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   VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04   

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VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04 (https://dejure.org/2005,17776)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05.10.2005 - 11 K 3065/04 (https://dejure.org/2005,17776)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 11 K 3065/04 (https://dejure.org/2005,17776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis aufgrund langjährigen Aufenthalts und erfolgter Integration nach Europäischer Menschenrechtskonvention.

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5; AsylVfG § 42 Abs. 2 S. 1; EMRK Art. 8; AufenthG § 5 Abs. 1; AufenthG § 5 Abs. 2; AufenthG § 5 Abs. 3
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, abgelehnte Asylbewerber, Ablehnungsbescheid, Bindungswirkung, Ausländerbehörde, Bundesamt, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Privatleben, Integration, Aufenthaltsdauer, in Deutschland geborene Kinder, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04
    bbb) In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist allerdings geklärt, dass Art. 8 Abs. 1 EMRK nicht das Recht gewährt, den Ort zu wählen, der nach Ansicht der Betroffenen am besten geeignet ist, ein Familienleben aufzubauen bzw. sein Privatleben zu führen (Urteil der Großen Kammer vom 9.10.2003 - 48321/99 ; Entscheidung vom 7.10.2004 - 33743/03 - , NVwZ 2005, 1043; Urt. v. 16.06.2005 - 60654/00 - , auszugsweise abgedr. in Inf-AuslR 2005, 349); Entscheidung vom 16.09.2004, , NVwZ 2005, 1046).

    Nach der Rechtsprechung des EGMR (Urteil vom 16.6.2005 a.a.O.) stellt auch eine Aufenthaltsbeendigung bzw. die Verweigerung eines Aufenthaltsrechts jedenfalls dann einen - rechtfertigungsbedürftigen - Eingriff in das Privatleben dar, wenn der Ausländer über starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Bindungen im Aufenthaltsstaat verfügt.

    Umgekehrt legt die Rechtsprechung des EGMR aber zumindest die Annahme nahe, dass ein schutzwürdiger Aufenthalt im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK auch beim Vorhandensein einer Duldung jedenfalls nicht von vornherein ausscheidet (vgl. Entscheidung vom 16.6.2005 - 60654/00 -, a.a.O.; ebenso VGH Ba.-Wü., Urt. v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04
    Ihre Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bundesrepublik Deutschland faktisch das Land ist, zu dem sie gehören, während sie mit ihrem Heimatland im wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.2.1999 - 4 L 195/98 -, juris; zur Bedeutung der engen Bindung an den Aufenthaltsstaat im Zusammenhang mit dem "Schutz des Familienlebens" s. auch EGMR, Urteile vom 26.3.1992 , InfAuslR 1994, 86 ff., und vom 26.9.1997 , InfAuslR 1997, 430, sowie BVerwG, Urteil vom 29.9.1998 - 1 C 8.96 -, NVwZ 1999, 303 ff.).

    Die Prüfung dessen hat nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.9.1998 - 1 C 8.96 -, NVwZ 1999, 303 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04

    Aufenthalt; zum Abschiebungsschutz gem MRK Art 8

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04
    Diesbezüglich hat die Kenntnis der dortigen Sprache und die Vertrautheit mit den Verhältnissen in diesem Land sowie die Existenz dort noch lebender und aufnahmebereiter Verwandter ebenfalls Relevanz (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.11.2005 - 1 S 3023/04 - VG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2005 - 12 K 2469/04 - jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des EGMR).

    Nach dem nahezu vollständigen "Auszug" der Ashkali aus dem Kosovo verfügen die Kläger dort über keine familiären Bindungen mehr, die eine Reintegration erleichtern könnten (vgl. zu diesem als "entscheidungserheblich" angesehenen Umstand, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.11.2005 - 1 S 3023/04 -).

  • VG Stuttgart, 22.11.2005 - 12 K 2469/04

    Aufenthaltserlaubnis nach langjährigem Aufenthalt

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04
    Diesbezüglich hat die Kenntnis der dortigen Sprache und die Vertrautheit mit den Verhältnissen in diesem Land sowie die Existenz dort noch lebender und aufnahmebereiter Verwandter ebenfalls Relevanz (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.11.2005 - 1 S 3023/04 - VG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2005 - 12 K 2469/04 - jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des EGMR).

    Daher kann der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK ohne weiteres auch dann eröffnet sein, wenn - wie hier bei den Klägern - lediglich ein (langjähriger) geduldeter Aufenthalt vorliegt (ebenso VG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2005 - 12 K 2469/04 -).

  • EGMR, 28.05.1985 - 9214/80

    ABDULAZIZ, CABALES AND BALKANDALI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04
    In seiner grundlegenden Entscheidung zur Bedeutung der EMRK im Recht des Aufenthalts von Ausländern vom 28.5.1985 ( , NJW 1986, 3007 ff.) hat der EGMR zudem betont, dass zum einen die Vertragsstaaten im Bereich des nicht klar umrissenen Begriffs der "Achtung" des Familien- und Privatlebens über einen weiten Ermessensspielraum verfügen und sie zum anderen das Recht haben, die Einwanderung von Personen, die nicht ihre Nationalität haben, in ihr Staatsgebiet zu kontrollieren.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 11 S 2779/04

    Bindungswirkung einer negativen Statusfeststellung des Bundesamtes zu § 53 Abs 6

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04
    Andererseits ist jedoch nach der Gesetzesbegründung zu § 25 Abs. 5 AufenthG (BT-Drs. 15/420, S. 80) bei der Frage, ob eine Ausreisemöglichkeit besteht, auch die subjektive Möglichkeit - und damit implizit auch die Zumutbarkeit - der Ausreise zu prüfen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.4.2005 - 11 S 2779/04 -, VBlBW 2005, 356; Hessischer VGH, Beschluss vom 1.6.2005 - 3 TG 1273/05 -, Asylmagazin 9/2005, 33; VG Koblenz, Urteil vom 10.10.2005 - 3 K 147/05.KO -, InfAuslR 2006, 25; VG Karlsruhe, Urteil vom 7.9.2005 - 4 K 1390/03 - Göbel-Zimmermann, ZAR 2005, 275, 278; Benassi, InfAuslR 2005, 357, 362; ebenso Ziff. 25.5.1.2 der - bundeseinheitlichen - Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz, anders dagegen die baden-württembergische Version in den Zusammengefassten Vorgaben des Innenministeriums zur Anwendung aufenthalts- und asylrechtlicher Regelungen ).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88

    Ausländerrecht: Voraussetzung für die Erteilung eines Reiseausweises an

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04
    Dabei ist daran zu erinnern, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 1990 (Urt. v. 16.10.1990 - 1 C 51/88 -, InfAuslR 1991, 76) gemahnte,.
  • VG Karlsruhe, 07.09.2005 - 4 K 1390/03

    Kein Ausreisehindernis für Ashkali in den Kosovo; kein Verstoß gegen Art 8 MRK

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04
    Andererseits ist jedoch nach der Gesetzesbegründung zu § 25 Abs. 5 AufenthG (BT-Drs. 15/420, S. 80) bei der Frage, ob eine Ausreisemöglichkeit besteht, auch die subjektive Möglichkeit - und damit implizit auch die Zumutbarkeit - der Ausreise zu prüfen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.4.2005 - 11 S 2779/04 -, VBlBW 2005, 356; Hessischer VGH, Beschluss vom 1.6.2005 - 3 TG 1273/05 -, Asylmagazin 9/2005, 33; VG Koblenz, Urteil vom 10.10.2005 - 3 K 147/05.KO -, InfAuslR 2006, 25; VG Karlsruhe, Urteil vom 7.9.2005 - 4 K 1390/03 - Göbel-Zimmermann, ZAR 2005, 275, 278; Benassi, InfAuslR 2005, 357, 362; ebenso Ziff. 25.5.1.2 der - bundeseinheitlichen - Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz, anders dagegen die baden-württembergische Version in den Zusammengefassten Vorgaben des Innenministeriums zur Anwendung aufenthalts- und asylrechtlicher Regelungen ).
  • BVerwG, 01.10.1984 - 1 B 106.84

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Vortrag drohender Inhaftierung

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04
    "der Aufenthalt eines Ausländers, dessen Anwesenheit im Bundesgebiet sich auf lange Sicht nicht verhindern lässt, bedarf einer angemessenen ausländerbehördlichen Regelung (vgl. Beschluss vom 1. Oktober 1984 - 1 B 106.84 -); die auf eine zeitweise Aussetzung der Abschiebung zielende Duldung ist dafür nicht ohne weiteres das geeignete Mittel; wird die Duldung entsprechend einer vielfach geübten Verwaltungspraxis (vgl. BT-Drucks. 11/6321 S. 76) zum Zwecke langfristiger Aufenthaltsgewährung ... erteilt, so mag darin unter Umständen eine ... "verkappte Aufenthaltserlaubnis" liegen.".
  • VG Lüneburg, 23.09.2005 - 3 B 70/05

    Aufenthaltserlaubnis für Roma aus dem Kosovo - Befristung der Wirkungen einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04
    Dementsprechend wird unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG teilweise die Auffassung vertreten, es komme auf die Zumutbarkeit einer Ausreise nicht an (vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 23.9.2005 - 3 B 70/05 -, juris; Renner, AuslR, 8. Aufl., Rnr. 34 zu § 25 AufenthG; Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, Rnr. 22 und 23a zu § 25).
  • VG Koblenz, 10.10.2005 - 3 K 147/05

    Rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise - Wegfall des Ausreisehindernisses

  • VGH Hessen, 01.06.2005 - 3 TG 1273/05

    D (A), Ausreisehindernis, Zumutbarkeit, Minderjährige, Integration,

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

  • BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01

    Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

  • EGMR, 09.10.2003 - 48321/99

    SLIVENKO v. LATVIA

  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1999 - 4 L 195/98
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2012 - 2 B 13.11

    Aufenthaltserlaubnis; tatsächliche Unmöglichkeit der Ausreise; Passlosigkeit;

    Das durch § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eröffnete Ermessen ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 AufenthG darauf reduziert, dass vom Regelerfordernis der Erfüllung der Passpflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG) abgesehen werden muss (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 5. Oktober 2005 - 11 K 3065/04 -, juris Rn. 45; BayVGH, Urteil vom 14. März 2012 - 10 B 10.109, juris Rn. 41; im Ergebnis ebenso OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Juni 2011 - 4 LB 10/10 -, juris Rn. 33).
  • VG Wiesbaden, 20.03.2009 - 4 L 85/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Zu einer Integration im vorgenannten Sinne gehört nämlich auch, dass der Ausländer während des langjährigen Aufenthalts sich eine wirtschaftliche Existenzgrundlage hat aufbauen können, um im Wesentlichen ununterbrochen und weitgehend vollständig ohne öffentliche Unterstützungsleistungen leben zu können, die für ein Leben im Aufnahmestaat erforderlichen Sprachkenntnisse erworben hat und nicht in erheblichem Umfang kriminell geworden ist (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2006 - 4 K 1753/06 - und Urteil vom 05.10.2005 - 11 K 3065/04 -).
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