Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38935
VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835 (https://dejure.org/2021,38935)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.09.2021 - 19 C 21.835 (https://dejure.org/2021,38935)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. September 2021 - 19 C 21.835 (https://dejure.org/2021,38935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,38935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835
    Die Ausländerbehörden sind verpflichtet, bei ihren Entscheidungen die bestehenden familiären Bindungen eines Ausländers an Personen, die sich berechtigter Weise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und sie entsprechend ihrem Gewicht in den behördlichen Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 - juris).

    Der mit der Durchführung des erforderlichen Visumverfahrens üblicherweise einhergehender Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in das Bundesgebiet begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08; B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 5625/10 - jeweils juris).

  • VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens zum Familiennachzug

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835
    Es obliegt im Übrigen der Klägerin, durch die Gestaltung ihrer Ausreise, insbesondere einer Terminbuchung bereits im Bundesgebiet, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz und so familienverträglich wie möglich zu halten (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835
    Dabei ist eine Abwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip durchzuführen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8.09 - juris m.w.N. zur Rechtsprechung des EGMR).
  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757

    Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835
    Es wäre mit dem Sinn der Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar, wenn man unter Berufung auf das Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten in der Vergangenheit die Beschwerde zurückweisen und einen Antragsteller darauf verweisen würde, wegen einer aufgrund einer Änderung der Sach- und Rechtslage mittlerweile positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835
    Der Prognosehorizont richtet sich dabei nach der Dauer des vorgesehenen Aufenthalts bzw. nach der vorgesehenen Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, denn vor einer eventuellen Verlängerung ist die Sicherung des Lebensunterhalts erneut zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958

    Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei der Prozesskostenhilfe; Täuschung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835
    Es wäre mit dem Sinn der Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar, wenn man unter Berufung auf das Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten in der Vergangenheit die Beschwerde zurückweisen und einen Antragsteller darauf verweisen würde, wegen einer aufgrund einer Änderung der Sach- und Rechtslage mittlerweile positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835
    Maßgebend für die materielle Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17/12 - BVerwGE 146, 281-293, Rn. 13 m.w.N.).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835
    Ein Staat ist vielmehr berechtigt, die Einreise von Ausländern in sein Hoheitsgebiet und ihren Aufenthalt dort nach Maßgabe seiner vertraglichen Verpflichtungen zu regeln (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR - U.v. 18.10.2006 (Üner) Nr. 46410/99 - juris).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835
    Ausnahmen von der Visumpflicht nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG sind daher prinzipiell eng auszulegen (BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15/14, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 - juris).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835
    In den Blick zu nehmen ist, wie lange ein Visumverfahren bei korrekter Sachbehandlung und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO voraussichtlich dauern würde und welche Auswirkungen ein derartiger Auslandsaufenthalt der Ausländerin für die Familie hätte (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15/12 - juris).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066

    Frage eigenständigen Aufenthaltsrechts des geschiedenen Ehegatten nach einem Jahr

  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Die Pflicht zur Einreise mit dem erforderlichen Visum soll gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern; deshalb dürfen auch generalpräventive Aspekte Berücksichtigung finden, damit das Visumverfahren seine Funktion als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung wirksam erfüllen kann (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 18, Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 20; Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 17 und Beschl. v. 28.05.2015 - 10 CE 14.2123 - juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.07.2007 - 10 ME 130/07 - juris Rn. 10).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Nachholung des Visumverfahrens so familienverträglich wie möglich zu gestalten; durch die Gestaltung ihrer Ausreise haben Ausländer es selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem sie beispielsweise eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV einholen und ggf. eine Überprüfung der Personenstandsurkunden veranlassen, indem sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die grundsätzlichen Möglichkeiten eines Familiennachzugs abklären oder indem sie sich vorab für einen Termin für die Visumbeantragung registrieren lassen (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21; Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18; Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 22; Beschl. v. 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 - juris Rn. 35; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 C 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 21.10.2019 - 10 C 19.2043 - juris Rn. 9; Beschl. v. 24.09.2019 - 10 C 19.1849 - juris Rn. 7; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5; Beschl. v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 27 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 B 10253/21 - juris Rn. 14 und Beschl. v. 13.01.2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 34).

    Denn es obliegt der Antragstellerin, durch die Gestaltung ihrer Ausreise, insbesondere einer Terminbuchung bereits im Bundesgebiet und der Einholung einer Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz und so familienverträglich wie möglich zu halten (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19, Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18; Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 33; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 21.10.2019 - 10 C 19.2043 - juris Rn. 9; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 B 10253/21 - juris Rn. 14).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass es auf der freien Entscheidung der Antragstellerin beruhte, unter bewusster Umgehung des Visumverfahrens einzureisen und eine Familie auf aufenthaltsrechtlich ungesicherter Basis zu gründen; die Beteiligten konnten mithin nicht schutzwürdig darauf vertrauen, eine familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet werde sich ohne größere verfahrensrechtliche Anstrengungen allein durch die Schaffung von Fakten herstellen lassen (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 und Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18).

  • VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis, selbständige

    Der Prognosezeitraum richtet sich dabei nach der Dauer des vorgesehenen Aufenthalts bzw. nach der vorgesehenen Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, denn vor einer eventuellen Verlängerung ist die Sicherung des Lebensunterhalts erneut zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 8; B.v. 7.9.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 13; Beiderbeck in Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 13. Ed., Stand 15.10.2022, AufenthG § 5 Rn. 3; Maor in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 35. Ed., Stand 1.10.2022, AufenthG § 5 Rn. 1).

    Maßgeblich ist der Aufenthaltstitel, der zu erteilen wäre (Maor in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 35. Ed., Stand 1.10.2022, AufenthG § 5 Rn. 1 m.V.a. BayVGH B.v. 7.9.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 13).

  • VG München, 11.10.2021 - M 25 E 21.4686

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Verfahrensduldung

    Damit konnten die Eheleute im Zeitpunkt ihrer Eheschließung nicht darauf vertrauen, dass sich eine familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet ohne größere verfahrensrechtliche Anstrengung allein durch Schaffung von Fakten herstellen lassen könnte (vgl. dazu BayVGH, B.v. 7.9.21 - 19 C 21.835 - beckonline BeckRS 2021, 27757 Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht