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   VGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 13 S 1078/07   

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https://dejure.org/2007,6364
VGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 13 S 1078/07 (https://dejure.org/2007,6364)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.2007 - 13 S 1078/07 (https://dejure.org/2007,6364)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 13 S 1078/07 (https://dejure.org/2007,6364)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Voraussetzungen für die Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers; Ansehung des § 9 Abs. 2 S. 3, 6 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 26 Abs. 4; AufenthG § 9 Abs. 1; AufenthG § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AufenthG § 9 Abs. 2 S. 6; AufenthG § 5 Abs. 3
    D (A), Niederlassungserlaubnis, Lebensunterhalt, Krankheit, Behinderte, Familienangehörige, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

  • Judicialis

    AufenthG § 5 Abs. 3 Halbs. 2; ; AufenthG § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AufenthG § 26 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Niederlassungserlaubnis; humanitärer Grund; Regelerteilungsvoraussetzung; Sicherung Lebensunterhalt; Betreuung Angehörige

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Niederlassungserlaubnis; humanitärer Grund; Regelerteilungsvoraussetzung; Sicherung Lebensunterhalt; Betreuung Angehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 685 (Ls.)
  • FamRZ 2008, 695 ZAR 2008, 110 (Ls.)
  • VBlBW 2007, 473
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Stuttgart, 24.01.2007 - 17 K 979/06

    Absehen von der Sicherung des Lebensunterhalts bei Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 13 S 1078/07
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. Januar 2007 - 17 K 979/06 - wird zurückgewiesen.

    hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 24.1.2007 - 17 K 979/06 -im Falle der Klägerin abgewiesen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 11 S 13.06

    Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 13 S 1078/07
    Es muss die Frage beantwortet werden, ob der oder die Betroffene aller Voraussicht nach bei nicht wesentlich veränderten und unter Außerachtlassung von unvorhergesehenen Umständen den Lebensunterhalt dauerhaft aus eigenen oder ausdrücklich als unschädlich bezeichneten Mitteln wird bestreiten können (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.2.2006 - OVG 11 S 13.06 -juris).
  • VG Karlsruhe, 19.10.2005 - 10 K 883/04

    Befristete Verlängerung eines Aufenthaltstitels führt nicht zum Verbrauch des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 13 S 1078/07
    Diese gesicherte Rechtsposition macht der Gesetzgeber von den in § 9 Abs. 2 AufenthG genannten, über die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG hinausgehenden, besonderen Integrationserfordernissen abhängig (vgl. hierzu auch VG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2005 - 10 K 883/04 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2008 - 18 E 471/08

    Identität Passbeschaffung Mitwirkungspflichten Rechtsanwalt Kosten

    Ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG scheidet ungeachtet der Frage nach dem Eingreifen der Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 AufenthG - vgl. hierzu Hamb. OVG, Beschluss vom 23.10.2007 - 3 Bs 246/07 -, juris = ZAR 2008, 110 (Leitsatz) -, und der Erfüllung der sonstigen Anspruchvoraussetzungen, insbesondere der Anforderungen in dessen Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, schon deshalb aus, weil die Identität des Klägers nicht geklärt ist und damit von ihm die allgemeine Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG nicht erfüllt wird, von deren Erfüllung § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht entbindet.
  • VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 ZB 09.785

    Widerruf einer Niederlassungserlaubnis - zum Absehen von der Verpflichtung zur

    Eine allgemeine Härteklausel im Sinne einer unverschuldeten Unmöglichkeit, zur Sicherung des Lebensunterhaltes eine Beschäftigung aufzunehmen, war damit nicht beabsichtigt (vgl. Hailbronner, Kommentar zum AuslR, Lose-Blatt-Sammlung, RNr. 23 zu § 9 AufenthG mit weiterem Hinweis auf VGH BW VGH BW vom 26.7.2007 - 13 S 1078/07 in VBlBW 2007, 473 [474]).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2011 - 8 PA 186/11

    Notwendigkeit der Sicherung des Lebensunterhalts für den Anspruch eines

    Eine (analoge) Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. Satz 3 AufenthG auf den - auch hier vom Kläger behaupteten - Fall, dass der Ausländer zwar nicht wegen einer eigenen Krankheit oder Behinderung, aber wegen der Pflege eines kranken oder behinderten Angehörigen zur Lebensunterhaltssicherung außerstande ist, ist daher von vorneherein ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.2008 - 1 C 34.07 -, NVwZ 2009, 246, 247; OVG Saarland, Beschl. v. 29.1.2008 - 2 D 472/07 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.10.2007 - 18 A 4032/06 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.7.2007 - 13 S 1078/07 -, juris Rn. 24; GK-AufenthG, Stand: Oktober 2011, § 9 Rn. 220 f.).

    § 9 Abs. 2 Satz 6 AufenthG trifft insoweit eine abschließende Regelung und macht die Lebensunterhaltssicherung bei der Niederlassungserlaubnis - anders als im Anwendungsbereich des § 5 AufenthG - nicht zu einer Regelerteilungsvoraussetzung, sondern zu einer zwingenden Erteilungsvoraussetzung (vgl. vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2010 - 1 C 21.09 -, a.a.O., S. 157 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.7.2007, a.a.O., Rn. 25 f.).

  • OVG Saarland, 29.01.2008 - 2 D 472/07

    Niederlassungserlaubnis; Voraussetzungen; fehlende (Eigen-)Sicherung des

    (so auch VGH B-W, U. v. 26.7.2007 - 13 S 1078/07 -, nachgewiesen in juris) Die sich daraus ergebenden Anforderungen sind aufgrund der Verweisung in § 26 Abs. 4 AufenthG auch zugrunde zu legen, wenn der Ausländer den Anspruch auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis aus der langjährigen Innehabung eines Aufenthaltstitels aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22 ff. AufenthG) herleiten möchte.
  • OVG Hamburg, 30.08.2023 - 6 Bf 231/22

    Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG stellt keine für die

    Soweit sich § 9 Abs. 2 Satz 3 AufenthG aufgrund der Rechtsgrundverweisung in § 9 Abs. 2 Satz 6 AufenthG auf die tatbestandliche Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG bezieht, kommt hinzu, dass Ausnahmen hiervon aufgrund der gesetzgeberischen Wertung, die Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln im Ausländerrecht als eine Voraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse anzusehen, grundsätzlich eng auszulegen sind (BVerwG, Urt. v. 28.10.2008, 1 C 34.07, AuAS 2009, 14, juris Rn. 16; VGH Mannheim, Urt. v. 26.7.2007, 13 S 1078/07, VBlBW 2007, 473, juris Rn. 24; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.4.2023, 6 Bs 8/23, n. v., S. 8 BA).
  • VG Köln, 17.11.2020 - 12 K 542/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2008 - 1 C 34.07 - OVG NRW, Beschluss vom 19.10.2007 - 18 A 4032/06 - Nds. OVG, Beschlüsse vom 30.11.2011 - 8 PA 81/11 - und vom 27.11.2014 - 13 LA 108/14 - VGH BW, Urteil vom 26.07.2007 - 13 S 1078/07 - Dienelt a. a. O., § 9 AufenthG Rn. 92-94.
  • VG Neustadt, 06.12.2007 - 2 K 934/07

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei voraussichtlicher zukünftiger

    Es ist zu prüfen, ob der betroffene Ausländer bei nicht wesentlich veränderten Umständen aller Voraussicht nach auch künftig seinen Lebensunterhalt wird bestreiten können (vgl. OVG Bln-Bbg, InfAuslR 2006, 277; VGH BW, Urteil vom 26. Juli 2007 - 13 S 1078/07 -, juris).
  • VG München, 10.02.2011 - M 12 K 10.4709

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltszeiten; Lebensunterhalt

    Erforderlich ist eine Prognose, ob der Betroffene aller Voraussicht nach bei nicht wesentlich veränderten und unter Außerachtlassung von unvorhergesehenen Umständen den Lebensunterhalt dauerhaft aus eigenen oder ausdrücklich als unschädlich bezeichneten Mitteln wird bestreiten können (VGH BW vom 26.7.2007 - 13 S 1078/07).
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