen zu stellen, die - zusammen mit obigen Ausführungen - zur Annahme einer beachtlich wahrscheinlichen Gefahr der erheblichen Gesundheitsverschlechterung berechtigen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.08.2014 - A 11 S 1128/14 - juris Rn. 27 = EzAR-NF 62 Nr. 34; unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 05.11.1991 - 9 C 118.90 - juris = NVwZ 1992, 582 und vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - juris = NVwZ 2013, 936).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16
    Die vorgelegten fachärztlichen Stellungnahmen des behandelnden Psychiaters und der behandelnden Psychotherapeutin genügen den (hohen) Anforderungen an ärztliche Atteste im psychiatrischen/psychologischen Fachgebiet, wie sie das BVerwG (wegweisend Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8.07 - juris Rn. 15 = InfAuslR 2008, 142) fordert, und belegen die Gefahr einer Retraumatisierung der Klägerin Ziff. 2 im Falle der (erzwungenen) Rückkehr nach Mazedonien, sodass die beachtliche Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer erheblichen, konkreten Gesundheitsverschlechterung der Klägerin Ziff. 2 besteht.
  • BVerwG, 01.10.2001 - 1 B 185.01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Abschiebungshindernisse nach § 53

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16
    Die mögliche Unterstützung durch Angehörige im In- und Ausland ist in die gerichtliche Prognose, ob bei einer Rückkehr in den Heimatstaat eine Gefahr für Leib und Leben besteht, mit einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.10.2001 - 1 B 185.01 - juris = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - A 11 S 1128/14

    Keine Flüchtlingseigenschaft für Christen aus Pakistan

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16
    Angesichts der Brisanz der Schutzgutgefährdung im Falle der Suizidalität sind an den Grad der Wahrscheinlichkeit geringere Anforderungen zu stellen, die - zusammen mit obigen Ausführungen - zur Annahme einer beachtlich wahrscheinlichen Gefahr der erheblichen Gesundheitsverschlechterung berechtigen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.08.2014 - A 11 S 1128/14 - juris Rn. 27 = EzAR-NF 62 Nr. 34; unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 05.11.1991 - 9 C 118.90 - juris = NVwZ 1992, 582 und vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - juris = NVwZ 2013, 936).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16
    Angesichts der Brisanz der Schutzgutgefährdung im Falle der Suizidalität sind an den Grad der Wahrscheinlichkeit geringere Anforderungen zu stellen, die - zusammen mit obigen Ausführungen - zur Annahme einer beachtlich wahrscheinlichen Gefahr der erheblichen Gesundheitsverschlechterung berechtigen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.08.2014 - A 11 S 1128/14 - juris Rn. 27 = EzAR-NF 62 Nr. 34; unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 05.11.1991 - 9 C 118.90 - juris = NVwZ 1992, 582 und vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - juris = NVwZ 2013, 936).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16
    Eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 - juris Rn. 9) auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist.
  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 9 B 10.30261

    Asylrecht Türkei; Abschiebungsverbot; Posttraumatische Belastungsstörung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16
    Denn ein Abschiebungsverbot kann sich ungeachtet der prinzipiell ausreichenden Behandelbarkeit und Versorgungsmöglichkeit psychischer Erkrankungen auch daraus ergeben, dass eine Abschiebung aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen für den Betroffenen unzumutbar ist: Dies ist in der bisherigen Rechtsprechung insbesondere für die schwerwiegende Verschlimmerung psychischer Leiden, namentlich der Gefahr einer zu irreparablen Gesundheitsschäden führenden (Re-)Traumatisierung anerkannt (vgl. etwa: Hess. VGH, Urteil vom 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.09.2006 - 4 LB 6/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2007 - 10 A 10952/06 - Bay. VGH, Urteil vom 09.09.2013 - 9 B 10.30261 -, jew. juris; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 26.06.2007 - 11 LB 398/05 -, NVwZ-RR 2008, 280).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16
    Für die Bestimmung der "Gefahr" gilt der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, d.h. die drohende Rechtsgutsverletzung darf nicht nur im Bereich des Möglichen liegen, sondern muss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.11.1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 zu § 53 Abs. 6 AuslG; NdsOVG, Urteil vom 10.11.2011 - 8 LB 108/10 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 10 A 10952/06

    Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16
    Denn ein Abschiebungsverbot kann sich ungeachtet der prinzipiell ausreichenden Behandelbarkeit und Versorgungsmöglichkeit psychischer Erkrankungen auch daraus ergeben, dass eine Abschiebung aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen für den Betroffenen unzumutbar ist: Dies ist in der bisherigen Rechtsprechung insbesondere für die schwerwiegende Verschlimmerung psychischer Leiden, namentlich der Gefahr einer zu irreparablen Gesundheitsschäden führenden (Re-)Traumatisierung anerkannt (vgl. etwa: Hess. VGH, Urteil vom 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.09.2006 - 4 LB 6/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2007 - 10 A 10952/06 - Bay. VGH, Urteil vom 09.09.2013 - 9 B 10.30261 -, jew. juris; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 26.06.2007 - 11 LB 398/05 -, NVwZ-RR 2008, 280).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2016 - A 6 S 916/15

    Behandelbarkeit psychischer Erkrankungen in Mazedonien

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2006 - 4 LB 6/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2005 - 21 A 2152/03

    Sri Lanka, Folter, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention,

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05

    Bestehen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses im Sinne des § 60

  • VGH Hessen, 26.02.2007 - 4 UE 1125/05
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 108/10

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Abschiebungsverbots bei einem

  • VG Magdeburg, 09.10.2017 - 1 A 283/15
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist gemäß § 77 Abs. 1, 2. Hs. AsylG der Zeit­ punkt der gerichtlichen Entscheidung und damit das AsylG und das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der letzten Änderung durch Art. 2 Abs. 2 und 3 des Gesetzes v. 04.11.2016, BGBl. I, s. 2460 (vgl. auch VG Sigmaringen, Urteil vom 10. März 2017 - A 3 K 593/16-, Rn. 42. juris).
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