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   VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2696   

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VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2696 (https://dejure.org/2022,2726)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2022 - 6 CE 21.2696 (https://dejure.org/2022,2726)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2022 - 6 CE 21.2696 (https://dejure.org/2022,2726)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 3 CE 17.434

    Konkurrentenstreit um die Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts München

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2696
    Hierbei ist darauf zu achten, dass die dem Vergleich der Konkurrenten zugrunde gelegten Beurteilungen untereinander vergleichbar sind (BayVGH, B.v. 24.4.2017 - 3 CE 17.434 - juris Rn. 35).

    Die Korrelation zwischen Wertigkeit des Amts und Bezügehöhe besteht dabei über Laufbahnen und Besoldungsgruppen hinweg im Verhältnis zwischen allen Beamten und Richtern (BayVGH, BayVGH. B.v. 24.4.2017 - 3 CE 17.434 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Die Auswahl des Antragstellers bei fehlerfreier Wiederholung des Auswahlverfahrens erscheint möglich (zum Maßstab BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 3 CE 17.434 - juris Rn. 50 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2696
    Bezugspunkt der Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG ist das angestrebte Statusamt (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28).

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21).

    Das ergibt sich aus dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 59; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 52; BayVGH, U.v. 20.8.2020 - 6 B 18.2657 - juris Rn. 22).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2696
    Dem trägt er dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf eine ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; dazu etwa BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 31; BVerwG, B.v. 28.5.2021 - 2 VR 1.21 - juris Rn. 15).

    Verletzt der Dienstherr das aus Art. 33 Abs. 2 GG resultierende subjektive Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung, so kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl wenigstens möglich erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 57, B.v. 9.8.2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 70).

    Das ergibt sich aus dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 59; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 52; BayVGH, U.v. 20.8.2020 - 6 B 18.2657 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2696
    Anzusetzen ist danach im Ergebnis ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge der Endstufe (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl 2018, 390; hier für Besoldungsgruppen R 8 mit Amtszulage: x 12 ./. 4 = 35.597,40 EUR).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2696
    Der Leistungsvergleich unter mehreren Bewerbern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG hat - vor allem - anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 32 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2696
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das Leistungsvermögen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 24; U.v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2696
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das Leistungsvermögen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 24; U.v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2696
    Verletzt der Dienstherr das aus Art. 33 Abs. 2 GG resultierende subjektive Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung, so kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl wenigstens möglich erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 57, B.v. 9.8.2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 70).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2696
    Bei der "Ausschärfung" der dienstlichen Beurteilungen hat der Dienstherr auch darüber zu entscheiden, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zählenden Umständen er bei der Auswahlentscheidung größeres Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2696
    Vielmehr hängt das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerfG, B.v. 4.7.2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 1.21

    Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen Ausschluss vom Auswahlverfahren wegen

  • VG München, 14.10.2021 - M 5 E 21.1208

    Auswahlentscheidung zur Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof

  • VGH Bayern, 20.08.2020 - 6 B 18.2657

    Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen bei unterschiedlichen Statusämtern

  • VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351

    Erfolgloser Eilantrag in einem Konkurrentenstreit (Vorsitzende Richterin am

  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2705

    Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof

    Diese ist von der Antragsgegnerin für das Amt der Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs vorgesehen, also ein anderes Amt im statusrechtlichen Sinn, wie sich aus der unterschiedlichen Amtsbezeichnung (vgl. § 19a Abs. 1 DRiG) und der unterschiedlichen besoldungsrechtlichen Einstufung ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2696 -).
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