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   VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 1 S 3952/20   

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VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 1 S 3952/20 (https://dejure.org/2021,2096)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.2021 - 1 S 3952/20 (https://dejure.org/2021,2096)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 2021 - 1 S 3952/20 (https://dejure.org/2021,2096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 123 VwGO, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 6a Abs 1 S 1 CoronaVSchulV BW
    Zu den Anforderungen an einen vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutz auf dem Gebiet des Infektionsschutzrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Inanspruchnahme von vorbeugendem einstweiligem Rechtsschutz auf dem Gebiet des Infektionsschutzrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht - Corona-Virus

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 1 S 3952/20
    Daran fehlt es, wenn es dem Betroffenen zuzumuten ist, die befürchteten Maßnahmen der Verwaltung abzuwarten und er auf einen als ausreichend anzusehenden nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207; Senat, Urt. v. 13.05.1991 - 1 S 944/91 - VBlBW 1991, 429).

    An dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehlt es unabhängig davon auch deshalb, weil es dem Antragsteller zumutbar ist, erforderlichenfalls nachträglichen - ggf. auch einstweiligen - Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, wenn zu einem zukünftigen Zeitpunkt (wieder) Regelungen mit von ihm abgelehnten Folgen für den Präsenzunterricht in Kraft treten (vgl. erneut BVerwG, Urt. v. 07.05.1987, a.a.O.; Senat, Urt. v. 13.05.1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1991 - 1 S 944/91

    Erlaßzeitpunkt beim Gerichtsbescheid; Höchstaltersgrenze für Wählbarkeit zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 1 S 3952/20
    Daran fehlt es, wenn es dem Betroffenen zuzumuten ist, die befürchteten Maßnahmen der Verwaltung abzuwarten und er auf einen als ausreichend anzusehenden nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207; Senat, Urt. v. 13.05.1991 - 1 S 944/91 - VBlBW 1991, 429).

    An dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehlt es unabhängig davon auch deshalb, weil es dem Antragsteller zumutbar ist, erforderlichenfalls nachträglichen - ggf. auch einstweiligen - Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, wenn zu einem zukünftigen Zeitpunkt (wieder) Regelungen mit von ihm abgelehnten Folgen für den Präsenzunterricht in Kraft treten (vgl. erneut BVerwG, Urt. v. 07.05.1987, a.a.O.; Senat, Urt. v. 13.05.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 1 S 3952/20
    Das ist grundsätzlich nur anzunehmen, wenn die Klage für den Kläger bzw. der Eilantrag für den Antragsteller offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile erbringen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.2004 - 3 C 25.03 - BVerwGE 121, 1 ; Urt. v. 06.03.2014 - 1 C 5.13 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 5.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 1 S 3952/20
    Das ist grundsätzlich nur anzunehmen, wenn die Klage für den Kläger bzw. der Eilantrag für den Antragsteller offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile erbringen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.2004 - 3 C 25.03 - BVerwGE 121, 1 ; Urt. v. 06.03.2014 - 1 C 5.13 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 9 VR 4.07

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 1 S 3952/20
    Insbesondere ein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz kommt deshalb nur in Ausnahmefällen in Betracht (BVerwG, Beschl. v. 25.04.2007 - 9 VR 4.07 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 28).
  • BVerwG, 30.09.1981 - 3 B 39.81

    Erhebung einer Schadensersatzklage gegen die Anordnung einer seuchenpolizeilichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 1 S 3952/20
    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1981 - 3 B 39.81 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2021 - 1 S 3670/21

    2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg vorläufig außer Vollzug gesetzt

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1981 - 3 B 39.81 - juris; vgl. Senat, Beschl. v. 12.10.2021 - 1 S 3038/21 - und v. 08.02.2021 - 1 S 3952/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2021 - 1 S 3295/21

    Corona-Krise; Schwellenwerte für die Erreichung der Warn- und Alarmstufe; Zugang

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1981 - 3 B 39.81 - juris; vgl. Senat, Beschl. v. 12.10.2021 - 1 S 3038/21 - und v. 08.02.2021 - 1 S 3952/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 S 3846/21

    Corona-Krise; 2G-Regel für den Zutritt zu universitären Veranstaltungen in der

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1981 - 3 B 39.81 - juris; vgl. Senat, Beschl. v. 12.10.2021 - 1 S 3038/21 - und v. 08.02.2021 - 1 S 3952/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2021 - 1 S 3038/21

    Einstweilige Anordnung gegen die Maßnahmen im Rahmen der Warn- und Alarmstufe bei

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1981 - 3 B 39.81 - juris; vgl. Senat, Beschl. v. 08.02.2021 - 1 S 3952/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - 1 S 751/21

    Corona-Verordnung: Quarantänepflicht für "Kontaktperson der Kontaktperson" eines

    Für die Inanspruchnahme von vorbeugendem einstweiligem Rechtsschutz ist zwar auch bei von dem jeweiligen Antragsteller befürchteten Maßnahmen auf dem Gebiet des Infektionsschutzrechts ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis erforderlich (Senat, Beschl. v. 08.02.2021 - 1 S 3952/20 - juris, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2021 - 1 S 3528/21

    Rechtmäßigkeit von Kontaktbeschränkungen und Zutrittsverboten für

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1981 - 3 B 39.81 - juris; vgl. Senat, Beschl. v. 12.10.2021 - 1 S 3038/21 - und v. 08.02.2021 - 1 S 3952/20 - juris).
  • VG Karlsruhe, 29.07.2021 - 1 K 2328/21

    Erteilung einer aktiven Duldung für eine Spielstätte im einstweiligen

    Soweit allerdings der Antragsteller eine vor rechtskräftigem Abschluss des Erlaubnisverfahrens ergehende Untersagungsverfügung nach § 15 Abs. 2 GewO für unverhältnismäßig hält, wären die strengen Voraussetzungen für die Gewährung vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 25.04.2007 - 9 VR 4.07 -, juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.02.2021 - 1 S 3952/20 -, juris Rn. 18) nicht erfüllt und der Antragsteller auf die Gewährung nachträglichen Rechtsschutzes durch Klage und - bei Anordnung des Sofortvollzugs - einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zu verweisen.

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz ist nicht gegeben, wenn das prozessuale Vorgehen die Rechtsstellung des Klägers oder des Antragstellers nicht verbessern kann und daher nutzlos ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.02.2021, a.a.O., juris Rn. 18; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 42 Rn. 350 m.w.N.).

    Das ist dann anzunehmen, wenn die Klage für den Kläger bzw. der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz für den Antragsteller offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann (BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 3 C 25.03 -, juris Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.02.2021, a.a.O., juris Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2022 - 1 S 89/22

    Corona-Krise; Zutritt von nicht-immunisierten Personen zu Handels- und

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1981 - 3 B 39.81 - juris; vgl. Senat, Beschl. v. 12.10.2021 - 1 S 3038/21 - und v. 08.02.2021 - 1 S 3952/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 1 S 1984/21

    Beschränkung des Betriebs von nichtstaatlichen Kunstschulen in Zeiten der

    Für einen daher insoweit allenfalls in Betracht kommenden Antrag auf vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz würde dem Antragsteller derzeit auch das erforderliche qualifizierte Rechtsschutzbedürfnis fehlen (vgl. zu Letzterem Senat, Beschl. v. 08.02.2021 - 1 S 3952/20 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.05.2022 - 10 CE 22.557

    Vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz gegen befürchtete

    Die demgemäß nur ausnahmsweise - nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles - mögliche Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes setzt nach ständiger Rechtsprechung ein besonders schützenswertes Interesse in dem Sinn voraus, dass es für den Betroffenen nicht zumutbar ist, auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung für den Regelfall vorgesehenen nachgängigen Rechtsschutz verwiesen zu werden (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 29.4.2019 - 6 B 141.18 - juris Rn. 8; BayVGH, zuletzt B.v. 12.1.2022 - 10 CE 22.68 - juris Rn. 17; VGH BW, B.v. 8.2.2021 - 1 S 3952/20 - juris Rn. 18 jew. m.w.N.; vgl. auch Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Juli 2021, VwGO § 123 Rn. 45 ff.).

    Ein schützenswertes Interesse an einem vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutz kann nach zutreffender Rechtsauffassung des Erstgerichts insbesondere dann nicht anerkannt werden, wenn bzw. solange sich - wie hier - noch nicht mit der dafür erforderlichen Bestimmtheit absehen lässt, welche Maßnahmen künftig überhaupt drohen und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (VGH BW, B.v. 8.2.2021 - 1 S 3952/20 - juris Rn. 18 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 30.9.1981 - 3 B 39.81 - juris).

  • VG Freiburg, 10.03.2021 - 3 K 477/21

    Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 23 CS 21.1131

    Tierschutzrechtliche Anordnung zum Schutz von Schafen

  • VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 10 L 90/23
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 3 R 108/21

    Ausschluss vom Präsenzunterricht bzw. Ausschluss von der Notbetreuung von

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 23 CS 21.1133

    Erfolgloser Eilantrag gegen tierschutzrechtliche Anordnungen zur Haltung von

  • VG Cottbus, 14.03.2022 - 8 L 77/22

    Streit um die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung - Corona-Virus

  • VG Gelsenkirchen, 12.08.2021 - 14 L 1054/21

    Eilantrag zu Protestcamp gegen Gas-Kraftwerk in Herne erfolglos

  • VG Gelsenkirchen, 26.08.2021 - 14 L 1115/21

    Versammlung, Anmeldung Bestätigung vorbeugender Rechtsschutz Zwangsgeldandrohung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2021 - 3 R 100/21

    Ausschluss vom Präsenzunterricht von Schülern ohne Testung auf eine Infektion mit

  • VG Bayreuth, 11.10.2021 - B 5 E 21.840

    Statthafter Antrag bei Streit um die Wertigkeit eines Dienstpostens,

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