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   VG Weimar, 15.12.2021 - 8 E 1643/21 We   

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VG Weimar, 15.12.2021 - 8 E 1643/21 We (https://dejure.org/2021,51231)
VG Weimar, Entscheidung vom 15.12.2021 - 8 E 1643/21 We (https://dejure.org/2021,51231)
VG Weimar, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 8 E 1643/21 We (https://dejure.org/2021,51231)
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  • BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20

    Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer

    Auszug aus VG Weimar, 15.12.2021 - 8 E 1643/21
    In der Untersagung verwirklicht sich der Schutzauftrag des Staates gegenüber der Gesamtbevölkerung, der in dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wurzelt und der die Antragsgegnerin und die Thüringer Landesregierung als Träger öffentlicher Gewalt zum Handeln verpflichtet (so bereits BVerfG, Beschluss vom 11.05.2020, 1 BvR 470/20, Juris-Rdnr. 15; dem folgend die st. Rspr. des Gerichts).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus VG Weimar, 15.12.2021 - 8 E 1643/21
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 19. November 2021 (1 BvR 781/21 u.a., Juris) entschieden, dass nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen (dazu im einzelnen Juris-Rdnr. 193 ff) direkte Übertragungen des Virus sowohl in Innenräumen als auch im Freien stattfinden und für die Transmission unerheblich ist, ob der Kontakt mit infektiösen Partikeln im öffentlichen oder privaten Raum stattfindet.
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 13 MN 487/20

    Folgenabwägung; gebietsbezogen; Infektionsgeschehen; Mund-Nasen-Bedeckung;

    Auszug aus VG Weimar, 15.12.2021 - 8 E 1643/21
    Grundsätzlich gilt, dass bei öffentlichen Veranstaltungen Durchführungsverbote eine besondere Eignung zur Verringerung des Infektionsgeschehens haben, weil Verbote die Möglichkeiten des unmittelbaren Kontakts von Personen verhindern sowie die Kontaktmöglichkeiten auf dem Weg von und zu den Veranstaltungen und die erhöhte Attraktivität des öffentlichen Raums gemindert werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.11.2020, 13 MN 487/20, Juris-Rdnr. 79).
  • OVG Thüringen, 02.02.2021 - 3 EN 21/21

    Corona-Krise; Schließung von Fahrschulen; Thüringen; CoronaVSonderV TH 3 i.d.F.

    Auszug aus VG Weimar, 15.12.2021 - 8 E 1643/21
    Eine sachliche Rechtfertigung für eine Differenzierung kann gerade in der besonders infektionsanfälligen Situation hier eines Weihnachtsmarkts gesehen werden, die sich in einer generalisierenden Betrachtungsweise deutlich von den Kontakten in anderen Wirtschaftsbereichen unterscheidet (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 02.02.2021, 3 EN 21/21, Juris-Rdnr. 58).
  • VG Weimar, 11.12.2020 - 8 E 1612/20

    Ausschankverbot für alkoholische Getränke in Thüringen rechtmäßig

    Auszug aus VG Weimar, 15.12.2021 - 8 E 1643/21
    In diesem Fall ist die Behörde verpflichtet, Einzelmaßnahmen zu ergreifen (st. Rspr. des Gerichts; z. B. Beschluss vom 10.12.2020, 8 E 1612/20 We).
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