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VGH Hessen, 17.07.1997 - 8 NG 2271/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 47 Abs 1 VwGO, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 47 Abs 6 VwGO, § 29 Abs 1 S 1 BörsG, § 30 Abs 1 S 1 BörsG
Normenkontrollverfahren bezüglich der Börsenordnung - Antragsbefugnis eines Kursmaklers - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 120
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvR 371/61
Einstweilige Anordnung gegen § 36 AMG 1961
Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1997 - 8 NG 2271/97
Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug einer Rechtsvorschrift entstehen, können im allgemeinen die Aussetzung der Anwendung von Normen zum Gemeinwohl nicht begründen, es sei denn, das glaubhafte Vorbringen des Antragstellers begründet die unmittelbare Gefahr, daß sein Gewerbebetrieb zum Erliegen käme, falls er seine Tätigkeit nicht mehr in der Form ausüben könnte, wie vor Erlaß der Rechtsvorschrift (vgl. BVerfG, B. v. 19.06.1972 - 1 BvR 371/71 -, BVerfGE 14, 153 u. B. v. 08.12.1993 - 2 BvR 2723/93 - Juris). - BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 2723/93
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Drohen eines …
Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1997 - 8 NG 2271/97
Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug einer Rechtsvorschrift entstehen, können im allgemeinen die Aussetzung der Anwendung von Normen zum Gemeinwohl nicht begründen, es sei denn, das glaubhafte Vorbringen des Antragstellers begründet die unmittelbare Gefahr, daß sein Gewerbebetrieb zum Erliegen käme, falls er seine Tätigkeit nicht mehr in der Form ausüben könnte, wie vor Erlaß der Rechtsvorschrift (vgl. BVerfG, B. v. 19.06.1972 - 1 BvR 371/71 -, BVerfGE 14, 153 u. B. v. 08.12.1993 - 2 BvR 2723/93 - Juris). - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1997 - 8 NG 2271/97
Bei der Tätigkeit des Kursmaklers handelt es sich um einen staatlich gebundenen Beruf, der ebenfalls in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG fällt (vgl. BVerfG, U. v. 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377 (398) und Schwark, a.a.O., § 30 Rdnr. 5). - VGH Bayern, 09.02.1989 - 7 NE 89.36
Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1997 - 8 NG 2271/97
Grundsätzlich müssen, wenn eine einstweilige Anordnung ergehen soll, die dafür sprechenden Gründe so schwer wiegen, daß der Erlaß unabweisbar erscheint (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 09.02.1989 - 7 NE 89.36 -, NVwZ-RR 1990, 352), zumal entsprechend dem Charakter des Normenkontrollverfahrens wie im Verfahren nach § 32 BVerfGG nur eine gänzliche oder unter Umständen teilweise Aussetzung der Wirksamkeit bzw. des Vollzuges des angegriffenen Rechtssatzes mit genereller - d.h. nicht auf den Antragsteller beschränkter - Wirkung möglich ist (…vgl. Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 47 Rdnr. 77 mit zahlreichen Nachweisen;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnr. 470).