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   VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18   

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VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18 (https://dejure.org/2018,52253)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23.11.2018 - 3 L 636/18 (https://dejure.org/2018,52253)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23. November 2018 - 3 L 636/18 (https://dejure.org/2018,52253)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag - Widmungsfiktion - Geschäft der

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18
    Die aus den Anbaustraßen "Am Bollenberg", " Mohnweg" und " Kleeweg" durch Beschluss des Stadtratsausschusses für Stadtentwicklung, Natur-und Umweltschutz vom 12.7.2005 formell rechtmäßig(Vgl. dazu, dass ein Ausschussbeschluss ausreichend ist nur Urteil der früheren 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 17.06.1997 -11 K 90/93-; bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.02.1998 -1 Q 67/97-, juris Rdnr. 21, wonach ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich ist, soweit dies nicht, wie hier (vgl. insoweit X 27 d 1.3. der Geschäftsordnung des Stadtrates der Mittelstadt Völklingen vom 07.07.2004, die mit Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 09.11.2018 vorgelegt wurde), nach §§ 34, 48 S. 1 KSVG einem (beschließenden) Ausschuss übertragen worden ist; dies bestätigend auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.08.2005 -1 W 10/05-, juris sowie den hier in Rede stehenden Ausschuss für Stadtentwicklung betreffend schon Urteil der früheren 11. Kammer vom 08.02.1999 -11 K 114/97-) gebildete Erschließungseinheit ist auch materiell-rechtlich nicht zu beanstanden.

    Vielmehr stehen Vorausleistung und endgültiger Beitrag nebeneinander, wobei die Vorausleistung so lange erhoben werden darf, bis die endgültige Beitragspflicht entstanden ist(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.08.2005 -1 W 10/05-, juris).

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18
    Eine derartige Erschließungseinheit kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus einer Hauptstraße und einer von ihr abzweigenden selbstständigen Nebenstraße - Stich- oder Ringstraße - bestehen(Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 24 f., jeweils m.w.N).

    Diese durch die Hauptstraße vermittelte Vorteilsgemeinschaft rechtfertigt eine gemeinsame Ermittlung und Verteilung des Erschließungsaufwands mit dem Ziel, die Beitragsbelastung zugunsten der Anlieger der regelmäßig aufwändigeren Hauptstraße zu nivellieren(Vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 24).

  • OVG Saarland, 10.05.2004 - 1 R 20/02

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Ausbaubeiträgen; Kostentragung für die

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18
    Materiellrechtlich findet der Beitragsbescheid der Antragsgegnerin vom 19.2.2018 seine Rechtsgrundlage in den §§ 127 ff. BauGB i.V.m. der Satzung der Mittelstadt A-Stadt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 31.5.1978 (im Folgenden: EBS), die nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer(Vgl. nur Beschlüsse der früheren 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 01.10.1992 11 F 54, 55, 56/92-) keine erkennbaren Fehler enthält, die die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen in der Stadt A-Stadt rechtswidrig erscheinen ließen(Dabei ist das Gericht bei seiner Kontrolle gehalten, nicht "gleichsam ungefragt" in eine Fehlersuche einzutreten, vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.05.2004 -1 R 20/02-, juris, sondern nur substantiiert vorgetragenen Einwendungen und sich aufdrängenden Fehlern nachzugehen, was vorliegend mit Blick auf den pauschalen Vortrag der Antragsteller, sie rügten "ausdrücklich die Satzung der Mittelstadt Völklingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen als rechtswidrig" (vgl. Schrittsatz vom 10.09.2018, Bl. 65 der Gerichtsakte), nicht der Fall ist.).

    Dabei hat sich die Kammer nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche zu begeben, sondern muss zumindest in den hier in Rede stehenden Detailfragen der Berechnung von Kommunalabgaben nur substantiiert vorgetragenen Einwendungen und sich aufdrängenden Fehlern nachgehen(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.05.2004 -1 R 20/02-, juris), die hier gerade nicht vorliegen.

  • OVG Saarland, 22.01.1992 - 1 W 113/91

    Gebühren für die Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen;

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18
    Die Streitwertentscheidung beruht auf §§ § 53 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 52 Abs. 1, 3 GKG und erfolgt in Anlehnung an die Rechtsprechung des OVG des Saarlandes (vgl. Beschlüsse vom 22.01.1992 -1 W 113-117/91-, wonach das Interesse des Schuldners an der Aussetzung der Vollziehung eines Abgabenbescheides mit einem Viertel der streitigen Forderung als bedeutungsangemessen zu bewerten ist).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18
    Die Kammer ist bislang, letztlich im Einklang mit dieser Rechtsprechung, unter Berücksichtigung der im Abgabenrecht bestehenden 4-jährigen Verjährungsfrist (vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 4 b KAG i.V.m. 169 Abs. 2, 170 Abs. 1 AO) davon ausgegangen, dass nur der Zeitablauf relevant sein kann, der einem mehrfachen des normalen Verjährungszeitraumes entspricht(Std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Urteil vom 06.02.2018, -3 K 993/16-; diese Rspr. ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wie sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 05.03.2013 -1 BvR 2457/08- ergibt; dort führt das BVerfG aus:" Der Beitragspflicht können die Bürgerinnen und Bürger im Regelfall nicht durch den Einwand der Verwirkung entgehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - BVerwG 3 B 36.11 -, BeckRS 2011, 53777; Beschluss vom 12. Januar 2004 - BVerwG 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, S. 314) und des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH, Urteil vom 8. Oktober 1986 - II R 167/84 -, BFHE 147, 409 ) erfordert Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist.
  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18
    Einen Anhaltspunkt für die Konkretisierung des Treuwidrigkeitstatbestandes liefern nach der neueren Rechtsprechung des BVerwG dabei allgemeine Verjährungsvorschriften (vgl. etwa § 53 Abs. 2 Satz 1 VwVfG, § 197 BGB), wonach ein Anspruch erst nach 30 Jahren nicht mehr durchgesetzt werden kann(Zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 -4 C 11.13-, juris Rdnr. 31 ff).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18
    Eine derartige Erschließungseinheit kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus einer Hauptstraße und einer von ihr abzweigenden selbstständigen Nebenstraße - Stich- oder Ringstraße - bestehen(Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 24 f., jeweils m.w.N).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 1.12

    Sprungrevision; Erschließungsanlage; Vorteilsprinzip; Beitragsgerechtigkeit;

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18
    Eine vergleichbare Vorteilsgemeinschaft besteht auch dann, wenn nicht nur eine, sondern mehrere Nebenstraßen von derselben Hauptstraße abzweigen(BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 1.12-; juris).
  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18
    Die Kammer ist bislang, letztlich im Einklang mit dieser Rechtsprechung, unter Berücksichtigung der im Abgabenrecht bestehenden 4-jährigen Verjährungsfrist (vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 4 b KAG i.V.m. 169 Abs. 2, 170 Abs. 1 AO) davon ausgegangen, dass nur der Zeitablauf relevant sein kann, der einem mehrfachen des normalen Verjährungszeitraumes entspricht(Std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Urteil vom 06.02.2018, -3 K 993/16-; diese Rspr. ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wie sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 05.03.2013 -1 BvR 2457/08- ergibt; dort führt das BVerfG aus:" Der Beitragspflicht können die Bürgerinnen und Bürger im Regelfall nicht durch den Einwand der Verwirkung entgehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - BVerwG 3 B 36.11 -, BeckRS 2011, 53777; Beschluss vom 12. Januar 2004 - BVerwG 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, S. 314) und des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH, Urteil vom 8. Oktober 1986 - II R 167/84 -, BFHE 147, 409 ) erfordert Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist.
  • BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99

    Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip;

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18
    Soweit die Antragsteller unsubstantiiert die Beitragsfähigkeit des Erschließungsaufwandes, die Richtigkeit der Ermittlung für die Erschließungseinheit und die Erforderlichkeit des Aufwandes sowie höchstvorsorglich unzulässige Eckgrundstücksvergünstigungen rügen, ist anzumerken: Der Antragsgegnerin obliegt bei der Frage der "Erforderlichkeit", also der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten, ein weiter Ermessensspielraum, wobei durch den Begriff der "Erforderlichkeit" lediglich eine äußere Grenze im Sinne eines schlechthin unerträglichen, willkürlichen Vorgehens markiert wird(Urteil der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer vom 17.11.2000 -11 K 249/98- unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23.03.2000 -11 C 3.99-), die die Gemeinde nicht überschreiten darf und deshalb können die Beitragspflichtigen die Höhe der Kosten, die der Gemeinde für erforderliche Erschließungsanlagen entstanden sind, grundsätzlich nicht mit Erfolg beanstanden(Vgl. statt vieler: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, 2012, § 15, Rdnr.17, S. 317).
  • BFH, 08.10.1986 - II R 167/84

    Vertrauenstatbestand - Verwirkung des Steueranspruchs - Einspruch - Festsetzung

  • BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11

    Verwirkung; Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

  • OLG Bremen, 27.06.2001 - 1 W 3/01

    Wirksamkeit des Schuldbeitritts eines Familienangehörigen

  • OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 63/15

    Gehwegausbaubeitrag: Grunderwerb als endgültiges Herstellungsmerkmal; Wandlung

  • OVG Saarland, 30.06.1986 - 2 W 803/86
  • OVG Saarland, 12.02.1998 - 1 Q 67/97

    Ablösungsvereinbarungen; Ermittlung des Ablösebetrages; Ablösungsbestimmungen;

  • VG Aachen, 24.05.2019 - 7 K 5433/17

    Erschließungsbeiträge

    vgl. Thür.OVG, Beschluss vom 18.01.2019 - 4 ZKO 6/19 -, juris Rn. 2; Saarl.VG, Beschluss vom 23.11.2018 - 3 L 636/18 -, juris Rn. 15 f.

    vgl. VG Saarland, Beschluss vom 23.11.2018 - 3 L 636/18 -, juris Rn. 14; Rheidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Auflage 2016, § 129 Rn. 8.

  • VG Saarlouis, 08.10.2021 - 3 K 76/19

    Zur Frage des Vorliegens einer Verbesserung eines Gehweges; zur Frage der

    Solange er seiner Pflicht nicht nachkommt, überprüfbare und einem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen, braucht das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhaft bestimmter Abgabensätze nicht nachzugehen [Vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 10.08.2005 -23 ZB 05.1236-; BVerwG, Beschluss vom 28.08.1980 -4 B 88/80-, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 129; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.10.2020 -4 BN 16/20-, juris], muss sich vielmehr in den hier in Rede stehenden Detailfragen der Berechnung von Kommunalabgaben nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben [So auch die st. Rspr. der Kammer, vgl. nur den Gerichtsbescheid der Kammer vom 24.10.2017 -3 K 1869/15-, juris, und den Beschluss der Kammer vom 23.11.2018 -3 L 636/18-, juris, m.w.N.] sondern nur substantiiert vorgetragenen Einwendungen und sich aufdrängenden Fehlern nachgehen [Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.05.2004-1 R 20/02-, juris], die hier gerade nicht vorliegen.
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