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   VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988   

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VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988 (https://dejure.org/2022,9946)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.04.2022 - 11 CS 21.2988 (https://dejure.org/2022,9946)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. April 2022 - 11 CS 21.2988 (https://dejure.org/2022,9946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG a.F. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. y; FeV § 3 Abs. 1 S. 1 Absatz 2
    Untersagung des Führens von Fahrrädern nach Trunkenheitsfahrt - einstweiliger Rechtsschutz

  • rewis.io
  • bussgeldsiegen.de

    Untersagung von Führen von Fahrrädern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Untersagung des Führens von Fahrrädern nach Sturz vom Fahrrad mit BAK von 1,82 ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Untersagung des Führens von Fahrrädern wegen Missachtung der Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Trunkenheitsfahrt - Sturz von Fahrrad mit BAK von 1,8 Promille

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988
    a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - NJW 2021, 1970 = juris Rn. 10 ff.; BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - ZfSch 2020, 175 = juris Rn. 18 ff. jeweils m.w.N.).

    Denn bei der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt, da sich die Regelungswirkung nicht in einem einmaligen Verbot oder einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage in der Vergangenheit erschöpft, sondern sich das angeordnete Verbot fortlaufend verlängert und aktualisiert (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020 a.a.O. Rn. 10).

    a) Es ist zwar fraglich, ob die im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des § 3 Abs. 1 FeV geltende (vgl. dazu BVerwG, U.v. 3.12.2020 - 4 C 7.18 - juris Rn. 31) Verordnungsermächtigung für die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt hat, wonach Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden bzw. sich zumindest mithilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen müssen (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - BVerwGE 171, 1 = juris Rn. 34 m.w.N.).

    Gleiches gilt für die Frage, ob die pauschale Verweisung in § 3 Abs. 2 FeV auf die für Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber geltenden Vorschriften der §§ 11 bis 14 FeV hinsichtlich der Klärung von Eignungszweifeln angesichts des im Vergleich dazu geringeren Gefährdungspotenzials fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge dem Verhältnismäßigkeitsgebot gerecht wird (zum Vorstehenden vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020, a.a.O. Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 12 ME 35/08

    Voraussetzungen für die Untersagung des Führens von führerscheinfreien

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988
    Die Klärung der bisher in der Rechtsprechung und Literatur wenig diskutierten Frage (vgl. einerseits NdsOVG, B.v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08 - NJW 2008, 2059 = juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 23.4.2015 - 16 E 208/15 - juris Rn. 4 ff.; VG Gelsenkirchen, B.v. 23.9.2021 - 7 L901/21 - juris Rn. 30 ff. und die diesbezüglichen Ausführungen in der Gesetzesbegründung zu § 6 StVG n.F., BT-Drs.

    Das Fahren eines Fahrrads unter einer die Eignung ausschließenden Alkoholisierung ist mit der Gefahr schwerer Unfälle für den Antragsteller selbst, aber auch für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden, etwa mit Blick auf unerwartete Reaktionen oder unkontrolliertes Fahrverhalten auf der Fahrbahn (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 17; NdsOVG, B.v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08 - NJW 2008, 2059 = juris Rn. 7; VG Gelsenkirchen, B.v. 23.9.2021 - 7 L901/21 - juris Rn. 57).

  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 21.968

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge wegen Drogenkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988
    Wie der Senat in dem gleichgelagerten Verfahren 11 CS 21.968 dargelegt hat, ist er allerdings jedenfalls nicht mit der für eine Vorlage gebotenen Gewissheit davon überzeugt, dass § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. y StVG a.F. mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war (B.v. 8.6.2021 - 11 CS 21.968 - DAR 2021, 584 = juris Rn. 16).

    In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist insoweit Zurückhaltung geboten und über den Antrag im Wege einer Abwägung der Interessen der Verfahrensbeteiligten zu entscheiden (vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2021 a.a.O. Rn. 16 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration von 1,75 ‰)

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988
    Das Fahren eines Fahrrads unter einer die Eignung ausschließenden Alkoholisierung ist mit der Gefahr schwerer Unfälle für den Antragsteller selbst, aber auch für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden, etwa mit Blick auf unerwartete Reaktionen oder unkontrolliertes Fahrverhalten auf der Fahrbahn (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 17; NdsOVG, B.v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08 - NJW 2008, 2059 = juris Rn. 7; VG Gelsenkirchen, B.v. 23.9.2021 - 7 L901/21 - juris Rn. 57).
  • VGH Bayern, 20.01.2022 - 11 CS 21.2856

    Einstweiliger Rechtsschutz: Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988
    Das Fahren eines Fahrrads unter einer die Eignung ausschließenden Alkoholisierung ist mit der Gefahr schwerer Unfälle für den Antragsteller selbst, aber auch für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden, etwa mit Blick auf unerwartete Reaktionen oder unkontrolliertes Fahrverhalten auf der Fahrbahn (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 17; NdsOVG, B.v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08 - NJW 2008, 2059 = juris Rn. 7; VG Gelsenkirchen, B.v. 23.9.2021 - 7 L901/21 - juris Rn. 57).
  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 7.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988
    a) Es ist zwar fraglich, ob die im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des § 3 Abs. 1 FeV geltende (vgl. dazu BVerwG, U.v. 3.12.2020 - 4 C 7.18 - juris Rn. 31) Verordnungsermächtigung für die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt hat, wonach Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden bzw. sich zumindest mithilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen müssen (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - BVerwGE 171, 1 = juris Rn. 34 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.03.2007 - 11 CS 06.1634
    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988
    Zu dessen Gunsten kann die Verwaltungsbehörde hingegen ohne Weiteres abweichen (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2007 - 11 CS 06.1634 - juris Rn. 22; Dauer, a.a.O. Rn. 51).
  • BVerwG, 16.07.2010 - 5 B 2.10

    Ablehnung einer Einbürgerung; rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988
    Anderes gilt nur, soweit sich gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ergeben, insbesondere Wiederaufnahmegründe nach § 359 StPO gegeben sind, oder die Behörden und Verwaltungsgerichte den Sachverhalt ausnahmsweise besser aufklären können als die Strafverfolgungsorgane (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2021 - 11 CS 20.2867 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60 = juris Rn. 7; B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 5; B.v. 16.7.2010 - 5 B 2.10 - juris Rn. 18; NdsOVG, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - DAR 2017, 159 = juris Rn. 11 f.; Dauer, a.a.O. Rn. 56).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - 16 E 208/15

    Umfang der parlamentarischen Steuerung und Begrenzung der exekutiven

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988
    Die Klärung der bisher in der Rechtsprechung und Literatur wenig diskutierten Frage (vgl. einerseits NdsOVG, B.v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08 - NJW 2008, 2059 = juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 23.4.2015 - 16 E 208/15 - juris Rn. 4 ff.; VG Gelsenkirchen, B.v. 23.9.2021 - 7 L901/21 - juris Rn. 30 ff. und die diesbezüglichen Ausführungen in der Gesetzesbegründung zu § 6 StVG n.F., BT-Drs.
  • VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.259

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Nichtbeibringung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988
    Deshalb sind in solchen Fällen an den Inhalt der Begründung keine zu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2016 - 11 CS 16.259 - juris Rn. 16; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 46, 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2015 - 16 A 2773/13

    Bindung an den vom Strafgericht festgestellten Sachverhalt beim Entzug der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2016 - 1 S 52.16

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Führen nichterlaubnispflichtiger Fahrzeuge; Radfahrer;

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 C 09.2200

    (Erfolglose) Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13

    Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen

  • VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274

    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16

    Aggressionspotential; Anhaltspunkte; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 28.09.1981 - 7 B 188.81
  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholmissbrauch; Fragestellung; Wiedererlangung

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 11 CS 20.2867

    Führen eines Fahrzeugs "im Straßenverkehr" bei Alkoholfahrt auf Parkplatz eines

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

  • VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112

    Fahreignungszweifel nach Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis

    Wenn kein Gutachten beigebracht wird, das auch dazu dient, zu klären, ob Anknüpfungspunkte bestehen, dass eine Beschränkung oder die Anordnung von Auflagen ausreichend sein könnten, bleibt der Fahrerlaubnisbehörde schlichtweg keine andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ohne Einschränkung zu untersagen (BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - ZfSch 2022, 413, 415).

    Gleiches gilt für die Frage, ob die pauschale Verweisung in § 3 Abs. 2 FeV auf die für Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber geltenden Vorschriften der §§ 11 bis 14 FeV hinsichtlich der Klärung von Eignungszweifeln angesichts des im Vergleich dazu geringeren Gefährdungspotenzials fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge dem Verhältnismäßigkeitsgebot gerecht wird (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - juris Rn. 21 ff.; BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 B 5.20 - DV 2021, 109).

    Dies gilt auch für die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - ZfSch 2022, 413, 415 f.).

    Das Fahren fahrerlaubnisfreien Fahrzeuges unter Cannabiseinfluss infolge des Verstoßes gegen das Trennungsgebot bei gelegentlichem Konsum ist mit der Gefahr schwerer Unfälle für den Antragsteller selbst, aber auch für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden, etwa mit Blick auf unerwartete Reaktionen oder unkontrolliertes Fahrverhalten auf der Fahrbahn (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - ZfSch 2022, 413, 415, 416; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn 17).

  • VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59

    Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist - wovon auch das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist - der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - NJW 2021, 1970 Rn. 10 ff.; BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - juris Rn. 11).

    Der Senat ist allerdings nicht mit der für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG gebotenen Gewissheit davon überzeugt, dass § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. y StVG a.F. mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war (vgl. bereits BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 21.968 - DAR 2021, 584 Rn. 16; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 14 ff.; B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - juris Rn. 21 ff.).

  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 1 S 22.1109

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge (hier: E-Scooter),

    Deshalb sind in solchen Fällen an den Inhalt der Begründung keine zu hohen Anforderungen zu stellen (BayVGH, B.v. 25.4.2022, 11 CS 21.2988 - juris Rn. 19).

    Zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. y StVG in der bis 27. Juli 2021 geltenden Fassung als die im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des § 3 Abs. 1 FeV geltende Verordnungsermächtigung für die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ist fraglich, ob jene Norm den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz genügt hat, wonach Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden bzw. sich zumindest mithilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen müssen (BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - juris Rn. 21).

    Gleiches gilt für die Frage, ob die pauschale Verweisung in § 3 Abs. 2 FeV auf die für Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber geltenden Vorschriften der §§ 11 bis 14 FeV hinsichtlich der Klärung von Eignungszweifeln angesichts des im Vergleich dazu geringeren Gefährdungspotentials fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge dem Verhältnismäßigkeitsgebot gerecht wird (BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - juris Rn. 21 ff).

  • VGH Bayern, 12.07.2023 - 11 CS 23.551

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Die Ausführungen habe der Verwaltungsgerichtshof dann noch in einer neueren Entscheidung vom 25. April 2022 (11 CS 21.2988) konkretisiert, in der er nochmals ausdrücklich auf die Bedeutung der Promillegrenze von 1, 6 %o für die Gefährlichkeit des Straßenverkehrs hingewiesen habe.
  • VG München, 29.11.2022 - M 19 K 19.1306

    Auflagen zur Fahrerlaubnis bei Einnahme von Medizinal-Cannabis - Teilanfechtung

    Die angeordneten Auflagen verlängern sich fortwährend, sodass von einem Dauerverwaltungsakt auszugehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - juris Rn. 11; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 13; OVG Saarland, U.v. 6.10.2021 - 1 A 8/21 - juris Rn. 37; BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - Rn. 10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2022 - 5 MB 19/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Trunkenheitsfahrten, Gutachtenaufforderung

    Ein Kraftfahrer muss in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren nach § 4 StVG rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidungen oder Bußgeldbescheide gegen sich gelten lassen, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit ergeben (BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 26.83 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 3. September 1992 - 11 B 22.92 -, juris Rn. 3; OVG Koblenz, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 7 B 10765/02 -, NJW 2002, 2581; OVG Bautzen, Beschluss vom 31. Januar 2003 - 4 B 10/03 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 26. März 2012 - 16 B 304/12 -, juris Rn. 4; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 10 S 1491/15 -, juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 2016 - 12 ME 142/16 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 4 O 46/18 -, juris Rn. 11; VGH München, Beschluss vom 25. April 2022 - 11 CS 21.2988 -, juris Rn. 16; Dauer, in: Hentschel u.a., Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 3 StVG Rn. 56).
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