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   VG Hannover, 31.05.2017 - 4 B 1741/16   

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VG Hannover, 31.05.2017 - 4 B 1741/16 (https://dejure.org/2017,17187)
VG Hannover, Entscheidung vom 31.05.2017 - 4 B 1741/16 (https://dejure.org/2017,17187)
VG Hannover, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 4 B 1741/16 (https://dejure.org/2017,17187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs 2 BNatSchG; § ... 34 Abs 1 S 1 BNatSchG; § 34 Abs 6 S 4 BNatSchG; § 7 Abs 1 Nr 7 BNatSchG; § 7 Abs 1 Nr 8 BNatSchG; § 1 Abs 1 LuftVG; § 1 Abs 2 Nr 6 LuftVG; § 20 Abs 1 Nr 2 LuftVG; § 25 Abs 1 LuftVG; § 29 LuftVG; Art 4 Abs 4 S 1 EGRL 147/2009
    Ballonfahrt; Beeinträchtigung; Erhaltungsziele; faktisches Vogelschutzgebiet; Habitatschutz; Heißluftballon; Kompetenzstreit; Luftverkehr; Luftverkehrsbehörde; Lärmemissionen; Natura 2000-Gebiet; Schutzausweisung; Vogelschutzrichtlinie; Zugvogelarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Untersagung von Ballonfahrten über Steinhuder Meer rechtmäßig - Die 4. Kammer bestätigt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren das Verbot der Region Hannover, Ballonfahrten im bzw. in der Nähe des Vogelschutzgebietes Steinhuder Meer durchzuführen.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Untersagung von Ballonfahrten über "Steinhuder Meer" rechtmäßig

  • datev.de (Kurzinformation)

    Untersagung von Ballonfahrten über "Steinhuder Meer" rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus VG Hannover, 31.05.2017 - 4 B 1741/16
    Hieraus ergibt sich nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, dass die "Erklärung" zum besonderen Schutzgebiet nach Art. 4 Abs. 1 VRL, die nach Art. 7 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) den Wechsel des Schutzregimes auslöst, jedenfalls eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung mit Außenwirkung darstellen muss (BVerwG, Urt. v. 1.4.2004 - 4 C 2.03 -, BVerwGE 120, 276; Beschl. v. 3.6.2010 - 4 B 54.09 -, NVwZ 2010, 1289).

    "Andernfalls verbleibt es bei dem strengeren Schutzregime der Vogelschutzrichtlinie, derzufolge nur überragende Gemeinwohlbelange wie der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen oder der Schutz der öffentlichen Sicherheit die Verbote des Art. 4 Abs. 4 VRL überwinden können (BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 - 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. nur Urteil vom 15.01.2004 - BVerwG 4 A 11.02 -, NVwZ 2004, 732 - A 73, Lichtenfels - Urteil vom 01.04.2004 - 4 C 2/03 -, NVwZ 2004, 1114).

    Ob eine erhebliche oder unerhebliche Beeinträchtigung i. S. v. Art. 4 Abs. 4 S. 1 VRL vorliegt, beurteilt sich nach dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 01.04.2004, a. a. O.) gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL nach den "Zielsetzungen dieses Artikels".

    Denn Art. 4 Abs. 4 S. 1 VRL begründet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 01.04.2004, a. a. O.), der die Kammer folgt, eine Dauerpflicht der Mitgliedstaaten, die Lebensräume der geschützten Populationen zu erhalten und Störungen der wildlebenden Vogelarten zu vermeiden bzw. zu unterlassen.

  • BVerwG, 04.06.1986 - 4 B 94.86

    Möbelmarkt als Verbrauchermarkt im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO

    Auszug aus VG Hannover, 31.05.2017 - 4 B 1741/16
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zu der Frage der Abgrenzung zwischen Naturschutzrecht und Luftverkehrsrecht im Zusammenhang mit dem Verbot des Betriebs von Segelflugzeugen (Beschluss v. 04.06.1986 - 4 B 94/86 -, juris) wie folgt geäußert:.

    Daran vermag - nach dem oben zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.06.1986 (a.a.O.) - auch der Umstand nichts ändern, dass die Luftverkehrsbehörde selbst nach § 29 Abs. 1 LuftVG möglicherweise Maßnahmen zur Abwehr betriebsbedingter Gefahren für die öffentliche Sicherheit (in Form von Verstößen gegen naturschutzrechtliche Beeinträchtigungen) treffen dürfte.

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

    Auszug aus VG Hannover, 31.05.2017 - 4 B 1741/16
    Nach der Rechtsprechung finden in den Fällen, in denen ein (europäisches) Vogelschutzgebiet nach Artikel 4 Abs. 1 und/oder Abs. 2 VRL nicht den Anforderungen des Artikel 4 Abs. 4 VRL (durch Erklärung gemäß § 32 Abs. 2 BNatSchG zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne von § 20 Abs. 2 BNatSchG) förmlich unter Schutz gestellt worden ist, die Regelungen der Vogelschutzrichtlinie unmittelbar Anwendung (BVerwG, Urt. v. 11.08.2016 - 7 A 1/15 u.a. -, m.w.N., juris):.

    Dabei ist bei einem faktischen Vogelschutzgebiet die Abgrenzung zwischen erheblichen und unerheblichen Beeinträchtigungen gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL nach den Zielsetzungen dieses Artikels vorzunehmen, das Überleben und die Vermehrung der in Anhang I der Richtlinie aufgeführten Vogelarten in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen (BVerwG, Urt. v. 11.08.2016 - 7 A 1/15 u.a. -, juris).

  • BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 69.82

    Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs oder der öffentlichen Sicherheit oder

    Auszug aus VG Hannover, 31.05.2017 - 4 B 1741/16
    Insoweit weicht das Berufungsurteil auch nicht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 10. Mai 1985 - BVerwG 4 C 69.82 - (Buchholz 442.40 § 29 LuftVG Nr. 2 = DÖV 1986, 23) ab.
  • BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 36.82

    Aufstiegserlaubnis für Flugmodellsport im Landschaftsschutzgebiet - Landeplätze

    Auszug aus VG Hannover, 31.05.2017 - 4 B 1741/16
    Vielmehr hat die Luftfahrtbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Vorschriften des Naturschutzrechtes zu beachten (vgl. Urteil vom 10. Mai 1985 - BVerwG 4 C 36.82 - Buchholz 442.40 § 29 LuftVG Nr. 1 = DÖV 1986, 24 = RdL 1985, 276 = ZLW 1985, 364 mit kritischer Anmerkung von Graumann ZLW 1986, 3).
  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus VG Hannover, 31.05.2017 - 4 B 1741/16
    Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus Art. 3 und 4 Vogelschutz-RL bestehen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bereits, bevor eine Verringerung der Anzahl von Vögeln oder die konkrete Gefahr des Aussterbens einer geschützten Art nachgewiesen wird (EuGH, Urt. v. 02.08.1993 - Rs. C-355/90 - Slg. 1993 I-4272 Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2000 - 20 A 722/00
    Auszug aus VG Hannover, 31.05.2017 - 4 B 1741/16
    Zu den insoweit einschlägigen Rechtsakten und Rechtsvorschriften zählen auch das EU-Habitatschutzrecht und das Vogelschutzrecht sowie das dazu ergangenen nationale Umsetzungsrecht des Bundesnaturschutzgesetzes, auf deren Grundlage grundsätzlich eine Beschränkung der Freiheit der Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge möglich ist (so auch Frenz/Müggenborg, Ballonfahrten über einem Naturschutzgebiet: Habitat- und Artenschutz, NuR 2017, 1, 4; OVG NRW, Beschl. v. 05.09.2000 - 20 A 722/00 -, juris).
  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver

    Auszug aus VG Hannover, 31.05.2017 - 4 B 1741/16
    Die Regelung des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 erschöpft sich nicht in der Normierung einer Dauerpflicht, sondern bildet zugleich den Maßstab für die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall vergleichbar dem Zulassungstatbestand des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL (vgl. nur BVerwG, Urteil v. 03.05.2013 - 9 A 16/12 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2014 - 3 L 695/12

    Gefahrenabwehr (Himmelslaternen)

    Auszug aus VG Hannover, 31.05.2017 - 4 B 1741/16
    So ist nicht ersichtlich, dass die Eingriffsmöglichkeit zur Abwehr betriebsbedingter Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Luftfahrt nach § 29 LuftVG die spezielleren Vorschriften zur habitatrechtlichen Schutz verdrängt (so auch für das Verhältnis von Luftverkehrsrecht zum Gefahrenabwehrrecht zur Verhütung von Bränden: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.12.2014 - 3 L 695/12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2016 - 12 KN 187/15

    Artenschutz; Bebauungsplan; faktisches Vogelschutzgebiet; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus VG Hannover, 31.05.2017 - 4 B 1741/16
    Das Verbot gilt in erster Linie für tatsächliche Handlungen, die zu entsprechenden Verschlechterungen oder Störungen führen, wobei eine relevante Beeinträchtigung in diesem Sinne droht, wenn die Gefahr besteht, dass die für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele gefährdet werden (Nds. OVG, Urt. v. 09.06.2016 - 12 KN 187/15 -, juris).
  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 06.03.2003 - C-240/00

    Kommission / Finnland

  • EuGH, 27.02.2003 - C-415/01

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 11.07.1996 - C-44/95

    Regina / Secretary of State for the Environment, ex parte Royal Society for the

  • VG Hannover, 27.04.2010 - 4 A 6036/08

    Abschuss; Artenschutz; Ausnahmezulassung; Befreiung; Belastung; Erlaubnis;

  • BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09

    Verkehrslandeplatz; Alternativenprüfung; Standortalternative; Vogelschutzgebiet;

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

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