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   VGH Hessen, 15.11.2018 - 1 E 996/18   

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https://dejure.org/2018,45516
VGH Hessen, 15.11.2018 - 1 E 996/18 (https://dejure.org/2018,45516)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.11.2018 - 1 E 996/18 (https://dejure.org/2018,45516)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. November 2018 - 1 E 996/18 (https://dejure.org/2018,45516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 GKG, § ... 42 Abs. 1 GKG, § 42 Abs. 3 GKG, § 52 Abs. 1 GKG, § 52 Abs. 2 GKG, § 63 Abs. 3 GKG, § 66 Abs. 6 S. 2 u. 3 GKG, § 68 Abs. 1 S. 1 u. 5 GKG, § 158 Abs. 2 VwGO, § 32 Abs. 2 S. 1 RVG, § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 319 Abs. 1 ZPO
    Nachträgliche Korrektur des Streitwerts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Korrektur des Streitwerts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NACHTRÄGLICHE KORREKTUR DES STREITWERTS; NE ULTRA PETITA; VERGÜTUNG AUS DER HÖCHSTEN BESOLDUNGSSTUFE; STREITWERTBESCHWERDE

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 575
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.07.2008 - II ZB 40/07

    Berichtigung der Kostengrundentscheidung nach Streitwertänderung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.11.2018 - 1 E 996/18
    Insbesondere liegt keine - eine analoge Anwendung rechtfertigende - planwidrige Regelungslücke vor (BGH, Beschl. v. 30.07.2008 - II ZB 40/07 - juris Rn. 15).

    Die hiermit einhergehende Möglichkeit (änderungsbedingt) das Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen nicht mehr widerspiegelnder Kostengrundentscheidungen kann nur durch den Gesetzgeber beseitigt werden, der indessen, obschon der Bundesgerichtshof bereits 2008 (BGH, Beschl. v. 30.07.2008 - II ZB 40/07 - juris Rn. 20) auf das Problem hingewiesen hat, untätig geblieben ist.

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - 24 W 25/01

    Berichtigung der Kostenentscheidung bei nachträglicher Streitwertveränderung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.11.2018 - 1 E 996/18
    Soweit teilweise eine analoge Anwendung von § 319 Abs. 1 ZPO (i.V.m. § 173 VwGO) für zulässig erachtet wird (Hess. VGH, Beschl. v. 13.08.1986 - 3 TH 2033/86 - juris Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.05.2001 - 24 W 25/01 - juris), folgt der Senat dem nicht.
  • VGH Hessen, 13.08.1986 - 3 TH 2033/86

    Nutzungsverbot für Tiergehege; Änderung der Streitwertfestsetzung durch

    Auszug aus VGH Hessen, 15.11.2018 - 1 E 996/18
    Soweit teilweise eine analoge Anwendung von § 319 Abs. 1 ZPO (i.V.m. § 173 VwGO) für zulässig erachtet wird (Hess. VGH, Beschl. v. 13.08.1986 - 3 TH 2033/86 - juris Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.05.2001 - 24 W 25/01 - juris), folgt der Senat dem nicht.
  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 11.16

    Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 15.11.2018 - 1 E 996/18
    Mit Schreiben vom 8. November 2017 rief der Beklagte das Verfahren (konkludent) wieder auf und teilte mit, dass dem Kläger im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 06.04.2017 - 2 C 11.16 - u.a.) für die Zeit vom 1. Juli 2012 bis 28. Februar 2014 eine Entschädigung in Höhe von monatlich 100,-- EUR - mithin insgesamt 2.000,-- EUR - gezahlt worden sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - L 5 P 46/17

    Pflegeversicherung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.11.2018 - 1 E 996/18
    Der Grundsatz "ne ultra petita", wonach nicht über das Begehren hinaus entschieden werden kann, findet im Verfahren der Streitwertfestsetzung und im Verfahren über die Streitwertbeschwerde keine Anwendung, weil es sich um ein objektives - antragsunabhängiges - Festsetzungsverfahren handelt, was durch die Befugnis des Rechtmittelgerichts zur Änderung des Streitwerts von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 GKG belegt wird (wie hier Sächs. OVG, Beschl. v. 29.06.2015 - 1 E 48/15 - juris Rn. 4; im Ergebnis ebenso LSG NRW, Beschl. v. 27.02.2018 - L 5 P 46/17 B - juris Rn. 13; Hartmann, KostG, 48. Aufl. 2018, § 68 GKG Rn. 17 u. 19; a.A. ohne Begründung Hmb. OVG, Beschl. v. 30.03.2000 - 5 So 1/00 - juris Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.1992 - 9 W 52/92

    Streitwert: Streitwertfestsetzung - Korrektur

    Auszug aus VGH Hessen, 15.11.2018 - 1 E 996/18
    Die Beschwerde ist auch nicht deshalb unzulässig, weil im Falle der Abänderung der Streitwertfestsetzung die Kostengrundentscheidung das Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen nicht (mehr) wiedergibt (so aber OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.06.1992 - 9 W 52/92 - juris).
  • OVG Sachsen, 29.06.2015 - 1 E 48/15

    Streitwertbeschwerde; Berichterstatter; Zwangsgeldandrohung ne ultra petita

    Auszug aus VGH Hessen, 15.11.2018 - 1 E 996/18
    Der Grundsatz "ne ultra petita", wonach nicht über das Begehren hinaus entschieden werden kann, findet im Verfahren der Streitwertfestsetzung und im Verfahren über die Streitwertbeschwerde keine Anwendung, weil es sich um ein objektives - antragsunabhängiges - Festsetzungsverfahren handelt, was durch die Befugnis des Rechtmittelgerichts zur Änderung des Streitwerts von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 GKG belegt wird (wie hier Sächs. OVG, Beschl. v. 29.06.2015 - 1 E 48/15 - juris Rn. 4; im Ergebnis ebenso LSG NRW, Beschl. v. 27.02.2018 - L 5 P 46/17 B - juris Rn. 13; Hartmann, KostG, 48. Aufl. 2018, § 68 GKG Rn. 17 u. 19; a.A. ohne Begründung Hmb. OVG, Beschl. v. 30.03.2000 - 5 So 1/00 - juris Rn. 4).
  • OVG Hamburg, 30.03.2000 - 5 So 1/00
    Auszug aus VGH Hessen, 15.11.2018 - 1 E 996/18
    Der Grundsatz "ne ultra petita", wonach nicht über das Begehren hinaus entschieden werden kann, findet im Verfahren der Streitwertfestsetzung und im Verfahren über die Streitwertbeschwerde keine Anwendung, weil es sich um ein objektives - antragsunabhängiges - Festsetzungsverfahren handelt, was durch die Befugnis des Rechtmittelgerichts zur Änderung des Streitwerts von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 GKG belegt wird (wie hier Sächs. OVG, Beschl. v. 29.06.2015 - 1 E 48/15 - juris Rn. 4; im Ergebnis ebenso LSG NRW, Beschl. v. 27.02.2018 - L 5 P 46/17 B - juris Rn. 13; Hartmann, KostG, 48. Aufl. 2018, § 68 GKG Rn. 17 u. 19; a.A. ohne Begründung Hmb. OVG, Beschl. v. 30.03.2000 - 5 So 1/00 - juris Rn. 4).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2019 - 26 Ta 6028/19

    Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten

    Dieser Grundsatz findet im Verfahren der Streitwertfestsetzung nach § 63 GKG und im Verfahren über die Streitwertbeschwerde keine Anwendung, weil es sich um ein objektives - antragsunabhängiges - Festsetzungsverfahren handelt, was durch die Befugnis des Rechtmittelgerichts zur Änderung des Streitwerts von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 GKG belegt wird (vgl. Hessischer VGH 15. November 2018 - 1 E 996/18, Rn. 27).
  • VerfGH Saarland, 08.02.2021 - Lv 11/20
    Der Grundsatz "ne ultra petita" findet im Verfahren der Streitwertfestsetzung und im Verfahren über die Streitwertbeschwerde keine Anwendung, weil es sich um ein objektives - antragsunabhängiges - Festsetzungsverfahren handelt, was durch die Befugnis des Rechtmittelgerichts zur Änderung des Streitwerts von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 GKG belegt wird (HessVGH Beschl.v. 15.11.2018 - m 1 E 996/18 - NVwZ-RR 2019, 575; SächsOVG, Beschl. v. 29.06.2015 - 1 E 48/15 - BeckRS 2015, 55374; Hartmann, KostG, 48. Aufl. 2018, § 68 GKG Rn. 17 u. 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2017 - L 16/4 KR 132/17
    Eine Klageerweiterung ist streitwerterhöhend zu berücksichtigen, weil diese Wertveränderung - auch für die Bemessung der Gerichtskosten - beachtlich ist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss vom 15. November 2018, - 1 E 996/18 - Rn 26).
  • LSG Sachsen, 07.11.2022 - L 1 KR 240/19
    Hierfür besteht seit Abschaffung der sogenannten Urteilsgebühr im Kostenverzeichnis zum GKG mit Inkrafttreten des KostRMoG kein Anlass (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.08.2020 - L 11 KR 1639/20 B - juris Rn. 18; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.11.2018 - 1 E 996/18 - juris Rn. 26; Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2022 - I-12 W 5/22 - juris Rn. 5; OLG Bremen, Beschluss vom 05.01.2022 - 2 W 56/21 - juris Rn. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2019 - L 16/4 KR 125/17
    Eine Klageerweiterung ist streitwerterhöhend zu berücksichtigen, weil diese Wertveränderung - auch für die Bemessung der Gerichtskosten - beachtlich ist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss vom 15. November 2018, - 1 E 996/18 - Rn 26).
  • OVG Sachsen, 28.12.2021 - 5 E 72/21

    Streitwert; Zulassung; Prüfung; "ne ultra petita"

    Der Grundsatz "ne ultra petita", wonach nicht über das Begehren hinaus entschieden werden kann, findet im Verfahren der Streitwertfestsetzung und im Verfahren über die Streitwertbeschwerde keine Anwendung, weil es sich um ein objektives - antragsunabhängiges - Festsetzungsverfahren handelt, in dem dem Rechtsmittelgericht gemäß § 63 Abs. 3 GKG auch die Befugnis zur Änderung des Streitwerts von Amts wegen zukommt (SächsOVG, Beschl. v. 29. Juni 2015 - 1 E 48/15 - juris Rn. 4; HessVGH, Beschl. v. 15. November 2018 - 1 E 996/18 -, juris Rn. 27 m. w. N.).
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