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   VG Mainz, 10.07.2013 - 3 K 1705/12.MZ   

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https://dejure.org/2013,24976
VG Mainz, 10.07.2013 - 3 K 1705/12.MZ (https://dejure.org/2013,24976)
VG Mainz, Entscheidung vom 10.07.2013 - 3 K 1705/12.MZ (https://dejure.org/2013,24976)
VG Mainz, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 3 K 1705/12.MZ (https://dejure.org/2013,24976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 29 Abs 1 BauGB, § 31 BauGB, § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 34 Abs 2 S 2 BBauG, § 34 Abs 4 BauGB
    Zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke in den unbeplanten Innenbereich durch eine Abrundungssatzung - Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Widerspruchsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzen eines rechtswidrig versagten Einvernehmens der Gemeinde durch die Widerspruchsbehörde; Zulässigkeit der Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke in den unbeplanten Innenbereich durch eine Abrundungssatzung; Teilnahme von nach § 35 Abs. 1 BauGB im ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2013 - 3 K 1705/12
    Es kommt weder auf die Zweckbestimmung noch auf die Entstehungsgeschichte der vorhandenen Bebauung an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 B 7/07 -, ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 4).

    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung dazustellen, ist nicht nach geografisch-mathe-matischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 2010 - 4 B 21/10 -, BRS 76 Nr. 101 = juris Rn. 5 und vom 2. April 2007, a.a.O. = juris Rn. 5).

    Hierzu zählen grundsätzlich nur Gebäude, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2007, a.a.O. = juris Rn. 5).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2013 - 3 K 1705/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26/90 -, BVerwGE 88, 204 = juris Rn. 19 und vom 24. Mai 1989 - 4 NB 10/89 -, NVwZ 1990, 258 = juris Rn. 3) folgt das Erfordernis der Ausfertigung von Satzungen letztlich aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG niedergelegten Rechtsstaatsprinzip.

    Sie verlangt mit anderen Worten die Identität der anzuwendenden Norm und ihres Inhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991, a.a.O. = juris Rn. 19).

    Allerdings gehört die Legalitätsfunktion nicht zum Mindeststandard des bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebotes und damit ist der Zeitpunkt der Ausfertigung nicht bundesstaatlich determiniert (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - 4 C 22/92 -, NVwZ 1994, 1010 = juris Rn. 18 und vom 16. Mai 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.03.1994 - 4 NB 34.93

    Räumliche Reichweite des Begriffs der "Abrundung"

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2013 - 3 K 1705/12
    Die Gemeinde kann eine Abrundungssatzung nicht zum Anlass nehmen, Außenbereichsflächen, die das Merkmal der "Abrundung" sprengen, gewissermaßen zu erleichterten (verfahrens- und materiellrechtlichen) Bedingungen dem Innenbereich zuzuschlagen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 1994 - 4 NB 34/93 -, NVwZ-RR 1995, 429 = juris Rn. 4).

    Insbesondere ein nicht durch Besonderheiten geprägter "treppenartiger" Grenzverlauf vermag in der Regel keine Abrundung zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2013 - 3 K 1705/12
    Auch eine aufgelockerte Bebauung kann den Bebauungszusammenhang wahren, wenn dies dem städtebaulichen Ordnungsprinzip der maßgeblichen Umgebungsbebauung entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1981 - 4 C 15/90 -, BVerwGE 62, 250 = juris Rn. 21).

    Gemeint sind vielmehr Bauwerke, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter mitzuprägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 1992 - 4 C 15/90 -, NVwZ 1993, 985 = juris Rn. 12).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 10 C 36/88
    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2013 - 3 K 1705/12
    Hieraus - und aus den einschlägigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung zur Gemeindeordnung (GemDVO) - kann entnommen werden, dass eine wirksame Ausfertigung nur dann vorliegt, wenn sie nach Abschluss aller für die Verkündung erforderlichen Verfahrensschritte unmittelbar vor ihrer Verkündung erfolgt (vgl. grundlegend OVG RP, Urteil vom 9. August 1989 - 10 C 36/88 -, AS 22, 380).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2013 - 3 K 1705/12
    Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Gebäude eine gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. grundlegend Urteil vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22 = juris Rn. 20 und 22).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2013 - 3 K 1705/12
    Die intensive Wohnnutzung in der P.-straße xx mag aus der Sicht der Klägerin sich mit Blick auf das landwirtschaftliche Anwesen zwar als ein "Fremdkörper" darstellen, eine Unterbrechung des Bebauungszusammenhang kann sie nicht darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 15/84 -, BVerwGE 75, 34 = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2013 - 3 K 1705/12
    So endet beispielsweise der unbeplante Innenbereich ungeachtet bestehender Grundstücksgrenzen grundsätzlich mit dem letzten, zur zusammenhängenden Bebauung gehörenden Gebäude (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2001 - 4 B 26/01 -, ZfBR 2002, 69 = juris Rn. 7 ) mit der Folge, dass der nicht mehr zum Innenbereich gehörende Grundstücksteil als Außenbereichsfläche einer Bebauung entzogen ist.
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2013 - 3 K 1705/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26/90 -, BVerwGE 88, 204 = juris Rn. 19 und vom 24. Mai 1989 - 4 NB 10/89 -, NVwZ 1990, 258 = juris Rn. 3) folgt das Erfordernis der Ausfertigung von Satzungen letztlich aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG niedergelegten Rechtsstaatsprinzip.
  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92

    Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2013 - 3 K 1705/12
    Allerdings gehört die Legalitätsfunktion nicht zum Mindeststandard des bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebotes und damit ist der Zeitpunkt der Ausfertigung nicht bundesstaatlich determiniert (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - 4 C 22/92 -, NVwZ 1994, 1010 = juris Rn. 18 und vom 16. Mai 1991, a.a.O.).
  • BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10

    Voraussetzungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs

  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 34.78

    Siedlungsstruktur - Einfügen - Rahmen - Entsprechung - Zulässigkeit -

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1986 - 8 S 2815/85

    Voraussetzung für eine Baugenehmigung in einem Weiler mit 12 Wohngebäuden

  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 37.87

    Einbeziehung von Außenbereichsflächen in eine Abrundungssatzung

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90

    Landesverteidigung; gemeindliches Einvernehmen; Kompetenzregelung, besondere

  • VG Neustadt, 07.08.2008 - 4 K 302/08

    Genehmigung einer Nutzungsänderung (hier: Umbau im oberen Stockwerk) im

  • VG Neustadt, 29.05.2008 - 4 K 9/08

    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre und Ersetzung des gemeindlichen

  • OVG Hamburg, 05.07.2001 - 2 Bf 19/97
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