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   VGH Bayern, 09.01.2017 - 3 CE 16.2126   

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https://dejure.org/2017,870
VGH Bayern, 09.01.2017 - 3 CE 16.2126 (https://dejure.org/2017,870)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.01.2017 - 3 CE 16.2126 (https://dejure.org/2017,870)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - 3 CE 16.2126 (https://dejure.org/2017,870)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123, § 146 Abs. 4 S. 6; BeamtStG § 8 Abs. 4, § 9
    Fehlende gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der gesundheitlichen Eignung zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf; Fehlende Feststellung der gesundheitlichen Eignung des Antragstellers zum vorgesehenen Einstellungszeitpunkt

  • rewis.io

    Fehlende gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsärztliche Untersuchung; Beamtenverhältnis auf Widerruf; gesundheitliche Eignung; Vorbereitungsdienst

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der gesundheitlichen Eignung zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf; Fehlende Feststellung der gesundheitlichen Eignung des Antragstellers zum vorgesehenen Einstellungszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13

    Beamter; Einstellung; Anstellung; Ernennung; Nichtigkeit; Feststellung der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 3 CE 16.2126
    Die beamtenrechtliche Ernennung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, der aufgrund seiner rechtsgestaltenden Wirkung grundsätzlich bedingungsfeindlich ist (BVerwG, U. v. 23.4.2015 - 2 C 35/13 - juris Rn. 11; U. v. 6.7.1989 - 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 ).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 3 CE 16.2126
    Die beamtenrechtliche Ernennung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, der aufgrund seiner rechtsgestaltenden Wirkung grundsätzlich bedingungsfeindlich ist (BVerwG, U. v. 23.4.2015 - 2 C 35/13 - juris Rn. 11; U. v. 6.7.1989 - 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 ).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16

    Fachpsychiatrische Zusatzbegutachtung; gesundheitliche Eignung; psychiatrisches

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 3 CE 16.2126
    Dem Hilfsantrag des Antragstellers, die Antragsgegnerin unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Antragsteller seine gesundheitliche Eignung nachweist, zur vorläufigen Einstellung zu verpflichten, konnte ebenfalls nicht stattgegeben werden, da eine Einstellung "unter dem Vorbehalt der nachträglichen Feststellung der gesundheitlichen Eignung" der Systematik des § 9 BeamtStG, Art. 14 LlbG fremd ist (NdsOVG, B. v. 2.8.2016 - 5 ME 103/16 - DÖD 2016, 284/287).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 2 B 10974/22

    Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen

    Auch die vom Antragsteller mit seiner am 10. Oktober 2022 eingelegten Beschwerde begehrte "rückwirkende Einstellung" zum 4. Oktober 2022 verhilft seinem Hauptantrag nicht zum Erfolg, da gemäß § 8 Abs. 4 Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - eine nachträgliche (rückwirkende) Ernennung ausscheidet (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2017 - 2 B 74.16 -, juris Rn. 8; VGH BW, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 4 S 394/15 -, juris Rn. 19; NdsOVG, Beschluss vom 8. November 2010 - 5 ME 225/10 -, juris Rn. 18; BayVGH, Beschluss vom 9. Januar 2017 - 3 CE 16.2126 -, juris Rn. 6; Reich, Beamtenstatusgesetz, 3. Aufl. 2018, § 8 Rn. 14; anders offenbar OVG Saarland - 1 B 295/16 -, juris Rn. 10, 27).
  • VG München, 07.08.2017 - M 5 S 17.1049

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund gesundheitlicher Mängel

    Die fehlende Feststellung der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers für das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum vorgesehenen Einstellungszeitpunkt fällt in die Sphäre des Bewerbers (BayVGH, B.v. 9.1.2017 - 3 CE 16.2126 - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 30.09.2020 - AN 1 E 20.01974

    Änderung des Auswahlverfahrens wegen der Corona-Pandemie bei der Zulassung zum

    Auch eine Rückwirkung sei nach § 8 Abs. 4 BeamtStG ausgeschlossen (BayVGH, B.v. 9.1.2017 - 3 CE 16.2126 -).
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