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   VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09   

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https://dejure.org/2009,4324
VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,4324)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2009 - 13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,4324)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - 13 S 19/09 (https://dejure.org/2009,4324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschlussergänzungsantrag bei versehentlicher Teilentscheidung der I. Instanz über Eilantrag; Einhaltung der Antragsfrist ist erforderlich; im Eilverfahren kann ein "nach dem Tatbestand" gestellter Antrag auch schriftsätzlich gestellt sein; Antragserweiterung im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Beschlussergänzung bei Erlass eines "verdeckten" Teilbeschlusses aufgrund eines vom Gericht übersehenen gestellten Sachantrags; Entfallen der Rechtshängigkeit des nicht entschiedenen Streitgegenstandes bei unterlassenem Antrag auf Beschlussergänzung; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123 Abs. 1; VwGO § 122 Abs. 1; VwGO § 120 Abs. 1; VwGO § 120 Abs. 1
    Verfahrensrecht, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, verdeckter Teilbeschluss, Beschwerde, Beschlussergänzung

  • Judicialis

    VwGO § 120; ; VwGO § 122 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 120; VwGO § 122 Abs. 1; VwGO § 146 Abs. 4
    Antragsänderung und Klageänderung einschließlich Parteiwechsel, Rücknahme Antrag, Rücknahme Klage; gerichtliche Entscheidung, Vergleich; Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag: Verdeckter Teilbeschluss; Beschlussergänzung; Heraufholen von Prozessresten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 584 (Ls.)
  • DÖV 2009, 340
  • DÖV 2009, 340 AuAS 2009, 107 (Leitsatz) NVwZ-RR 2009, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1994 - 6 S 1336/92

    Tatbestandsberichtigung oder Heraufholen von Prozeßresten durch das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09
    Beruht dieses Versehen, wie hier, auf einem Tatsachenirrtum, dass nämlich ein ausdrücklich gestellter Antrag übersehen wurde, so steht mit Rücksicht auf die ausdrückliche Verweisung des § 122 Abs. 1 VwGO zur Korrektur dieses Fehlers allein das Verfahren nach § 120 VwGO offen (vgl. BVerwG, U.v. 22.03.1994 - 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269; VGH Bad.-Württ., B.v. 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 - NVwZ 1993, 804 und U.v. 16.03.1994 - 6 S 1336/92 - VBlBW 1994, 364; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., 2006, § 110, 21 f, 28), wobei die entsprechende Anwendung in Bezug auf das Beschlussverfahren dahin gehend zu verstehen ist, dass es sich, sofern der konkrete Beschluss keine einem Tatbestand vergleichbare Sachverhaltsdarstellung enthält, nicht zwingend um einen "nach dem Tatbestand gestellten Antrag" gehandelt haben muss.

    Wird der Ergänzungsantrag nicht innerhalb der 2-Wochenfrist gestellt, entfällt die Rechtshängigkeit dieses Anspruchs, weshalb auch danach ein "Heraufholen eines Prozessrestes" nicht mehr in Betracht kommt, sofern man solches nicht überhaupt generell für unzulässig hält (vgl. VGH Bad.-Württ., U.v. 16.03.1994 - 6 S 1336/92 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09
    Beruht dieses Versehen, wie hier, auf einem Tatsachenirrtum, dass nämlich ein ausdrücklich gestellter Antrag übersehen wurde, so steht mit Rücksicht auf die ausdrückliche Verweisung des § 122 Abs. 1 VwGO zur Korrektur dieses Fehlers allein das Verfahren nach § 120 VwGO offen (vgl. BVerwG, U.v. 22.03.1994 - 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269; VGH Bad.-Württ., B.v. 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 - NVwZ 1993, 804 und U.v. 16.03.1994 - 6 S 1336/92 - VBlBW 1994, 364; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., 2006, § 110, 21 f, 28), wobei die entsprechende Anwendung in Bezug auf das Beschlussverfahren dahin gehend zu verstehen ist, dass es sich, sofern der konkrete Beschluss keine einem Tatbestand vergleichbare Sachverhaltsdarstellung enthält, nicht zwingend um einen "nach dem Tatbestand gestellten Antrag" gehandelt haben muss.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2004 - 12 S 1750/04

    Jahresfrist bei irreführender Rechtsmittelbelehrung; Notwendiger Lebensunterhalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09
    Dies hat jedoch gegenüber dem Verwaltungsgericht zu geschehen, da eine Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren, wie sie hier vorgenommen wurde, nach weitgehend einhelliger Auffassung der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe, der sich der Senat anschließt, nicht erfolgen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., B.v. 01.09.2004 - 12 S 1750/04 - VBlBW 2004, 483; HessVGH, B.v. 09.01.2008 - 1 TG 2464/07 - DÖV 2008, 470 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 09.01.2008 - 1 TG 2464/07

    Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09
    Dies hat jedoch gegenüber dem Verwaltungsgericht zu geschehen, da eine Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren, wie sie hier vorgenommen wurde, nach weitgehend einhelliger Auffassung der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe, der sich der Senat anschließt, nicht erfolgen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., B.v. 01.09.2004 - 12 S 1750/04 - VBlBW 2004, 483; HessVGH, B.v. 09.01.2008 - 1 TG 2464/07 - DÖV 2008, 470 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92

    Rechtsirrtümliche Beschränkung des Urteilsausspruchs auf den Asylanspruch aus GG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09
    Beruht dieses Versehen, wie hier, auf einem Tatsachenirrtum, dass nämlich ein ausdrücklich gestellter Antrag übersehen wurde, so steht mit Rücksicht auf die ausdrückliche Verweisung des § 122 Abs. 1 VwGO zur Korrektur dieses Fehlers allein das Verfahren nach § 120 VwGO offen (vgl. BVerwG, U.v. 22.03.1994 - 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269; VGH Bad.-Württ., B.v. 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 - NVwZ 1993, 804 und U.v. 16.03.1994 - 6 S 1336/92 - VBlBW 1994, 364; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., 2006, § 110, 21 f, 28), wobei die entsprechende Anwendung in Bezug auf das Beschlussverfahren dahin gehend zu verstehen ist, dass es sich, sofern der konkrete Beschluss keine einem Tatbestand vergleichbare Sachverhaltsdarstellung enthält, nicht zwingend um einen "nach dem Tatbestand gestellten Antrag" gehandelt haben muss.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen

    Das Verwaltungsgericht hat auch beide Anträge beschieden und sich zu den Bauvorhaben und ihrer Nutzung als Kindertagesstätten verhalten (Beschlussumdruck S. 4), so dass auch kein "Prozessrest" in der ersten Instanz verblieben ist (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.01.2009 - 13 S 19/09 - NVwZ-RR 2009, 584).
  • VGH Hessen, 26.10.2022 - 1 B 1368/22

    Versetzung eines Beamten aufgrund einer Behördenumstrukturierung

    Entgegen der gesetzgeberisch gewollten Konzentration des Beschwerdeverfahrens auf die Gründe, die vom Beschwerdeführer in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und dem erstinstanzlichen Streitgegenstand geltend gemacht werden, würde die der Hilfsantrag zu einer erstmaligen materiell-rechtlichen Prüfung durch das Beschwerdegericht führen, die dem Straffungs- und Beschleunigungsziel der besonderen Regelungen über die Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zuwiderliefe (vgl. Nds. OVG Beschluss vom 4. August 2010 - 11 ME 279/10 -, juris Rn. 5; VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 13 S 19/09 -, juris Rn. 3; Hess. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 1 TG 2464/07 -, juris - jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10

    Auslösung der Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Eine derartige Antragserweiterung ist aber nach weitgehend übereinstimmender obergerichtlicher Auffassung regelmäßig unzulässig (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.04.2010 - 4 M 73/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.01.2009 - 13 S 19/09 -, juris; Hess.VGH, Beschl. v. 09.01.2008 - 1 TE 2464/07 -, DÖV 2008, 470; Nds.OVG, Beschl. v. 06.10.2006 - 2 NB 410/06 -, NVwZ-RR 2007, 356; OVG Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2005 - 4 B 29/04 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 24/23

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Online-Poker;

    Wird der Ergänzungsantrag nicht innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 120 Abs. 2 VwGO gestellt, entfällt die Rechtshängigkeit des geltend gemachten Anspruchs (vgl. VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 13 S 19/09 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.09.2009 - 7 CE 09.2169

    Vorrücken auf Probe in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums; Notenfestsetzung in

    Das Rechtsmittel der Beschwerde dient der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) und ist nicht auf Durchsetzung erstmals geltend gemachter Ansprüche angelegt (BayVGH vom 4.5.2004 Az. 2 CS 04.574 ; vgl. auch HessVGH vom 9.1.2008 DÖV 2008, 470; VGH BW vom 26.1.2009 Az. 13 S 19/09 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2009 - 5 S 23.09

    Hochschulrecht; Studiengang Humanmedizin; Zulassung zum Praktischen Jahr;

    In diesem Fall jedoch hätte dem Antragsteller mit Rücksicht auf die ausdrückliche Verweisung des § 122 Abs. 1 VwGO zur Korrektur dieses Fehlers allein das Verfahren nach § 120 VwGO offengestanden (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall VGH Mannheim, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 13 S 19/09 -, juris Rn. 2), d.h. er hätte innerhalb von zwei Wochen einen Ergänzungsantrag stellen müssen.
  • OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 1 ME 279/10

    Vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerdeverfahren, Umdeutung, Aufenthaltserlaubnis,

    Eine derartige Antragserweiterung ist aber nach weitgehend übereinstimmender obergerichtlicher Auffassung regelmäßig unzulässig (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.04.2010 - 4 M 73/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.01.2009 - 13 S 19/09 -, juris; Hess.VGH, Beschl. v. 09.01.2008 - 1 TE 2464/07 -, DÖV 2008, 470; Nds. OVG, Beschl. v. 06.10.2006 - 2 - NB 410/06 -, NVwZ-RR 2007, 356; OVG Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2005 - 4 B 29/04 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2009 - 2 M 108/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags im Beschwerdeverfahren

    Der Beschluss wäre dann allerdings unvollständig, weil er den Streitgegenstand nicht voll erschöpfen und deshalb an einem Verfahrensfehler leiden würde, der mit dem dafür vorgesehenen Rechtsbehelf innerhalb der gegebenen Frist geltend zu machen wäre (vgl. zu allem BVerwG, Urt. v. 22.03.1994 - 9 C 529.93 -, BVerwGE 95, 269; v. 22.02.1994 - 9 B 510.93 -, NVwZ 1994, 1116; v. 03.07.1992 - 8 C 72.90 -, NVwZ 1993, 62; vgl. zum Tatsachenirrtum beim unvollständigen Beschluss auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2009 - 13 S 19/09 -, DÖV 2009, 340).
  • VGH Bayern, 20.08.2009 - 10 CS 08.3360

    Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; Anspruch auf Verlängerung; wesentliche

    Nachdem sie zuvor offensichtlich weder einen entsprechenden Antrag (vgl. § 81 Abs. 1 AufenthG) bei der Antragsgegnerin gestellt noch dieses Begehren im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht hat, würde eine solche Antragserweiterung im konkreten Fall dem Zweck des Beschwerdeverfahrens in Eilsachen, die erstinstanzliche Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu überprüfen (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), in nicht hinnehmbarer Weise zuwiderlaufen (vgl. Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 146 RdNr. 92 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg vom 26.1.2009 13 S 19/09 -juris - Leitsatz Nr. 4 und RdNr. 3; a.A. Eyermann/Happ, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 146 RdNr. 25 für den Fall "einer sachdienlichen oder allseits konsentierten Änderung des Antrags").
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