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   VG Stuttgart, 22.12.2021 - A 4 K 2195/21   

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https://dejure.org/2021,54461
VG Stuttgart, 22.12.2021 - A 4 K 2195/21 (https://dejure.org/2021,54461)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22.12.2021 - A 4 K 2195/21 (https://dejure.org/2021,54461)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - A 4 K 2195/21 (https://dejure.org/2021,54461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 51 VwVfG, § 29 Abs 1 Nr 5 AsylVfG 1992, § 71 Abs 1 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 AufenthG 2004
    Eignung einer im Asylfolgeverfahren vorgelegten Urkunde, eines Zeugen für eine günstigere Entscheidung; Qualität der medizinischen Versorgung in Sri Lanka

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylfolgeantrag; Beweismittel; Abschiebungsverbot; Sri Lanka; posttraumatische Belastungsstörung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.12.2021 - A 4 K 2195/21
    Mit Blick auf die Unschärfe dieses Krankheitsbildes, seiner vielfältigen Symptomatik sowie der im vorliegenden Zusammenhang erheblichen Missbrauchsgefahr ist für die Annahme eines gesundheitsbezogenen Abschiebungsverbots eine lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde, erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.07.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7), die durch Nachweise belegt sein muss, die bestimmten Mindestanforderungen genügen (vgl. Bergmann in: ders./Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 60 AufenthG Rn. 104).

    Wird das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.07.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7; Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 17.07 - juris Rn. 15; vgl. auch § 60a Abs. 2c AufenthG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2021 - 11 A 881/17

    Streit um die Feststellung von Abschiebungsverboten hinsichtlich Armenien;

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.12.2021 - A 4 K 2195/21
    Erforderlich aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist danach, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, das heißt, dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.01.2021 - 11 A 881/17.A - juris Rn. 36).

    Denn eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.01.2021 - 11 A 881/17.A - juris Rn. 38).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.12.2021 - A 4 K 2195/21
    Der Hauptantrag ist zulässig und insbesondere statthaft (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Soweit - wie hier - nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG die Abschiebung auf der Grundlage dieser alten Abschiebungsandrohung bei einem unzulässigen Folgeantrag erst nach der Mitteilung des Bundesamts an die Ausländerbehörde, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nicht vorliegen, vollzogen werden darf, wird es dem Rechtsschutzbegehren des Antragstellers, eine Abschiebung auf dieser Grundlage zu verhindern, allein gerecht, die Antragsgegnerin als Rechtsträgerin des Bundesamts im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, der Ausländerbehörde mitzuteilen, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht ergriffen werden dürfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 21.06.2017 - 5 A 109/15

    Folgeverfahren, "Durchentscheidung", Verpflichtungsklage; Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.12.2021 - A 4 K 2195/21
    Zwar ist eine hilfsweise bezüglich Nummer 2 des angegriffenen Bescheids begehrten Feststellung von Abschiebungsverboten zulässig und insbesondere gemäß § 123 Abs. 1 VwGO statthaft, da in der Hauptsache eine Verpflichtungsklage zu erheben wäre (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 21.06.2017 - 5 A 109/15.A - juris Rn. 26).

    Das Gericht ist gegebenenfalls verpflichtet, die Sache spruchreif zu machen (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 21.06.2017 - 5 A 109/15.A - juris Rn. 26 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 423/00

    Asylfolgeantrag

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.12.2021 - A 4 K 2195/21
    Denn neue Beweismittel im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG können sich schon angesichts des Wortlauts der Regelung nur auf Umstände beziehen, die im ursprünglichen Verfahren bereits vorgetragen worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2000 - A 12 S 423/00 - juris Rn. 41).

    Dienen die vorgelegten Beweismittel dem Beleg von Tatsachen, die im Erstverfahren noch nicht thematisiert wurden, so handelt es sich der Sache nach um die Korrektur des Sachvortrags selbst, so dass § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG Anwendung findet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2000 - A 12 S 423/00 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.12.2021 - A 4 K 2195/21
    Wird das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.07.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7; Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 17.07 - juris Rn. 15; vgl. auch § 60a Abs. 2c AufenthG).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.12.2021 - A 4 K 2195/21
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafürsprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris Rn. 99).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.12.2021 - A 4 K 2195/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umfasst der Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention lediglich Abschiebungshindernisse, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen (sog. zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 juris Rn. 35).
  • VGH Hessen, 13.09.2018 - 3 B 1712/18

    Antragsart und Antragsgegner im Eilverfahren bei Ablehnung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.12.2021 - A 4 K 2195/21
    Zudem ergibt sich aus § 71 Abs. 4 in Verbindung mit § 36 Abs. 4 AsylG, dass einstweiliger Rechtsschutz hier nur gewährt werden kann, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung bestehen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 13.09.2018 - 3 B 1712/18.A - juris Rn. 12).
  • VG Saarlouis, 31.07.2019 - 6 K 992/18

    Ablehnung seines Asylfolgeantrages als unzulässig

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.12.2021 - A 4 K 2195/21
    Diesem obliegt es, innerhalb der Ausschlussfrist des § 51 Abs. 3 VwVfG die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Folgeantrags, zu denen auch die Fristwahrung selbst gehört, bezüglich aller der von ihm geltend gemachten Wiederaufgreifensgründe schlüssig darzulegen (VG Saarland, Urteil vom 31.07.2019 - 6 K 992/18 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 02.09.2002 - Au 4 E 02.30712

    Türkei, Folgeantrag, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische Erkrankung,

  • VG Minden, 10.02.2022 - 2 K 41/19
    vgl. VGH Baden-Würrtemberg, Urteil vom 23. März 2000 - A 12 S 423/00 - juris, Rn. 41; VG Stuttgart, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - A 4 K 2195/21 -, juris, Rn. 11.

    vgl. VGH Baden-Würrtemberg, Urteil vom 23. März 2000 - A 12 S 423/00 - juris, Rn. 41; VG Stuttgart, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - A 4 K 2195/21 -, juris, Rn. 12.

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