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   VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18   

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VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18 (https://dejure.org/2019,40131)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.2019 - 9 S 2178/18 (https://dejure.org/2019,40131)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 9 S 2178/18 (https://dejure.org/2019,40131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsdienstleistungsgesetz Anwendungsbereich; Aufsichtsmaßnahmen; Auskunftserteilung; Berufsausübungsregelung; Informationelles Selbstbestimmungsrecht; Schweigepflicht; Bestimmtheitsgebot

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutz gegen die Anwendung des Rechtsdienstleistungsgesetzes in Form der Aufsichtsmaßnahmen nach § 13a RDG ; Anwendbarkeit des Rechtsdienstleistungsgesetzes auf rechtsbezogene Dienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09

    Approbationswiderruf; sexuelle Übergriffe; Feststellungen eines rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18
    2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480).

    Dabei fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechtsfrage, wenn sich die Antwort auf die Frage ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt, sie sich also auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden und auf der Grundlage des bisher vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechungsmaterials ohne weiteres beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.08.1995 - 5 B 141.95 -, juris), oder wenn die Frage bereits hinreichend geklärt ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480, 481).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn es für ihre Entscheidung maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, juris Rn. 25).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10

    Zum Schutz der Tätigkeit eines Rechtsbeistandes durch die Berufsausübungsfreiheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18
    Insoweit ist geklärt, dass die Übergangsregelung in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RDGEG dem Zweck dient, Bestandsschutz für bereits bestehende gerichtliche Vertretungsbefugnisse zu gewähren (vgl. BT-Drs. 16/3655, 79; BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10 -, NJW 2011, 3285; Dötsch, a.a.O., § 1 RDGEG Rn. 12 und § 3 RDGEG Rn. 24).
  • BVerwG, 25.08.1995 - 5 B 141.95

    Zuständige Behörde für die Entscheidung über die Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18
    Dabei fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechtsfrage, wenn sich die Antwort auf die Frage ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt, sie sich also auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden und auf der Grundlage des bisher vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechungsmaterials ohne weiteres beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.08.1995 - 5 B 141.95 -, juris), oder wenn die Frage bereits hinreichend geklärt ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480, 481).
  • BVerwG, 10.11.2011 - 5 B 29.11

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit Bestimmung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18
    Die nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 -, juris, zum Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18
    Sie entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung und einer verbreiteten Meinung in der Kommentarliteratur (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2013 - IV ZR 39/10 -, NJW 2013, 3581, 3582; vgl. auch Römermann, in: Grunewald/ders., BeckOK RDG, Stand 01.04.2019, § 1 Rn. 36; Deckenbrock, in: ders./Henssler, RDG, 4. Aufl. 2015, § 1 Rn. 16, 18).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18
    2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18
    2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480).
  • BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 56.94

    Rechtsberatung - Aufsicht - Pflichtgemäßes Ermessen - Regelmäßige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18
    Bereits zu der bis zum 30.06.2008 gültigen Vorgängerregelung von § 13a Abs. 4 RDG in § 3 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes, aus der präventive (Aufklärungs-)Möglichkeiten der Behörden zur Anhörung des Betroffenen bzw. zur Einholung von schriftlichen Stellungnahmen ebenso wie solche zur Anforderung von Akten und Buchführungsunterlagen bzw. zu einer Geschäftsprüfung vor Ort abgeleitet wurden (vgl. Dötsch, a.a.O., § 13a Rn. 10), hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Befugnis der Aufsichtsbehörden zur Prüfung der Geschäftsführung von Rechtsbeiständen höherrangigem Verfassungsrecht, insbesondere Art. 12 Abs. 1 GG, nicht widerspricht (vgl. Beschluss vom 06.12.1994 - 1 B 56.94 -, juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 18.05.2022 - 4 A 185/21

    Fragerecht des Ratsmitglieds; Rechtsmissbrauch

    Denn die zur Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung erforderliche Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage ist erst dann zu verneinen, wenn sich die Antwort auf die Frage ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt, sie sich also auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden und auf der Grundlage des bisher vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechungsmaterials ohne weiteres beantworten lässt (VGH BW, Beschl. v. 23. Oktober 2019 - 9 S 2178/18 -, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18

    Anerkennung eines von einem Dritten betriebenen Konferenzraum als Schulungsraum

    Die in § 7b Abs. 1 Satz 3 BKrFQG geregelten Kontrollbefugnisse sind verhältnismäßig (vgl. entsprechend für die Teilnahme von mit der Überwachung beauftragten Personen am theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht: BVerwG, Beschluss vom 21.08.1973 - I B 55.73 - juris; vgl. für regelmäßige Geschäftsprüfungen in angemessenen Zeitabständen bei Rechtsbeiständen: BVerwG, Beschluss vom 06.12.1994 - 1 B 56.94 - juris, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2019 - 9 S 2178/18 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 9 S 1637/20

    Keimfreiheit organischer Düngemittel

    Eine Zulassung kommt in derartigen Fällen allerdings grundsätzlich nur in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zu einer Zulassung führen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.02.2009 - 10 S 316/08 -, juris; Senatsbeschlüsse vom 23.10.2019 - 9 S 2178/18 -, juris Rn. 22, und vom 06.10.2016 - 9 S 2571/15 - Rudisile, a.a.O., § 124 Rn. 26g).
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