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   VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223   

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VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223 (https://dejure.org/2022,13379)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08.04.2022 - W 7 K 22.223 (https://dejure.org/2022,13379)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08. April 2022 - W 7 K 22.223 (https://dejure.org/2022,13379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 18 Abs. 2 Nr.... 4 und 5; § 18a AufenthG,; AufenthG § 19c Abs. 1 und 3; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 28 Abs. 3 S. 1; AufenthG § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 31 Abs. 2 S. 1; BeschV § 9; Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko Art. 64 und 91
    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht, Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Abschiebungsandrohung, Einreise- und ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 21.465

    Unzulässige Klage gegen nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223
    Gegen diesen Bescheid ließ der Kläger am 6. April 2021 durch seine Prozessbevollmächtigte Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg (Az. W 7 K 21.465) erheben.

    Die Klage im Verfahren W 7 K 21.465 hat das Gericht mit Urteil vom heutigen Tage abgewiesen.

    Zur Begründung werde auf das Verfahren W 7 K 21.465 Bezug genommen.

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

    Auszug aus VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223
    Etwas Anderes würde ausnahmsweise dann gelten, wenn der Aufnahmemitgliedstaat dem marokkanischen Arbeitnehmer in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen hätte (EuGH, U.v. 2.3.1999 - C-416/96, E* Y* ...- beckonline Rn. 64; BVerwG, U.v. 1.7.2003 - 1 C 18.02 - beckonline).

    Eine solche widerspräche auch der Systematik des bundesdeutschen Aufenthaltsrechts, wonach eine Beschäftigungserlaubnis auf den Aufenthalt bezogen keine unabhängigen weitergehenden Rechte als die Aufenthaltserlaubnis selbst vermittelt (vgl. BVerwG, U.v. 1.7.2003 - 1 C 18.02 - beckonline; VG München, B.v. 19.5.2020 - M 25 S 20.1456 - juris Rn. 31).

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann ein Mitgliedstaat die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis eines marokkanischen Staatsangehörigen, dem er die Einreise und die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt hatte, ablehnen, wenn der ursprüngliche Grund für die Gewährung des Aufenthaltsrechts bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis nicht mehr besteht (vgl. EuGH, U.v. 2.3.1999 - C-416/96, E* Y* ... - beckonline Rn. 62, 67 betreffend eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; U.v. 14.12.2006 - C-97/05, G* ... - juris).

    Etwas Anderes würde ausnahmsweise dann gelten, wenn der Aufnahmemitgliedstaat dem marokkanischen Arbeitnehmer in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen hätte (EuGH, U.v. 2.3.1999 - C-416/96, E* Y* ...- beckonline Rn. 64; BVerwG, U.v. 1.7.2003 - 1 C 18.02 - beckonline).

  • VG München, 19.05.2020 - M 25 S 20.1456

    Aufenthalt zur Zwecke der Erwerbstätigkeit

    Auszug aus VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223
    Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits vom 26. Februar 1996 (ABlEG Nr. L 70/2000 S. 2.ff, im Folgenden: Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko) sieht keinen solchen Zulassungsanspruch vor (vgl. VG München, B.v. 19.5.2020 - M 25 S 20.1456 - juris Rn. 30).

    Eine solche widerspräche auch der Systematik des bundesdeutschen Aufenthaltsrechts, wonach eine Beschäftigungserlaubnis auf den Aufenthalt bezogen keine unabhängigen weitergehenden Rechte als die Aufenthaltserlaubnis selbst vermittelt (vgl. BVerwG, U.v. 1.7.2003 - 1 C 18.02 - beckonline; VG München, B.v. 19.5.2020 - M 25 S 20.1456 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären

    Auszug aus VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223
    Jedenfalls muss ein solches Interesse jedoch über das bloße Interesse des Arbeitgebers an der Einstellung eines bestimmten ausländischen Arbeitnehmers und erst recht über das private Beschäftigungsinteresse des Ausländers hinausgehen (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 31).

    Vielmehr geht es bei dieser Vorschrift allein um die Verfestigung eines durch behördliche Zulassung eröffneten Arbeitsmarktzugangs, der hier nicht vorliegt (BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris; BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143 - juris).

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 ZB 20.1221

    Verlängerung der wegen Eheschließung erteilten Aufenthaltserlaubnis nach der

    Auszug aus VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223
    Beachtlich sind insoweit nach Sinn und Zweck der Regelung sowie aufgrund systematischer Erwägungen nur Härten in Gestalt einer erheblichen Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11.08 - juris Rn. 24 ff.; BayVGH, B.v. 30.6.2021 - 19 ZB 20.1221 - juris Rn. 9).

    Anderweitige Beeinträchtigungen durch etwa eine Erkrankung oder die allgemeinen Lebensverhältnisse im Heimatland vermögen in der Regel keine besondere Härte im Sinne von § 31 Abs. 2 AufenthG zu begründen, weil sie nicht mit der Ehe und ihrer Auflösung in zumindest mittelbarem Zusammenhang stehen (BayVGH, B.v. 3.7.2014 - 10 CS 14.687 - juris Rn. 13; B.v. 30.6.2021 - 19 ZB 20.1221 - juris Rn. 9).

  • VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 22 L 2241/20
    Auszug aus VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223
    Des Weiteren wurde für das Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko in Art. 91 eine "Gemeinsame Erklärung" abgegeben, wonach das Diskriminierungsverbot nicht in Anspruch genommen werden kann, um die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung zu erwirken (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 19.11.2020 - 22 L 2241/20 - juris Rn. 45).
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im

    Auszug aus VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223
    Abgesehen davon, dass dem möglicherweise schon das Trennungsprinzip des Aufenthaltsrechts (§ 7 Abs. 1 Satz 2, § 8 AufenthG) entgegensteht (vgl. dazu VG Augsburg, U.v. 11.8.2021 - Au 6 K 20.2837 - juris Rn. 39 ff.; anderer Ansicht wohl: BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 28 ff.; offen gelassen: BayVGH, B.v. 24.2.2022 - 19 CE 22.12, Beschlussabdruck Rn. 172, jeweils zum Familiennachzug), fehlt es an der besonderen Erteilungsvoraussetzung der tatsächlichen oder rechtlichen Unmöglichkeit der Ausreise, zumal der Kläger zwischenzeitlich sogar tatsächlich ausgereist ist.
  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die

    Auszug aus VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann ein Mitgliedstaat die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis eines marokkanischen Staatsangehörigen, dem er die Einreise und die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt hatte, ablehnen, wenn der ursprüngliche Grund für die Gewährung des Aufenthaltsrechts bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis nicht mehr besteht (vgl. EuGH, U.v. 2.3.1999 - C-416/96, E* Y* ... - beckonline Rn. 62, 67 betreffend eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; U.v. 14.12.2006 - C-97/05, G* ... - juris).
  • VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143

    Zweckwechsel von familienbezogenem Aufenthalt zu Aufenthalt zu Erwerbszwecken

    Auszug aus VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223
    Vielmehr geht es bei dieser Vorschrift allein um die Verfestigung eines durch behördliche Zulassung eröffneten Arbeitsmarktzugangs, der hier nicht vorliegt (BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris; BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143 - juris).
  • VG Augsburg, 11.08.2021 - Au 6 K 20.2837

    Vorübergehende Trennung vom minderjährigen Kind für die Dauer eines

  • OVG Sachsen, 06.09.2021 - 3 A 419/18

    Zum Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen bei langjährigem Aufenthalt;

  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 10 CS 18.2271

    (Keine) Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Medizinstudiums

  • VG Freiburg, 29.10.2021 - 4 K 6622/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020

    Kein Anspruch auf "Bewährungsduldung" aus einer Vereinbarung der Beteiligten

  • VGH Bayern, 24.02.2022 - 19 CE 22.12

    Nachholung des Visumverfahrens

  • OVG Sachsen, 23.03.2020 - 3 B 48/20

    Verwurzelung; wirtschaftliche Integration; Länge des Aufenthalts

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 3 S 87.07

    Aufhebung einer ehelichen Lebensgemeinschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 A 1151/06

    Lebensgemeinschaft ehelich Ehe Trennung Aufhebung Wiederaufnahme Bestandszeit

  • VGH Bayern, 03.07.2014 - 10 CS 14.687

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht

  • OVG Saarland, 03.09.2012 - 2 B 199/12

    Einzelfall einer Ablehnung der Erteilung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis nach

  • VGH Bayern, 15.09.2021 - 10 C 21.2212

    Prozesskostenhilfe für einen Eilantrag gegen die Versagung der

  • VG Hamburg, 16.03.2023 - 20 E 4825/22

    Überwiegend erfolgloser Eilantrag eines chinesischen Kochs gegen die Versagung

    Im Übrigen ist das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsausbildung grundsätzlich ein der Titelerteilung (nach § 18a AufenthG) vorgeschaltetes Verfahren und vom Antragsteller deshalb zuvor zu betreiben (vgl. VG Würzburg, Urt. v. 8.4.2022, W 7 K 22.223, juris Rn. 40; vgl. BT-Drs. 19/8285, 98, 103).
  • VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 21.465

    Unzulässige Klage gegen nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis

    Die hiergegen gerichtete Klage (W 7 K 22.223) hat das Gericht mit Urteil vom heutigen Tage abgewiesen, den Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hatte das Gericht bereits mit Beschluss vom 21. März 2022 abgelehnt (Az. W 7 S 22.224).
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