Rechtsprechung
   VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57388
VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11 (https://dejure.org/2012,57388)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02.10.2012 - 5 K 1236/11 (https://dejure.org/2012,57388)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 5 K 1236/11 (https://dejure.org/2012,57388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,57388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Verdachtsunabhängige Identitätskontrolle und Durchsuchung in sog. Gefahrengebieten; Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung eines Aufenthaltsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (46)

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
    "Für die rechtliche Beurteilung der Art des durch die Ermächtigung ermöglichten Eingriffs ist unter anderem bedeutsam, wie viele Grundrechtsträger wie intensiven Beeinträchtigungen ausgesetzt sind und unter welchen Voraussetzungen dies geschieht, insbesondere ob diese Personen hierfür einen Anlass gegeben haben (vgl. BVerfGE 100, 313 (376); 107, 299 (318 ff.) ; 109, 279 (353)).

    Maßgebend sind also die Gestaltung der Einschreitschwellen, die Zahl der Betroffenen und die Intensität der individuellen Beeinträchtigung im Übrigen (vgl. BVerfGE 100, 313 (376)).

    Für das Gewicht der individuellen Beeinträchtigung ist erheblich, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche persönlichkeitsbezogenen Informationen erfasst werden und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aufgrund der Maßnahmen drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (vgl. BVerfGE 100, 313 (376); 109, 279 (353)).

    Soweit die Klägerin rügt, dass mit der Identitätsfeststellung auch die Möglichkeit eröffnet werde, die angegebenen Personalien mit dem Inhalt der polizeilichen Datenbanken abzugleichen und die erhobenen Daten ggf. zu speichern, handelt es sich hierbei um einen eigenständigen Folgeeingriff (vgl. BVerfGE 100, 313, 366 f.; 110, 33, 68 f.; 113, 348, 384), der sich nicht nach § 4 Abs. 2 PolDVG, sondern nach den §§ 14 ff. PolDVG beurteilt und deshalb in diesem Kontext keiner eingehenden gerichtlichen Überprüfung bedarf.

    Der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten kommt nach dem Grundgesetz hohe Bedeutung zu (BVerfGE 77, 65 (76) = NJW 1988, S. 329 m.w.N.; BVerfGE 80, 367 (375) = NJW 1990, 563; BVerfGE 100, 313 = NJW 2000, S. 55).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
    "Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 109, 279 ; BTDrucks 16/5846, S. 40).

    "Für die rechtliche Beurteilung der Art des durch die Ermächtigung ermöglichten Eingriffs ist unter anderem bedeutsam, wie viele Grundrechtsträger wie intensiven Beeinträchtigungen ausgesetzt sind und unter welchen Voraussetzungen dies geschieht, insbesondere ob diese Personen hierfür einen Anlass gegeben haben (vgl. BVerfGE 100, 313 (376); 107, 299 (318 ff.) ; 109, 279 (353)).

    Für das Gewicht der individuellen Beeinträchtigung ist erheblich, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche persönlichkeitsbezogenen Informationen erfasst werden und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aufgrund der Maßnahmen drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (vgl. BVerfGE 100, 313 (376); 109, 279 (353)).

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
    Sie schließt auch solche Vorfeldmaßnahmen ein, die speziell der Verhütung von Straftaten dienen (BVerfG, Urt. v. 27.7.2005, BVerfGE 113, 348, juris Rn. 93 ff.).

    Soweit die Klägerin rügt, dass mit der Identitätsfeststellung auch die Möglichkeit eröffnet werde, die angegebenen Personalien mit dem Inhalt der polizeilichen Datenbanken abzugleichen und die erhobenen Daten ggf. zu speichern, handelt es sich hierbei um einen eigenständigen Folgeeingriff (vgl. BVerfGE 100, 313, 366 f.; 110, 33, 68 f.; 113, 348, 384), der sich nicht nach § 4 Abs. 2 PolDVG, sondern nach den §§ 14 ff. PolDVG beurteilt und deshalb in diesem Kontext keiner eingehenden gerichtlichen Überprüfung bedarf.

    Bei der Gewichtung dieser Gemeinwohlinteressen ist das Gewicht der verfolgten Ziele und Belange maßgeblich, das unter anderem davon abhängt, wie groß die Gefahren sind, denen begegnet werden soll, und wie wahrscheinlich ihr Eintritt ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.7.2005, BVerfGE 113, 348, juris Rn. 137 ff.).

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
    Mindestvoraussetzung dafür ist die Angabe im Gesetz, welche staatliche Stelle zur Erfüllung welcher Aufgaben zu der geregelten Informationserhebung berechtigt sein soll (BVerfG, Beschl. v. 13.6.2007, BVerfGE 118, 168, juris Rn. 98; BVerfG, Urt. v. 2.3.2010, NJW 2010, 833, juris Rn. 285).

    Zwar gewinnt die Ermächtigungsgrundlage deshalb an Eingriffsqualität, weil auf einen Gefahrenverdacht und die Störereigenschaft der Betroffenen verzichtet wird und durch sie auch unbeteiligte Personen, die sich rein zufällig oder wegen ihrer dort gelegenen Wohnung im Gefahrengebiet aufhalten, in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht betroffen werden können (vgl. zu diesem Aspekt: BVerfGE 113, 166 (193); 115, 320 (354); BVerfGE 125, 260 (318f.)).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
    Im Hinblick auf die Beurteilung der Schwere eines Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 4. April 2006, 1 BvR 518/02, Rn. 95, juris) in anderem Zusammenhang wie folgt ausgeführt:.

    Zwar gewinnt die Ermächtigungsgrundlage deshalb an Eingriffsqualität, weil auf einen Gefahrenverdacht und die Störereigenschaft der Betroffenen verzichtet wird und durch sie auch unbeteiligte Personen, die sich rein zufällig oder wegen ihrer dort gelegenen Wohnung im Gefahrengebiet aufhalten, in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht betroffen werden können (vgl. zu diesem Aspekt: BVerfGE 113, 166 (193); 115, 320 (354); BVerfGE 125, 260 (318f.)).

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
    Danach müssen gesetzliche Regelungen zur Erreichung eines legitimen Zweckes geeignet und erforderlich sein und dürfen die dem Gesetz Unterworfenen nicht übermäßig und unzumutbar belasten (vgl. BVerfGE 17, 306 (313f.) = NJW 1964, 1219; BVerfGE 63, 88 (115) = NJW 1983, 1417; BVerfGE 76, 1 (51) = NJW 1988, 626; BVerfGE 69, 1 (35) = NJW 1985, 1519; BVerfGE 90, 145 (173) = NJW 1994, 1577; BVerfGE 96, 10 (23) = NVwZ 1997, 1109).

    Damit wird der Freiheitsanspruch des Einzelnen, der verlangt, dass er von polizeilichen Maßnahmen verschont bleibt, die nicht durch eine hinreichende Beziehung zwischen ihm und einer Gefährdung eines zu schützenden Rechtsguts oder eine entsprechende Gefahrennähe legitimiert sind (vgl. BVerfGE 17, 306, 313 f.; 30, 250, 263), noch hinreichend geschützt.

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Auszug aus VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
    Insbesondere kann die durch das Bundesverfassungsgericht entwickelte Definition hierzu herangezogen werden, das zu dem Begriff der Straftat von erheblicher Bedeutung wie folgt ausgeführt hat (BVerfG, Beschl. vom 16.6. 2009 - 2 BvR 902/06, Rn. 73 - juris):.

    Soweit es sich hierbei um Vergehen handelt, die im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren bedroht sind, wie es bei schwerem Landfriedensbruch gem. § 125a StGB, gefährlicher Körperverletzung gem. § 224 StGB und der Brandstiftung gem. § 306 Abs. 1 StGB der Fall ist, ist unter Orientierung an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. vom 16.6. 2009 - 2 BvR 902/06, Rn. 73 - juris) bereits ohne weitere Einzelfallprüfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung auszugehen.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
    Gesetze müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, 1, juris Rn. 174 f.; Beschl. v. 3.3.2004, BVerfGE 110, 33, juris Rn. 133 f.) so formuliert sein, dass die im Schutzbereich ihres Grundrechts Betroffenen die Rechtmäßigkeit einer belastenden staatlichen Handlung zumindest ansatzweise eigenständig beurteilen und substantiiert in Frage stellen können.

    Soweit die Klägerin rügt, dass mit der Identitätsfeststellung auch die Möglichkeit eröffnet werde, die angegebenen Personalien mit dem Inhalt der polizeilichen Datenbanken abzugleichen und die erhobenen Daten ggf. zu speichern, handelt es sich hierbei um einen eigenständigen Folgeeingriff (vgl. BVerfGE 100, 313, 366 f.; 110, 33, 68 f.; 113, 348, 384), der sich nicht nach § 4 Abs. 2 PolDVG, sondern nach den §§ 14 ff. PolDVG beurteilt und deshalb in diesem Kontext keiner eingehenden gerichtlichen Überprüfung bedarf.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
    Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt danach den Schutz des Einzelnen gegen eine unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus (BVerfGE 65, 1 (43)).

    Gesetze müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, 1, juris Rn. 174 f.; Beschl. v. 3.3.2004, BVerfGE 110, 33, juris Rn. 133 f.) so formuliert sein, dass die im Schutzbereich ihres Grundrechts Betroffenen die Rechtmäßigkeit einer belastenden staatlichen Handlung zumindest ansatzweise eigenständig beurteilen und substantiiert in Frage stellen können.

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
    Auch dem aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie der Gewaltenteilung herzuleitenden Wesentlichkeitsgebot, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt, dass der Gesetzgeber wesentliche - insbesondere grundrechtsrelevante -Sachverhalte selbst regeln muss und nicht der Verwaltung überlassen darf (vgl. BVerfGE 49, 89 (126 f.); 61, 260 (275); 101, 1 (34), 123, 39 (78)), wurde Genüge getan.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 1 S 377/02

    Videoüberwachung - Kriminalitätsbrennpunkt

  • VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04

    Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung

  • BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09

    Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung;

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00

    Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.1999 - LVerfG 2/98

    Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

  • VGH Bayern, 09.06.2006 - 24 CS 06.1521

    Betretungsverbote, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen für Hooligan bestätigt

  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des

  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 11 ME 172/06

    Rechtmäßigkeit einer auf eine polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage

  • OVG Sachsen, 28.05.1998 - 1 S 149/98

    Widerspruch; Aufhebung; Neuerlaß; Zweitbescheid; Unveränderte Sach- und

  • OVG Bremen, 10.02.2010 - 1 B 30/10

    Aufenthaltsverbot gegen Angehörige der Fußball-Ultraszene - Aufenthaltsverbot;

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

  • VG Hamburg, 20.10.2011 - 17 K 3395/08

    Aufenthaltsverbot zur Verhütung von Straftaten: Ermessensfehler bei fehlerhafter

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    2.3.1 Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ergibt sich vorliegend ungeachtet der Frage, inwieweit ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot den grundrechtsrelevanten Bereich der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 24.09.2014 - 5 K 659/14.F -, juris; a.A. Bayer. VGH, Beschluss vom 09.06.2006 - 24 CS 06.1521 -, juris) bzw. das Recht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG (VG Hamburg, Urteil vom 02.10.2012 - 5 K 1236/11 -, juris; Stephan/Deger, PolG BW, 7. Aufl., § 27a Rn. 10; Siegel, NJW 2013, 1035) berührt und deshalb einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff begründet, bereits aus dem Gebot effektiven Rechtsschutzes, Art. 19 Abs. 4 GG.
  • VG Freiburg, 25.09.2015 - 4 K 35/15

    Polizeimaßnahmen anlässlich Drittortauseinandersetzungen bei Fußballbegegnungen -

    Insoweit kann aber dahinstehen, inwieweit ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot den grundrechtsrelevanten Bereich der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 24.09.2014 - 5 K 659/14.F -, juris; a.A. Bayer. VGH, Beschluss vom 09.06.2006 - 24 CS 06.1521 -, juris) bzw. das Recht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG (VG Hamburg, Urteil vom 02.10.2012 - 5 K 1236/11 -, juris; Wolf/Stephan/Deger, PolG BW, 6. Aufl., § 27a Rn. 10; Siegel, NJW 2013, 1035) berührt und deshalb bereits einen hinreichend tiefgreifenden Grundrechtseingriff darstellt.

    Auch der Eintrag in die Datei "Gewalttäter Sport" ist als solcher keine Tatsache, die im Sinne von § 27a Abs. 2 PolG die Annahme der Begehung von Straftaten rechtfertigt, sondern allenfalls ein Hinweis auf das Vorliegen entsprechender Tatsachen; er enthebt die Behörde daher nicht davon, ihre Einschätzung, der Betreffende werde in einem bestimmten Bereich eine Straftat begehen, auf konkret belegbare Ereignisse zu stützen (OVG Bremen, Beschluss vom 10.02.2010 - 1 B 30/10 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 02.10.2012 - 5 K 1236/11 -, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 15.07.2014 - 5 K 996/13.NW -, juris).

  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2105/14

    Aufenthaltsverbot im Anschluss an eine zum Teil unfriedliche Großdemonstration

    Aus der Formulierung "wenn Tatschen die Annahme rechtfertigen" alleine lässt sich dies nicht herleiten (a. A. Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - 5 K 1236/11 - juris, Rn. 180).

    Nicht begründbar ist daraus aber eine Zurücknahme des Wahrscheinlichkeitsmaßstabes hinsichtlich der Person, die eine Straftat voraussichtlich begeht (Rachor in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts. 5. Aufl. 2012, E Rn. 156, in Bezug auf die zeitliche Nähe der zu verhindernden Straftat sei ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen; im Ergebnis ebenso VG Hamburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - 5 K 1236/11 - juris, Rn. 180).

  • VG Neustadt, 02.05.2014 - 5 L 404/14

    Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots gegenüber Fußballfans mit bundesweitem

    So kann sich die Polizei nicht allein auf Vermutungen oder allgemeine Erfahrungssätze berufen, sondern muss den konkreten Fall beurteilen (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - 5 K 1236/11 zur polizeilichen Datenbank "Straftäterin links motiviert").
  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14

    Aufenthaltsverbot, Blockupy

    Aus der Formulierung "wenn Tatschen die Annahme rechtfertigen" alleine lässt sich dies nicht herleiten (a. A. Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - 5 K 1236/11 - juris, Rn. 180).

    Nicht begründbar ist daraus aber eine Zurücknahme des Wahrscheinlichkeitsmaßstabes hinsichtlich der Person, die eine Straftat voraussichtlich begeht (Rachor in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts. 5. Aufl. 2012, E Rn. 156, in Bezug auf die zeitliche Nähe der zu verhindernden Straftat sei ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen; im Ergebnis ebenso VG Hamburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - 5 K 1236/11 - juris, Rn. 180).

  • VG Trier, 07.11.2014 - 1 K 854/14

    Betretungs- und Aufenthaltsverbot für Fußballfan war rechtswidrig

    Des Weiteren muss sich die Gefahrprognose auf den konkreten Einzelfall beziehen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 1 B 30/10 - zur Datei "Gewalttäter Sport", VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 2003 - 1 F 1963/02VG "Personen, die der sog. ,Punk-Szene" zuzuordnen sind", VG Hamburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - 5 K 1236/11 - zur polizeilichen Datenbank "Straftäterin links motiviert").
  • VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
    Als Adressat polizeilicher Maßnahmen muss der Kläger im Hinblick auf Art und Schwere der mit den wiederholten polizeilichen Maßnahmen (u.a. Identitätsfeststellung und Durchsuchung, Platzverweise und Ingewahrsamnahme) verbundenen Eingriffe sowie zur Gewährung effektiven Grundrechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen und im Falle der Rechtswidrigkeit deren gerichtliche Feststellung als eine Art Genugtuung und damit wenigstens - unvollkommenen - Ausgleich für die Verletzung wesentlicher Grundrechtspositionen zu erlangen (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 5. April 2018, 20 K 4668/13, n.v., S. 9 f. BA; Urt.. v. 2.10.2012, 5 K 1236/11, juris Rn. 38 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht