Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.12.2009 - 22 CS 09.2542, 22 CE 09.2544   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13723
VGH Bayern, 10.12.2009 - 22 CS 09.2542, 22 CE 09.2544 (https://dejure.org/2009,13723)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2009 - 22 CS 09.2542, 22 CE 09.2544 (https://dejure.org/2009,13723)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 22 CS 09.2542, 22 CE 09.2544 (https://dejure.org/2009,13723)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Änderungsplanfeststellungsbeschluss für Ethylen-Rohrleitung; Enteignungsverfahren; Besitzeinweisungsantrag; Einigung zwischen Grundstückseigentümer und Vorhabensträger; Unwirksamkeit einer Vereinbarung wegen Formmangels oder Anfechtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Teileinigung zwischen Grundstückseigentümer und Vorhabensträger über die Verlegung von Ethylen-Rohrleitungen innerhalb oder außerhalb eines Enteignungsverfahrens; Anwendbarkeit der Formvorschriften für Volleinigungen im Enteignungsverfahren auf ...

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; UVPG § 20; ; UVPG § 22; ; BayVwVfG Art. 75; ; BayVwVfG Art. 76; ; BayEG Art. 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Teileinigung zwischen Grundstückseigentümer und Vorhabensträger über die Verlegung von Ethylen-Rohrleitungen innerhalb oder außerhalb eines Enteignungsverfahrens; Anwendbarkeit der Formvorschriften für Volleinigungen im Enteignungsverfahren auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.12.2007 - 9 A 22.06

    Verwaltungsrechtsweg; erweiterte Prüfungskompetenz; Klagebefugnis; Schutznormen;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2009 - 22 CS 09.2542
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Betroffener einen Änderungsplanfeststellungsbeschluss nur insoweit angreifen, als er durch dessen Festsetzungen erstmals oder weitergehender als durch den abgeänderten bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss betroffen wird (BVerwG vom 19.12.2007 BVerwGE 130, 138 m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2009 - 22 CS 09.2542
    Auch ist von einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts nur dann auszugehen, wenn darin zugleich ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt, wonach willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sein müssen (BVerwG vom 6.7.2007 Buchholz 303 § 169 ZPO Nr. 1; BFH vom 19.5.2008 BFH/NV 2008, 1501; BayVGH vom 20.11.2008 Az. 8 ZB 08.1547).
  • OVG Berlin, 24.02.2005 - 1 S 1.04

    Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache; Darlegung der besonderen Eilbedürftigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2009 - 22 CS 09.2542
    Zudem würden auch derartige Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens aus Gründen der Prozessökonomie eine zurückweisende Beschwerdeentscheidung dann nicht hindern, wenn die sachlich-rechtlichen Erwägungen nach Überzeugung des Beschwerdegerichts die erstinstanzliche Entscheidung tragen (OVG Berlin vom 24.2.2005 Az. 1 S 1.04).
  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1547

    Antrag auf Zulassung der Berufung; wasserstraßenrechtliche Planergänzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2009 - 22 CS 09.2542
    Auch ist von einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts nur dann auszugehen, wenn darin zugleich ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt, wonach willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sein müssen (BVerwG vom 6.7.2007 Buchholz 303 § 169 ZPO Nr. 1; BFH vom 19.5.2008 BFH/NV 2008, 1501; BayVGH vom 20.11.2008 Az. 8 ZB 08.1547).
  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 22 CE 09.2544

    Änderungsplanfeststellungsbeschluss für Ethylen-Rohrleitung;

    22 CS 09.2542 22 CE 09.2544.

    Die Verfahren 22 CS 09.2542 und 22 CE 09.2544 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Die Verfahren Az. 22 CS 09.2542 (Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage) und Az. 22 CE 09.2544 (Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung von Bauarbeiten) werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden (§ 93 Satz 1 VwGO).

  • VGH Bayern, 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157

    Planfeststellung für eine Ethylen-Pipeline; materielle Präklusion;

    Dementsprechend war die Beigeladene in ihrer jetzigen Rechtsform auch richtige Adressatin des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses (vgl. BayVGH vom 10.12.2009 Az. 22 CS 09.2542 und 22 CE 09.2544).

    Soweit die Kläger die fehlende Geschäftsordnungszuständigkeit der erkennenden 16. Kammer des Verwaltungsgerichts und damit einen Verstoß gegen ihr Recht auf den gesetzlichen Richter behaupten, ist von einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts und einem darin zugleich liegenden Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann auszugehen, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl. BVerwG vom 6.7.2007 Buchholz 303 § 169 ZPO Nr. 1; BFH vom 19.5.2008 BFH/NV 2008, 1501; BayVGH vom 10.12.2009 Az. 22 CS 09.2542 und 22 CE 09.2544; BayVGH vom 20.11.2008 Az. 8 ZB 08.1547).

  • VGH Bayern, 23.04.2010 - 22 ZB 10.43

    Gesetzlicher Richter, Geschäftsverteilungsplan, Vorzeitige Besitzeinweisung,

    Mängel bei der Auslegung und Anwendung eines Geschäftsverteilungsplans begründen eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl. z.B. BVerwG vom 25.7.2001 DVBl 2002, 60/61 und vom 6.7.2007 Az. 8 PKH 2/07; BFH vom 19.5.2008 BFH/NV 2008, 1501; BayVGH vom 10.12.2009 Az. 22 CS 09.2542 und 22 CE 09.2544; BayVGH vom 19.3.2010 Az. 22 ZB 09.3157).
  • VGH Bayern, 11.10.2011 - 22 ZB 10.1259

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an die erstinstanzliche Rechtswegbejahung

    Angesichts dieses Vortrags bedarf es keiner Beantwortung der im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Dezember 2009 Az. 22 CS 09.2542 und 22 CE 09.2544 noch offen gelassenen Frage nach der öffentlich-rechtlichen oder zivilrechtlichen Qualifikation der streitigen Vereinbarung; ein gegebenenfalls in den Schriftsätzen der Kläger vom 22. und 26. September 2011 enthaltener Vortrag, die Vereinbarung vom 6. Mai 2009 sei ausschließlich zivilrechtlicher Natur, wäre verspätet (§ 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO).

    Zwar machen die Kläger - entgegen den Ausführungen des Verwaltungsgerichts auf S. 10 ff. seines Urteils und des Verwaltungsgerichtshofs im vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss vom 10. Dezember 2009, a.a.O. - unter Berufung auf eine Äußerung des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen vom 24. Juni 2009 geltend, die streitige Vereinbarung sei keine "Teileinigung", sondern eine dem Enteignungsbeschluss gleichstehende "Volleinigung" im Sinn des Art. 29 Abs. 3 i.V. mit Art. 31 Abs. 1 BayEG.

  • VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10

    Aus dem Bundesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung lässt sich generell

    Das schließt es aus, dass Betroffene, die keinen Rechtsbehelf gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss eingelegt haben, gegen einen Änderungs-Planfeststellungsbeschluss noch klageweise vorgehen können, obwohl sie hierdurch weder erstmals noch weitergehend als bisher betroffen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.09.2004 - 9 VR 3/04 -, NVwZ 2005, 330 = Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 13, S. 4; Beschl. v. 22.09.2005 - 9 B 13.05 -, BayVBl. 2006, 191 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 189, S. 193; Urt. v. 19.12.2007 - 9 A 22.06 -, BVerwGE 130, 138, 145 = NVwZ 2008, 561; BayVGH, Beschl. v. 10.12.2009 - 22 CS 09.2542 u. 22 CE 09.2544 -, [...] RdNr. 41, zur EPS in Bayern).
  • VGH Bayern, 15.04.2010 - 22 ZB 10.870

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bayerischen

    Er hat insofern auch seinen in einem Parallelverfahren ergangenen Beschluss vom 10. Dezember 2009 Az. 22 CS 09.2542 und 22 CE 09.2544 zitiert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht