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   VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245   

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VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245 (https://dejure.org/2022,9162)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2022 - 3 CS 21.3245 (https://dejure.org/2022,9162)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2022 - 3 CS 21.3245 (https://dejure.org/2022,9162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BeamtStG §§ 10 S. 1, 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 34 Abs. 1 S. 1 und 3; BayBG Art. 56; VwGO § 80 Abs. 5
    Entlassung einer Professorin (W 2) aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Zweifel an der fachlichen und charakterlichen Eignung

  • rewis.io

    Professorin im Beamtenverhältnis auf Probe (Besoldungsgruppe W 2), Entlassung wegen fehlender charakterlicher Eignung, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Drohung gegenüber einem Studenten mit nachträglicher Notenverschlechterung, sog. "Flucht in die Öffentlichkeit", ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob der Beamte sich in der Probezeit nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt hat, ist ein Akt wertender Erkenntnis, so dass die Einschätzung über Bewährung und Nichtbewährung eines Beamten ausschließlich dem Dienstherrn vorbehalten ist und durch die Verwaltungsgerichte nicht ersetzt werden kann (BVerwG, U.v. 19.3.1998 - 2 C 5.97 - juris Rn. 20).

    Denn maßgeblich dafür sind sein Verhalten und seine Leistungen während der gesamten - regelmäßigen oder auch verlängerten - Probezeit (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.1998 - 2 C 5.97 - juris Rn. 28; U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - juris Rn. 20, 22; BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 3 CS 14.917 - juris Rn. 44; OVG NW, B.v. 6.1.2020 - 6 A 4508/18 - juris Rn. 6; v. Roetteken in v. Roetteken/ Rothländer, a.a.O. § 23 Rn. 547).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245
    Die Prognoseentscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des dem Dienstherrn zukommenden Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 A 5.00 - juris Rn. 15; U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - juris).

    Denn maßgeblich dafür sind sein Verhalten und seine Leistungen während der gesamten - regelmäßigen oder auch verlängerten - Probezeit (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.1998 - 2 C 5.97 - juris Rn. 28; U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - juris Rn. 20, 22; BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 3 CS 14.917 - juris Rn. 44; OVG NW, B.v. 6.1.2020 - 6 A 4508/18 - juris Rn. 6; v. Roetteken in v. Roetteken/ Rothländer, a.a.O. § 23 Rn. 547).

  • VGH Bayern, 03.02.2020 - 3 ZB 18.2352

    (Keine) Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen charakterlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245
    2.2 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt (BayVGH, B.v. 15.5.2019 - 3 CS 19.655 - juris Rn. 17 ff.; B.v. 3.2.2020 - 3 ZB 18.2352 - juris Rn. 11), dass der Grund der Entlassung nicht in dem Entscheidungssatz (Tenor) enthalten sein muss.

    Das Ausgangsgericht verweist zu diesem Gesichtspunkt zu Recht auf die ständige Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 3.2.2020 - 3 ZB 18.2352 - juris Rn. 13), wonach bei charakterlichen Eignungsmängeln grundsätzlich mit einer Änderung des Verhaltens nicht ernsthaft zu rechnen ist, weshalb eine Abmahnung keinen Sinn habe.

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245
    Die Prognoseentscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des dem Dienstherrn zukommenden Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 A 5.00 - juris Rn. 15; U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - juris).
  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 3 ZB 18.508

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz, weil andernfalls für die Antragstellerin die Entlassung überraschend gekommen wäre (vgl. dazu BayVGH, B.v. 30.8.2019 - 3 ZB 18.508 - juris Rn. 19), kann angesichts des langen Zeitraums des monierten Verhaltens, der zahlreichen Gespräche und Hinweise auf vorhandene Defizite, der den Probezeitbeurteilungen zugrundeliegenden Sachverhalten sowie den schriftlichen Äußerungen der Hochschule (vgl. u.a. Schr. v. 8.10.2018 Erteilung eines nur befristeten Forschungsauftrags "weil ein Einsatz in der Lehre aufgrund der negativen Probezeitbeurteilung und eine Entlassung während der Elternzeit nach § 25 UrlMV nicht möglich ist") nicht ernstlich in Betracht gezogen werden, auch wenn es im Jahr der Eröffnung der dienstlichen Beurteilung - wie die Antragstellerin behauptet - kein Gespräch über deren Inhalt gegeben habe.
  • VGH Bayern, 13.12.2018 - 3 ZB 16.935

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund mangelnder

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245
    Mangelnde Bewährung liegt bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 9.8.2019 - 3 B 17.538 - juris Rn. 13; B.v. 13.12.2018 - 3 ZB 16.935 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.2015 - 2 B 38.15

    Zum Verhältnis von mangelnder Befähigung und Anzahl von Tagessätzen bei

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245
    Die prognostische Einschätzung des Dienstherrn, die Antragstellerin werde der von ihr zu fordernden Loyalität, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung nicht gerecht (vgl. BVerwG, B.v. 25.11.2015 - 2 B 38.15 - juris Rn. 9), ist insbesondere unter Berücksichtigung der Sachverhalte, die das Verwaltungsgericht unter Ziffer II.3 Buchstabe b) Doppelbuchstabe cc) gewürdigt hat (s. BA S. 28f.), rechtlich nicht zu beanstanden.
  • VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 B 17.538

    Nachweis pädophiler Neigung als Grund für Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245
    Mangelnde Bewährung liegt bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 9.8.2019 - 3 B 17.538 - juris Rn. 13; B.v. 13.12.2018 - 3 ZB 16.935 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 3 CS 14.917

    Beamtenrecht; Beamtin auf Probe (BesGr. A9); Entlassung nach Verlängerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245
    Denn maßgeblich dafür sind sein Verhalten und seine Leistungen während der gesamten - regelmäßigen oder auch verlängerten - Probezeit (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.1998 - 2 C 5.97 - juris Rn. 28; U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - juris Rn. 20, 22; BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 3 CS 14.917 - juris Rn. 44; OVG NW, B.v. 6.1.2020 - 6 A 4508/18 - juris Rn. 6; v. Roetteken in v. Roetteken/ Rothländer, a.a.O. § 23 Rn. 547).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2020 - 6 A 4508/18

    Entlassung; Beamtenverhältnis auf Probe; Probezeit; fachliche; Eignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245
    Denn maßgeblich dafür sind sein Verhalten und seine Leistungen während der gesamten - regelmäßigen oder auch verlängerten - Probezeit (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.1998 - 2 C 5.97 - juris Rn. 28; U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - juris Rn. 20, 22; BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 3 CS 14.917 - juris Rn. 44; OVG NW, B.v. 6.1.2020 - 6 A 4508/18 - juris Rn. 6; v. Roetteken in v. Roetteken/ Rothländer, a.a.O. § 23 Rn. 547).
  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 3 CS 10.887

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; mangelnde

  • VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214

    Beamtenrecht; Beamtin auf Probe; Konservatorin (BesGr. A 13); Entlassung;

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

  • VGH Bayern, 15.05.2019 - 3 CS 19.655

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung

  • VGH Bayern, 13.11.2014 - 3 CS 14.1864

    Steuerinspektoranwärter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf;

  • VGH Bayern, 06.02.2018 - 3 CS 17.1778

    Sofortvollzug der Entlassung eines Probezeitbeamten wegen Verletzung von

  • VGH Bayern, 08.02.2021 - 6 CS 21.111

    Fristlose Entlassung eines Polizeimeisteranwärters aufgrund des Verdachts rechter

  • VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen des sorglosen und

  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 7 CE 12.180

    Unveränderte Übernahme von Ausführungen eines nicht postulationsfähigen Dritten

  • VG München, 03.11.2022 - M 5 S 22.3720

    Enlassung einer Beamtin auf Probe aus dem Polizeivollzugsdienst wegen fehlender

    Angesichts der besonderen polizeilichen Aufgaben liegt dies auf der Hand und bedarf keiner weitergehenden Begründung (vgl. ThürOVG, B.v. 1.9.2009 - 2 EO 383/08 - ThürVGRspr 2011, 126, juris Rn. 78; zu Hochschullehrern: BayVGH, B.v. 22.04.2022 - 3 CS 21.3245 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer beantragten (einfachen) Beiladung

    Die Verletzung rechtlichen Gehörs könne im Beschwerdeverfahren nicht gerügt werden, weil etwaige Verfahrensfehler durch die nachholende Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt werden könnten (BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 3 CS 21.3245 - juris Rn. 19).

    Ein etwaiger Gehörsverstoß im erstinstanzlichen "Beiladungsverfahren" kann durch die nachholende Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt werden (für den Fall einer Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 3 CS 21.3245 - juris Rn. 19 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 23 CS 23.195

    Sperrverfügung gegenüber Access-Provider - Verantwortlichkeit des

    Das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO eröffnet im Rahmen der durch § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO gezogenen Grenzen eine umfassende Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof als zweite Tatsacheninstanz, so dass ein etwaiger erstinstanzlicher Verstoß gegen das rechtliche Gehör durch die nachholende Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 3 CS 21.3245 - juris Rn. 19 m.w.N.; B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3151 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.12.2023 - 7 CE 23.1714

    Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen, private, in Malta lizensierte

    Denn es eröffnet im Rahmen der durch § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO gezogenen Grenzen eine umfassende Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof als zweite Tatsacheninstanz, so dass ein etwaiger erstinstanzlicher Gehörsverstoß durch die nachholende Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 7 CS 23.1072 - juris Rn. 18; B.v. 22.4.2022 - 3 CS 21.3245 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2022 - 3 M 106/22

    Anhörungsrüge

    Diese Auffassung ist - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. etwa OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. September 2022 - OVG 6 S 48/22 - juris Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 22. April 2022 - 3 CS 21.3245 - juris Rn. 19; SächsOVG, Beschluss vom 6. April 2016 - 3 B 27/16 - juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 16 B 1267/15 - juris Rn. 17; OVG Saarl, Beschluss vom 3. Februar 2014 - 1 B 479/13 - juris Rn. 62; VGH BW, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 8 S 2146/13 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 03.08.2022 - 9 CS 22.1573

    Erfolglose Beschwerde im einstweilgen Rechtsschutz: Mangelnde

    Das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO eröffnet im Rahmen der durch § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO gezogenen Grenzen eine umfassende Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof als zweite Tatsacheninstanz, so dass ein etwaiger erstinstanzlicher Gehörsverstoß durch die nachholende Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 3 CS 21.3245 - juris Rn. 19 m.w.N.; B.v. 7.1.2022 - 7 CS 21.3151 - juris Rn. 2 m.w.N.).
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