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   VGH Bayern, 06.09.2021 - 20 CS 20.2344   

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VGH Bayern, 06.09.2021 - 20 CS 20.2344 (https://dejure.org/2021,38938)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.09.2021 - 20 CS 20.2344 (https://dejure.org/2021,38938)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. September 2021 - 20 CS 20.2344 (https://dejure.org/2021,38938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 3 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    Isolierte Aufhebung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • rewis.io

    Isolierte Aufhebung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung, Begründung des Sofortvollzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2021 - 20 CS 20.2344
    Die Begründung der sofortigen Vollziehbarkeit der lebensmittelrechtlichen Anordnungen entspricht nicht den Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO und war allein deshalb aufzuheben (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 6; vgl. zum Meinungsbild Buchheister in Wysk, VwGO, Stand August 2020, § 80 Rn. 62; Schoch in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2021, § 80 Rn. 442).

    Dies hindert die Behörde jedoch nicht, die sofortige Vollziehung unter den Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO und mit zureichender Begründung erneut anzuordnen (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 28.08.2020 - 12 CS 20.1750

    Erfolgreiche Beschwerde in einem verpackungsrechtlichen Eilverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2021 - 20 CS 20.2344
    Da es sich bei der behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung nach der Wertung des Gesetzgebers um einen Ausnahmefall handelt, muss neben das ohnehin bestehende öffentliche Interesse an der Umsetzung eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes (Erlassinteresse) ein besonderes Vollzugsinteresse treten, das das Absehen vom Regelfall der aufschiebenden Wirkung und die Befugnis der Behörde, einen Verwaltungsakt auch schon vor Eintritt der Bestandskraft mit Zwangsmitteln durchzusetzen (vgl. Art. 19 Abs. 1 Nr. 2 und 3 VwZVG, § 6 Abs. 1 VwVG), zu rechtfertigen vermag (zu den materiellen Anforderungen an das Dringlichkeitsinteresse vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2020 - 12 CS 20.1750 - juris Rn. 42 ff.).
  • VG München, 25.07.2022 - M 26b S 22.1159

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der in Nummer 1 des jeweiligen Bescheids enthaltenen Untersagungsverfügung entspricht nicht den Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO und ist bereits aus diesem Grund aufzuheben (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.2001- 1 DB 26.01 - beck-online; BayVGH, B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - beck-online Rn. 2).

    (2.) Die Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs reduzieren sich dabei auch nicht ausnahmsweise aufgrund des mit der Anordnung des Sofortvollzugs verfolgten Gesetzeszwecks (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 4.10.2021 - 20 CS 20.341 - PharmR 2021, 726, 727; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - beck-online Rn. 5), den Verbraucher vor eventuellen Risiken, die mit dem Verzehr neuartiger, nicht zugelassener Lebensmittel zu schützen, einhergeht.

    Ein bloßer Verweis auf das generell bestehende öffentliche Interesse daran, das Inverkehrbringen nicht zugelassener neuartiger Lebensmittel aufgrund damit möglicherweise einhergehender Gesundheitsrisiken zu verhindern, kann dabei nach der Wertung des Gesetzgebers daher nicht im Wege eines Quasi-Automatismus dem Begründungserfordernis für den Sofortvollzug im Einzelfall genügen, wenn - wie im vorliegenden Fall - keinerlei Anhaltspunkte für Gesundheitsrisiken dargetan sind (vgl. BayVGH, B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - beck-online Rn. 5; vgl. auch B.v. 4.10.2021 - 20 CS 20.341 - PharmR 2021, 726, 728 zu § 69 Abs. 1b LFGB betreffend eine arzneimittelrechtliche Untersagungsverfügung).

    c) Wegen des Verstoßes gegen die Begründungspflicht nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO erfolgt die Tenorierung abweichend von § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO und dem Antrag (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.2001- 1 DB 26.01 - beck-online; BayVGH, B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - beck-online Rn. 2).

  • VG Würzburg, 19.12.2022 - W 8 S 22.1676

    Abgrenzung von Lebensmitteln zu kosmetischen Mitteln - hier Öle mit CBD-Gehalt

    Aus dem lebensmittelrechtlichen Normgefüge ergibt sich jedoch gerade nicht für jede Fallkonstellation, dass den betroffenen Rechtsgütern ein so hoher Rang zukäme, dass das besondere Sofortvollzugs stets mit dem Erlassinteresse identisch wäre (so bereits BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 21.1592 - juris Rn. 3).

    Das Gericht weist darauf hin, dass die isolierte Aufhebung der Vollziehungsanordnung wegen Begründungsmangels die Behörde nicht hindert, die sofortige Vollziehung unter den Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO und mit zureichender Begründung erneut anzuordnen (BayVGH, B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - juris Rn. 6).

  • OVG Hamburg, 21.09.2023 - 3 Bs 92/23

    Einstweiliger Rechtsschutzantrag gegen die Untersagung des Inverkehrbringens

    Dieses Effektivitätsgebot markiert beim indirekten Vollzug des Unionsrechts ein objektives Rechtsdurchsetzungsinteresse, das sich im konkreten Fall zu Lasten des individuellen Rechtsschutzes auswirken kann (vgl. VGH München, Beschl. v. 6.9.2021 20 CS 20.2344, ZLR 2021, 807, juris Rn. 5 (im Rahmen der Prüfung des § 80 Abs. 3 VwGO); OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.5.2012, 10 ME 43/12, RdL 2012, 223, juris Rn. 10; OVG Magdeburg, Beschl. v. 25.3.2013, 3 M 34/13, juris Rn. 17; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 88; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 80 Rn. 46 a.E.).

    Anderenfalls würde die Entscheidung des Gesetzgebers für den Eintritt der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs - außer in den Fällen einer Gefährdung von Leben und Gesundheit - letztlich von der Exekutive regelhaft korrigiert bzw. umgangen (vgl. VGH München, Beschl. v. 6.9.2021, 20 CS 20.2344, ZLR 2021, 807, juris Rn. 5; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 80 Rn. 46 a.E.).

  • VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069

    Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln

    Aus dem lebensmittelrechtlichen Normgefüge ergibt sich jedoch gerade nicht für jede Fallkonstellation, dass den betroffenen Rechtsgütern ein so hoher Rang zukäme, dass das besondere Sofortvollzugsstets mit dem Erlassinteresse identisch wäre (so bereits BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 21.1592 - juris Rn. 3).
  • VG München, 02.01.2023 - M 26a S 22.5854

    Verbot des Inverkehrbringens, Kennzeichnungsmängel, Health-Claims-Verordnung,

    Aus dem lebensmittelrechtlichen Normgefüge ergibt sich jedoch gerade nicht für jede Fallkonstellation, dass den betroffenen Rechtsgütern ein so hoher Rang zukäme, dass das besondere Sofortvollzugsinteresse stets mit dem Erlassinteresse identisch wäre (so bereits BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 21.1592 - juris Rn. 3).
  • VG Würzburg, 29.07.2022 - W 8 S 22.1151

    Sofortverfahren, isolierte Aufhebung der Vollziehungsanordnung, keine

    Das Gericht weist darauf hin, dass die isolierte Aufhebung der Vollziehungsanordnung wegen Begründungsmangels die Behörde nicht hindert, die sofortige Vollziehung unter den Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO und mit zureichender Begründung erneut anzuordnen (BayVGH, B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - juris Rn. 6).
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