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   VG Stade, 31.03.2021 - 6 A 875/19   

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https://dejure.org/2021,13389
VG Stade, 31.03.2021 - 6 A 875/19 (https://dejure.org/2021,13389)
VG Stade, Entscheidung vom 31.03.2021 - 6 A 875/19 (https://dejure.org/2021,13389)
VG Stade, Entscheidung vom 31. März 2021 - 6 A 875/19 (https://dejure.org/2021,13389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ackerstatus; Dauergrünland; Dauergrünlandstatus; Dauergrünlandumbruch; Feststellender Verwaltungsakt; Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Genehmigung; Genehmigungspflicht; Pflügen; Pflugnachweis; Pflugregelung; Umbruch; Umbruch Ackerstatus; Verpflichtungsklage; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus VG Stade, 31.03.2021 - 6 A 875/19
    Ist eine Erklärung der Verwaltung darauf gerichtet, die im Verhältnis von Staat und Bürger (oder dem Staat gegenüberstehenden sonstigen Rechtssubjekten) bestehenden Unsicherheiten zu beseitigen, indem sie die generelle und abstrakte Regelung des Gesetzes verbindlich konkretisiert und/oder individualisiert, so legt die Verwaltung fest, was im Einzelfall rechtens sein soll, und trifft damit eine Regelung mit Außenwirkung im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG (BVerwG, Urt. v. 5. November 2009 - 4 C 3/09 -, juris).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 30.17

    Einhalten einer Mindestspieldauer bei der befristet genehmigten Veranstaltung von

    Auszug aus VG Stade, 31.03.2021 - 6 A 875/19
    Maßgeblich kommt es bei der Auslegung von Verwaltungsakten in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden, sondern darauf an, wie der Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für ihn erkennbaren Umstände verstehen musste (BVerwG, Beschl. v. 23. Januar 2018 - 8 B 30.17 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2020 - 11 LA 104/19

    Rechtswidrigkeit der unverschlüsselten Übersendung eines Bescheids zur Anordnung

    Auszug aus VG Stade, 31.03.2021 - 6 A 875/19
    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Absatz 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urt. v. 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschl. v. 22. Juli 2020 - 11 LA 104/19 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Stade, 31.03.2021 - 6 A 875/19
    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Absatz 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urt. v. 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschl. v. 22. Juli 2020 - 11 LA 104/19 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2020 - 4 LC 291/17

    Befahrensregelung; Bundeswasserstraße; Gesetzgebungskompetenz; Kitesurfen;

    Auszug aus VG Stade, 31.03.2021 - 6 A 875/19
    Das berechtigte Interesse im Sinne des § 43 Absatz 1 VwGO umfasst jedes nach vernünftigen Erwägungen durch die Sachlage gerechtfertigte schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur (Nds. OVG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 4 LC 291/17 -, juris Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 12 A 2475/16

    Qualifizierung der Fläche als Dauergrünland in Abgrenzung zum Ackerland;

    Auszug aus VG Stade, 31.03.2021 - 6 A 875/19
    Auch wenn die Beteiligten im vorliegenden Fall zum Teil wechselseitig auf einen eventuellen "Ackerstatus" von landwirtschaftlichen Flächen Bezug nehmen, handelt es sich hierbei nicht um einen Rechtsbegriff (aA wohl OVG NRW, Urt. v. 8. Mai 2018 - 12 A 2475/16 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 18.22

    Vorlage geeigneter Nachweise nach § 10a Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2 InVeKoSV bei der

    Ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Umwandlung von Dauergrünland genehmigungsfähig ist, kann davon abhängen, wann es entstanden ist (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 DirektZahlDurchfG; für die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab dem 1. Januar 2023: § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität vom 16. Juli 2021 <BGBl. I S. 2996>, das am 22. November 2022 in Kraft getreten ist ; vgl. VG Stade, Urteil vom 31. März 2021 - 6 A 875/19 - juris Rn. 112).
  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 20.22

    Frist für die Vorlage geeigneter Nachweise nach § 10a Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2

    Ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Umwandlung von Dauergrünland genehmigungsfähig ist, kann davon abhängen, wann es entstanden ist (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 DirektZahlDurchfG; für die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab dem 1. Januar 2023: § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität vom 16. Juli 2021 <BGBl. I S. 2996>, das am 22. November 2022 in Kraft getreten ist ; vgl. VG Stade, Urteil vom 31. März 2021 - 6 A 875/19 - juris Rn. 112).
  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 27.22

    Frist für die Vorlage geeigneter Nachweise nach § 10a Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2

    Ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Umwandlung von Dauergrünland genehmigungsfähig ist, kann davon abhängen, wann es entstanden ist (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 DirektZahlDurchfG; für die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab dem 1. Januar 2023: § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität vom 16. Juli 2021 <BGBl. I S. 2996>, das am 22. November 2022 in Kraft getreten ist ; vgl. VG Stade, Urteil vom 31. März 2021 - 6 A 875/19 - juris Rn. 112).
  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 16.22

    G.-P. ./. Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes der

    Ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Umwandlung von Dauergrünland genehmigungsfähig ist, kann davon abhängen, wann es entstanden ist (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 DirektZahlDurchfG; für die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab dem 1. Januar 2023: § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität vom 16. Juli 2021 <BGBl. I S. 2996>, das am 22. November 2022 in Kraft getreten ist ; vgl. VG Stade, Urteil vom 31. März 2021 - 6 A 875/19 - juris Rn. 112).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 3 C 17.22

    S. H. GbR ./. Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes

    Ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Umwandlung von Dauergrünland genehmigungsfähig ist, kann davon abhängen, wann es entstanden ist (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 DirektZahlDurchfG; für die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab dem 1. Januar 2023: § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität vom 16. Juli 2021 <BGBl. I S. 2996>, das am 22. November 2022 in Kraft getreten ist ; vgl. VG Stade, Urteil vom 31. März 2021 - 6 A 875/19 - juris Rn. 112).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 3 C 23.22

    L. ./. Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes der

    Ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Umwandlung von Dauergrünland genehmigungsfähig ist, kann davon abhängen, wann es entstanden ist (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3âEURŒ DirektZahlDurchfG; für die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab dem 1. Januar 2023: § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität vom 16. Juli 2021 <BGBl. I S. 2996>, das am 22. November 2022 in Kraft getreten ist ; vgl. VG Stade, Urteil vom 31. März 2021 - 6 A 875/19 - juris Rn. 112).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 3 C 22.22

    E.-K. GbR ./. Landeswirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes

    Ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Umwandlung von Dauergrünland genehmigungsfähig ist, kann davon abhängen, wann es entstanden ist (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 DirektZahlDurchfG; für die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab dem 1. Januar 2023: § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität vom 16. Juli 2021 <BGBl. I S. 2996>, das am 22. November 2022 in Kraft getreten ist ; vgl. VG Stade, Urteil vom 31. März 2021 - 6 A 875/19 - juris Rn. 112).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 3 C 25.22

    S. ./. Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes der

    Ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Umwandlung von Dauergrünland genehmigungsfähig ist, kann davon abhängen, wann es entstanden ist (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3âEURŒ DirektZahlDurchfG; für die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab dem 1. Januar 2023: § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität vom 16. Juli 2021 <BGBl. I S. 2996>, das am 22. November 2022 in Kraft getreten ist ; vgl. VG Stade, Urteil vom 31. März 2021 - 6 A 875/19 - juris Rn. 112).
  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 24.22

    R. GbR ./. Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes der

    Ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Umwandlung von Dauergrünland genehmigungsfähig ist, kann davon abhängen, wann es entstanden ist (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3âEURŒ DirektZahlDurchfG; für die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab dem 1. Januar 2023: § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität vom 16. Juli 2021 <BGBl. I S. 2996>, das am 22. November 2022 in Kraft getreten ist ; vgl. VG Stade, Urteil vom 31. März 2021 - 6 A 875/19 - juris Rn. 112).
  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 19.22

    H. ./. Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes der

    Ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Umwandlung von Dauergrünland genehmigungsfähig ist, kann davon abhängen, wann es entstanden ist (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 DirektZahlDurchfG; für die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab dem 1. Januar 2023: § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität vom 16. Juli 2021 <BGBl. I S. 2996>, das am 22. November 2022 in Kraft getreten ist ; vgl. VG Stade, Urteil vom 31. März 2021 - 6 A 875/19 - juris Rn. 112).
  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 26.22

    RA B. als Insolvenzverwalter über das Vermögen der W.GbR ./.

  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 21.22

    K. ./. Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes der

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