Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.12.2016 - 4 CS 16.1324   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48015
VGH Bayern, 12.12.2016 - 4 CS 16.1324 (https://dejure.org/2016,48015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2016 - 4 CS 16.1324 (https://dejure.org/2016,48015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - 4 CS 16.1324 (https://dejure.org/2016,48015)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,48015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung einer Aktiengesellschaft (AG) als Haftungsschuldnerin für Gewerbesteuerrückstände; Nachhaftung der ausgeschiedenen Gesellschafterin; Haftung des früheren Komplementärs einer Kommanditgesellschaft (KG)

  • rewis.io

    Heranziehung einer Aktiengesellschaft als Haftungsschuldnerin für Gewerbesteuerrückstände

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsschuldnerin; Steuerschuldnerin; Haftungsbescheid; Nachhaftung; Leistungsbescheid; Gewerbesteuerrückstände; Gewerbesteuermessbescheid; Gewerbesteuermessbeträge; Gewerbesteuerschulden; gewerblicher Grundstückshandel

  • rechtsportal.de

    Heranziehung einer Aktiengesellschaft (AG) als Haftungsschuldnerin für Gewerbesteuerrückstände; Nachhaftung der ausgeschiedenen Gesellschafterin; Haftung des früheren Komplementärs einer Kommanditgesellschaft (KG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 02.05.2013 - 4 ZB 12.1393

    Der aus einer GbR ausgeschiedene Gesellschafter haftet für die während seiner

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 4 CS 16.1324
    "Begründet" ist eine Verbindlichkeit nicht erst dann, wenn der Anspruch des Gläubigers entstanden oder gar fällig ist; maßgeblich ist vielmehr, wann der Rechtsgrund für die Verbindlichkeit gelegt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2013 - 4 ZB 12.1393 - BayVBl 2014, 81/82 f. m. w. N.).

    Darauf, dass die Zinshöhe beim Ausscheiden der Antragstellerin aus der KG noch nicht bekannt war, kommt es nicht an (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 2.5.2013 - 4 ZB 12.1393 - BayVBl 2014, 81/83 m. w. N.).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 4 CS 16.1324
    Dieser Gestaltungsspielraum zur Gewährleistung eines angemessenen Ausgleichs zwischen den widerstreitenden Interessen ist verfassungsrechtlich anerkannt (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 = NVwZ 2013, 1004/1005 f.).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 4 CS 16.1324
    Dies eröffnet den Einstieg in das von der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG geforderte gerichtliche Eilverfahren, dessen - im Vergleich zum Hauptsacheverfahren regelmäßig eingeschränkte - Kontrolldichte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 - BVerfGE 53, 30/67; B.v. 27.5.1998 - 2 BvR 378/98 - NVwZ-RR 1999, 217/218).
  • BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 11.14

    Gewerbesteuer; Steueranspruch; Gesellschafter; Gesellschaft bürgerlichen Rechts;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 4 CS 16.1324
    Der Begriff der Fälligkeit im Sinn des § 159 Abs. 3 HGB knüpft ersichtlich an das jeweilige dem Anspruch zugrunde liegende Fachrecht, hier die Abgabenordnung, und nicht an zivilrechtliche Grundsätze an (vgl. zu § 159 Abs. 4 HGB BVerwG, U.v. 14.10.2015 - 9 C 11.14 - BVerwGE 153, 109 = NVwZ 2016, 464/466).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 4 CS 16.1324
    Dies eröffnet den Einstieg in das von der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG geforderte gerichtliche Eilverfahren, dessen - im Vergleich zum Hauptsacheverfahren regelmäßig eingeschränkte - Kontrolldichte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 - BVerfGE 53, 30/67; B.v. 27.5.1998 - 2 BvR 378/98 - NVwZ-RR 1999, 217/218).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2010 - 9 B 18.09

    Gewerbesteuer; BGB-Gesellschaft; Haftungsbescheid; Verjährung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 4 CS 16.1324
    Geht es um die Haftung für steuerrechtliche Schulden der Gesellschaft, kann mit Blick auf Wortlaut und Zweck des § 159 Abs. 3 HGB nichts anderes gelten (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 29.10.2010 - 9 B 18.09 - OVGE BE 31, 177 = juris-Rn. 37).
  • VG Karlsruhe, 04.04.2022 - 1 K 4494/21

    Gewerbesteuer; Steuerschuld; Haftungsschuld; Grundsatz der Akzessorietät;

    Mit dieser Sonderverjährungsfrist wollte der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen den Interessen der Gesellschaftsgläubiger an der Durchsetzung ihrer im Zuge der Liquidation nicht befriedigten Forderungen einerseits und den Interessen der Gesellschafter an der zeitlichen Begrenzung ihrer fortdauernden persönlichen Haftung andererseits erzielen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.12.2016 - 4 CS 16.1324 -, juris Rn. 22).

    Die Gewerbesteuer und die Nachforderungszinsen - die Haftung erstreckt sich auch auf die steuerlichen Nebenleistungen in Gestalt der Nachforderungszinsen nach § 233a AO (Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.12.2016 - 4 CS 16.1324 -, juris Rn. 20) - für das Jahr 2003 waren laut geändertem Gewerbesteuer- und Zinsbescheid erst am 15.03.2013 und damit nach der am 12.03.2003 in das Handelsregister eingetragenen Auflösung der ... fällig, sodass die fünfjährige Haftungsverjährung für Kommanditisten nach § 159 Abs. 3 HGB erst mit Fälligkeit der nachträglich festgesetzten Forderung begann (vgl. zur Relevanz der Zahlungsverjährung bei einer bereits festgesetzten Steuer: BFH, Urteil vom 26.08.1997 - VII R 63.97 -, juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 4 CS 19.717

    Eilrechtsschutz gegen Gewerbesteuerbescheid gegenüber einer durch Tod des

    Ob neben der Inanspruchnahme der Antragstellerin als Gesamtrechtsnachfolgerin auch eine Verpflichtung als Haftungsschuldnerin aufgrund ihrer Rechtsstellung als ehemalige Komplementärin der T. GmbH & Co. S. KG in Betracht kommt (vgl. dazu allgemein BayVGH, B.v. 12.12.2016 - 4 CS 16.1324 - juris Rn. 18 ff. m.w.N.), kann im vorliegenden Verfahren offenbleiben, da eine entsprechende (Um-)Deutung des angefochtenen Bescheids (§ 128 AO) mangels Ermessensausübung (§ 191 Abs. 1 Satz 1 AO) gegenwärtig nicht in Betracht kommen dürfte.
  • LG Paderborn, 31.03.2022 - 4 O 407/21

    Bautenstandsbericht falsch: Bauleiter des Bauträgers haftet dem Erwerber!

    Ihre Nachhaftung ergibt sich aus §§ 161 Abs. 1 S. 1. HGB (vgl. VGH München, Beschluss vom 12.12.2016 4 CS 16.1324, BeckRS 2016, 109999).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht