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   VGH Bayern, 05.04.2022 - 4 CS 22.504   

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VGH Bayern, 05.04.2022 - 4 CS 22.504 (https://dejure.org/2022,9181)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.2022 - 4 CS 22.504 (https://dejure.org/2022,9181)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 2022 - 4 CS 22.504 (https://dejure.org/2022,9181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO; Art. 49 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG; SGB VIII § 24 Abs. 3 Satz 1; AGSG Art. 15 Abs. 1
    Ausschluss vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung

  • rewis.io

    Gemeindliche Kindertageseinrichtung, Ausschluss wegen Fehlverhaltens von Personensorgeberechtigten, vorsätzliche Missachtung von Quarantäneregeln bei Kontaktpersonen, schwerwiegende Störung des Vertrauensverhältnisses zur Einrichtung, Bereitstellungspflicht des Trägers ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausschluss aus Kindertageseinrichtung bei Missachtung von Corona-Quarantäneregelungen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 915
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 4 CS 22.504
    Anders als in der von den Antragstellern zitierten Entscheidung des OVG Lüneburg (B.v. 15.12.2021 - 10 ME 170/21 - juris Rn. 3) traf die gesetzlich normierte unbedingte Bereitstellungs- und Gewährleistungspflicht (BVerfG, U.v. 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16 - BVerfGE 147, 185 Rn. 134) demnach nicht die Antragsgegnerin.
  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 12 BV 15.719

    Aufwendungsersatz wegen Anspruchs auf einen Kindertagespflegeplatz

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 4 CS 22.504
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die in der Beschwerdebegründung zitierte Vorschrift des § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII, wonach ein Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahrs bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung hat, nicht an kreisangehörige Gemeinden, sondern an den nach Landesrecht sachlich und örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richtet (§ 3 Abs. 2 Satz 2, § 85 Abs. 1, § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII), hier also nach § 69 Abs. 1 SGB i. V. m. Art. 15 Abs. 1 AGSG an den Landkreis (vgl. BayVGH, U.v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 - juris Rn. 23; Schübel-Pfister, NVwZ 2013, 385/387).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 10 ME 170/21

    Betreuung; Betreuungsanspruch; Betreuungsvertrag; Kindergarten;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 4 CS 22.504
    Anders als in der von den Antragstellern zitierten Entscheidung des OVG Lüneburg (B.v. 15.12.2021 - 10 ME 170/21 - juris Rn. 3) traf die gesetzlich normierte unbedingte Bereitstellungs- und Gewährleistungspflicht (BVerfG, U.v. 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16 - BVerfGE 147, 185 Rn. 134) demnach nicht die Antragsgegnerin.
  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 12 CE 12.2170

    Kindertageseinrichtung; Benutzungsverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 4 CS 22.504
    Die durch die Aufnahme der Antragsteller nach § 5 Abs. 1 KitaS entstandene Rechtsposition konnte daher nicht durch eine Kündigung des Vertrags, sondern nur durch eine hoheitliche Regelung in Gestalt eines (Widerrufs-)Verwaltungsakts entzogen werden (BayVGH, a.a.O., Rn. 31; B.v. 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - NJW 2013, 249 Rn. 42; VG Augsburg, B.v. 31.8.2016 - Au 3 K 16.819 - juris Rn. 46 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116

    Nutzung eines Holzlagerplatzes

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 4 CS 22.504
    Der Abschluss dieser Verträge, mit denen die Nutzungsmodalitäten der gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 KitaS als öffentliche Einrichtung (Art. 21 GO) geführten Kindertageseinrichtung geregelt wurden, ließ das durch die vorangegangene Zulassungsentscheidung der Antragsgegnerin begründete öffentlich-rechtliche Benutzungsrecht unberührt (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 4 B 20.1116 - juris Rn. 30 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CS 17.2083

    Erfolgloser Eilantrag gegen den Widerruf der Zuweisung eines Verkaufsstandes auf

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 4 CS 22.504
    Mit der Bestimmung des § 7 Abs. 1 KitaS über den nachträglichen Ausschluss von der Kindertageseinrichtung hat die Antragsgegnerin von der in Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayVwVfG eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch Satzungsregelung über den Katalog des Art. 49 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG hinaus zusätzliche Widerrufsgründe zu normieren (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - BayVBl 2018, 820 Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.01.2021 - 4 CS 20.2116

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an öffentlich-rechtliches Hausverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 4 CS 22.504
    Ihr kommt allerdings, wie der Senat ergänzend bemerkt, im Unterschied etwa zu einem Hausverbot, das in der Regel von vornherein zu befristen ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2021 - 4 CS 20.2116 juris Rn. 11), keine über den Erlasszeitpunkt hinausreichende unveränderte Regelungswirkung im Sinne eines Dauerverwaltungsakts zu.
  • VG Augsburg, 31.08.2016 - Au 3 K 16.819

    Ausschluss aus Kindergarten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 4 CS 22.504
    Die durch die Aufnahme der Antragsteller nach § 5 Abs. 1 KitaS entstandene Rechtsposition konnte daher nicht durch eine Kündigung des Vertrags, sondern nur durch eine hoheitliche Regelung in Gestalt eines (Widerrufs-)Verwaltungsakts entzogen werden (BayVGH, a.a.O., Rn. 31; B.v. 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - NJW 2013, 249 Rn. 42; VG Augsburg, B.v. 31.8.2016 - Au 3 K 16.819 - juris Rn. 46 jeweils m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 03.04.2017 - 3 EO 66/17

    Ausschluss von dem Besuch einer Kindertagesstätte bei Nichtzahlung der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 4 CS 22.504
    Diese durfte vielmehr bei ihrer Ermessensentscheidung über einen verhaltensbedingten Ausschluss aus der gemeindlichen Kindertageseinrichtung davon ausgehen, dass den Antragstellern auf Antrag vom zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zeitnah ein bedarfsgerechter Betreuungsplatz - etwa bei einem freien Träger der Jugendhilfe, einer Nachbargemeinde oder einer Tagespflegeperson - vermittelt werden würde (a. A. wohl ThürOVG, B.v. 3.4.2017 - 3 EO 66/17 - juris Rn. 13 zu § 2 Abs. 1 Satz 1 ThürKitaG).
  • VG München, 08.09.2022 - M 17 S 22.4271

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ausschluss von der Kindertagesstätte

    Diese durfte vielmehr bei ihrer Ermessensentscheidung über den Ausschluss aus der gemeindlichen Kindertageseinrichtung davon ausgehen, dass den Antragstellern auf Antrag vom zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zeitnah ein bedarfsgerechter Betreuungsplatz - etwa bei einem freien Träger der Jugendhilfe, einer Nachbargemeinde oder einer Tagespflegeperson - vermittelt werden würde (BayVGH, B.v. 5.4.2022 - 4 CS 22.504).
  • VG Augsburg, 22.07.2022 - Au 3 K 22.85

    Ausschluss vom Besuch der Kindertageseinrichtung, fehlende Rechtsgrundlage

    Für diesen Bescheid, mit dem die Aufnahme der Klägerin in die Kindertageseinrichtung der Beklagten widerrufen wurde (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2022 - 4 CS 22.504 - juris Rn. 17) fehlt eine Rechtsgrundlage.
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