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VG München, 02.01.2018 - M 9 S 17.46829 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- BAYERN | RECHT
AsylG § 14, § 14a Abs. 2, § 32 Abs. 1, § 36 Abs. 4, § 38 Abs. 2, § 43 Abs. 3, § 74 Abs. 1, § 75 Abs. 1; AufenthG § 58 Abs. 1a, § 60 Abs. 5, Abs. 7
Kein Abschiebungsverbot für ein Kleinkind nach Nigeria - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VG München, 11.09.2017 - M 21 K 16.35184
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag einer nigerianischen Staatsangehörigen
Auszug aus VG München, 02.01.2018 - M 9 S 17.46829
Für den Antragsteller wurde weder im Verwaltungsnoch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch nur irgendetwas in Bezug auf das Vorliegen einer ihn betreffenden erheblichen konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit vorgetragen noch ist eine solche Gefahr - bezogen auf die allgemeinen Verhältnisse in Nigeria - sonst ersichtlich (…zu letzterem vgl. z.B. VG Augsburg, U.v. 13.5.2016 - Au 7 K 16.30094 - juris Rn. 70f. m.w.N.; VG München, U.v. 11.9.2017 - M 21 K 16.35184 - juris Rn. 15).Deshalb ist bei Familienangehörigen, die bereits im Bundesgebiet zusammenleben, für den Fall einer Ausreise oder Abschiebung in das Heimatland grundsätzlich von einer gemeinsamen Rückkehr auszugehen (vgl. VG München, U.v. 11.9.2017 - M 21 K 16.35184 - juris Rn. 17 m.w.N.).
- VG Minden, 26.07.2016 - 10 L 1078/16
Einstellung, Rechtsschutzbedürfnis; Aufschiebende Wirkung, Anordnung der
Auszug aus VG München, 02.01.2018 - M 9 S 17.46829
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist nicht innerhalb einer Woche zu stellen, da es für die Einstellung des Verfahrens an einer § 34a Abs. 2 Satz 1 und 3 AsylG und § 36 Abs. 3 Satz 1 und 10 AsylG entsprechenden Regelung fehlt (vgl. z.B. VG Minden, B.v. 26.7.2016 - 10 L 1078/16.A - juris Rn. 11). - VG Augsburg, 13.05.2016 - Au 7 K 16.30094
Unglaubhaftes Verfolgungsschicksal nigerianischer Asylbewerber
Auszug aus VG München, 02.01.2018 - M 9 S 17.46829
Für den Antragsteller wurde weder im Verwaltungsnoch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch nur irgendetwas in Bezug auf das Vorliegen einer ihn betreffenden erheblichen konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit vorgetragen noch ist eine solche Gefahr - bezogen auf die allgemeinen Verhältnisse in Nigeria - sonst ersichtlich (zu letzterem vgl. z.B. VG Augsburg, U.v. 13.5.2016 - Au 7 K 16.30094 - juris Rn. 70f. m.w.N.;… VG München, U.v. 11.9.2017 - M 21 K 16.35184 - juris Rn. 15).
- VG München, 02.02.2018 - M 9 K 17.39325
Ablehnung von Asylantrags und die Androhung von Abschiebung nach Nigeria
Schließlich ist durch die Regelung in § 43 Abs. 3 Satz 1 AsylG sichergestellt, dass eine Familientrennung nicht im Raum steht (hierzu im Einzelnen VG München, B.v. 2.1.2018 - M 9 S 17.46829 - juris Rn. 28).