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   VGH Hessen, 03.11.2022 - 4 C 3010/16.N   

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VGH Hessen, 03.11.2022 - 4 C 3010/16.N (https://dejure.org/2022,30526)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.11.2022 - 4 C 3010/16.N (https://dejure.org/2022,30526)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. November 2022 - 4 C 3010/16.N (https://dejure.org/2022,30526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 BJagdG, § 2 Abs 2 BJagdG, § 22 BJagdG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20a GG, § 2 HJagdVO vom 24.10.2022, § 1 Abs 2 HJagdG, § 43 Nr 3 HJagdG, § 43 Nr 5 HJagdG, § 47 Abs 2 S 1 VwGO
    Landesverordnung über Jagdzeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag gegen die neue Hessische Jagdverordnung ist erfolglos

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rechtmäßigkeit der neuen Hessischen Jagdverordnung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610

    Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2022 - 4 C 3010/16
    Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat mit Urteil vom 12. Februar 2020 (P.St.2610) § 2 HJagdVO 2015 insoweit als nicht vereinbar mit der Hessischen Verfassung erklärt, als er die Jagdzeit für juvenile Waschbären nicht auf das ganze Jahr erstreckt hat.

    In diesem Sinne hat auch der Staatsgerichtshof des Landes Hessen in seiner Entscheidung (P.St. 2610, Urteil vom 12. Februar 2020, juris Rdnr. 145 f.) geprüft, ob § 43 Nr. 3 und 5 HJagdG gegen den Grundsatz des Gesetzesvorbehalts verstößt.

    Die Regelungskompetenz sei in Inhalt und Umfang hinreichend bestimmt (P.St. 2610, Urteil vom 12. Februar 2020, juris Rdnr. 154).

    Der Staatsgerichtshof (P.St. 2610, Urteil vom 12. Februar 2020, juris Rdnr. 136 f.) hat hierzu ausgeführt, § 1 HJagdG enthalte die Grundsatzentscheidungen des Hessischen Jagdgesetzes, die allen weiteren Bestimmungen des Gesetzes einschließlich der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen zugrunde zu legen seien.

    Ergänzend kann auf die im Urteil des Staatsgerichtshofs vom 12. Februar 2020 (P.St. 2610, juris Rdnr. 212) enthaltenen tatsächlichen Ausführungen verwiesen werden, wonach der mehrjährige Vergleich der hessischen Jagdstrecken zeigt, dass diese - nach einem zwischenzeitlichen Einbruch nach der Verkürzung der Jagdzeit - im Jagdjahr 2017/2018 mit 28.089 Tieren den früheren Stand bei ganzjähriger Bejagung des Waschbären sogar übertroffen hat.

    Dafür spricht insbesondere, dass die Jagdstrecken, wie vorstehend ausgeführt, auch nach der Einführung der verkürzten Jagdzeiten im Wesentlichen gleichgeblieben bzw. sogar noch angestiegen sind (vgl. Urteil des Staatsgerichtshofs vom 12. Februar 2020 - P.St. 2610 -, juris Rdnr. 212).

    Insoweit kann auf die Erwägungen des Staatsgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 12. Februar 2020 - P.St.2610 - verwiesen werden, wonach die Aussetzung der Jagd bis Ende 2019 angesichts der drastischen Bestandsreduzierung dieser Art, die in der "Roten Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens" als stark gefährdet geführt wird, gerechtfertigt war (vgl. juris-Rdnr. 314 f.).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2022 - 4 C 3010/16
    Sie sind im vorliegenden Verfahren aus den vorstehend erläuterten Gründen geeignet, die aus Art. 14 Abs. 1 GG folgenden Rechte der Eigentümer zu überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 -, juris Rdnr. 50).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2022 - 4 C 3010/16
    Er verfolgt damit die Verwirklichung einer Schutzpflicht, die sich aus der in Art. 20a GG enthaltenen Staatszielbestimmung ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 BvF 1/07 -, juris Rdnr. 122).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2022 - 4 C 3010/16
    Zwar ist Art. 80 GG für landesrechtliche Verordnungsermächtigungen nicht unmittelbar anwendbar, jedoch sind die darin enthaltenen aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem folgenden Grundsätze, wozu auch das von den Antragstellern geltend gemachte Bestimmtheitsgebot gehört, auch für die Landesgesetzgebung verbindlich (BVerfG, Beschluss vom 25. November 1980 - 2 BvL 7/76 - juris Rdnr. 85).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2012 - 7 C 10749/12

    Normenkontrollantrag gegen "Schnapsverbot" auf der Hambacher Jakobuskerwe 2012

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2022 - 4 C 3010/16
    Ebenso wenig lässt sich aus der Einlassung des Vertreters des Antragsgegners in der mündlichen Verhandlung, wonach dieser es nicht ausschließen könne, dass eine Regelung ähnlichen Inhalts erneut erlassen werde, ein Feststellunginteresse der Antragsteller unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr begründen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 7 C 10749/12 -, juris Rdnr. 16 f.).
  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05

    Unwirksame Veränderungssperre: Feststellungsinteresse

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2022 - 4 C 3010/16
    Soweit demgegenüber in der Rechtsprechung für den Bereich der Normenkontrollanträge im Planungsrecht (Nieders. OVG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 12 KN 65/07 -, juris Rdnr. 29 f. zum Raumordnungsrecht; BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 -, juris Rdnr. 5 zur Veränderungssperre) vertreten wird, auch nach dem Außerkrafttreten einer Rechtsvorschrift könne ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Satzung ausnahmsweise dann bestehen, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche habe, liegt ein solcher Fall nicht vor.
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 KN 65/07

    Vorliegen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein in einem

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2022 - 4 C 3010/16
    Soweit demgegenüber in der Rechtsprechung für den Bereich der Normenkontrollanträge im Planungsrecht (Nieders. OVG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 12 KN 65/07 -, juris Rdnr. 29 f. zum Raumordnungsrecht; BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 -, juris Rdnr. 5 zur Veränderungssperre) vertreten wird, auch nach dem Außerkrafttreten einer Rechtsvorschrift könne ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Satzung ausnahmsweise dann bestehen, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche habe, liegt ein solcher Fall nicht vor.
  • StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610
    Der Staatsgerichtshof hat die Akte des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu dem dort anhängigen, ebenfalls gegen die Hessische Jagdverordnung gerichteten Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - (Az. 4 C 3010/16.N) einschließlich der in diesem Verfahren vorgelegten Verwaltungsakten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beigezogen.
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