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   VG München, 02.01.2018 - M 9 S 17.46829   

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VG München, 02.01.2018 - M 9 S 17.46829 (https://dejure.org/2018,732)
VG München, Entscheidung vom 02.01.2018 - M 9 S 17.46829 (https://dejure.org/2018,732)
VG München, Entscheidung vom 02. Januar 2018 - M 9 S 17.46829 (https://dejure.org/2018,732)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Kein Abschiebungsverbot für ein Kleinkind nach Nigeria

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG München, 11.09.2017 - M 21 K 16.35184

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag einer nigerianischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG München, 02.01.2018 - M 9 S 17.46829
    Für den Antragsteller wurde weder im Verwaltungsnoch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch nur irgendetwas in Bezug auf das Vorliegen einer ihn betreffenden erheblichen konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit vorgetragen noch ist eine solche Gefahr - bezogen auf die allgemeinen Verhältnisse in Nigeria - sonst ersichtlich (zu letzterem vgl. z.B. VG Augsburg, U.v. 13.5.2016 - Au 7 K 16.30094 - juris Rn. 70f. m.w.N.; VG München, U.v. 11.9.2017 - M 21 K 16.35184 - juris Rn. 15).

    Deshalb ist bei Familienangehörigen, die bereits im Bundesgebiet zusammenleben, für den Fall einer Ausreise oder Abschiebung in das Heimatland grundsätzlich von einer gemeinsamen Rückkehr auszugehen (vgl. VG München, U.v. 11.9.2017 - M 21 K 16.35184 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VG Minden, 26.07.2016 - 10 L 1078/16

    Einstellung, Rechtsschutzbedürfnis; Aufschiebende Wirkung, Anordnung der

    Auszug aus VG München, 02.01.2018 - M 9 S 17.46829
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist nicht innerhalb einer Woche zu stellen, da es für die Einstellung des Verfahrens an einer § 34a Abs. 2 Satz 1 und 3 AsylG und § 36 Abs. 3 Satz 1 und 10 AsylG entsprechenden Regelung fehlt (vgl. z.B. VG Minden, B.v. 26.7.2016 - 10 L 1078/16.A - juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 13.05.2016 - Au 7 K 16.30094

    Unglaubhaftes Verfolgungsschicksal nigerianischer Asylbewerber

    Auszug aus VG München, 02.01.2018 - M 9 S 17.46829
    Für den Antragsteller wurde weder im Verwaltungsnoch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch nur irgendetwas in Bezug auf das Vorliegen einer ihn betreffenden erheblichen konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit vorgetragen noch ist eine solche Gefahr - bezogen auf die allgemeinen Verhältnisse in Nigeria - sonst ersichtlich (zu letzterem vgl. z.B. VG Augsburg, U.v. 13.5.2016 - Au 7 K 16.30094 - juris Rn. 70f. m.w.N.; VG München, U.v. 11.9.2017 - M 21 K 16.35184 - juris Rn. 15).
  • VG München, 02.02.2018 - M 9 K 17.39325

    Ablehnung von Asylantrags und die Androhung von Abschiebung nach Nigeria

    Schließlich ist durch die Regelung in § 43 Abs. 3 Satz 1 AsylG sichergestellt, dass eine Familientrennung nicht im Raum steht (hierzu im Einzelnen VG München, B.v. 2.1.2018 - M 9 S 17.46829 - juris Rn. 28).
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