Börsengesetz
| Abschnitt 3a - Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen (§§ 30 - 31) |
1Soweit nach den Abschnitten 1 und 3 die Zuverlässigkeit einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personengesellschaft erforderlich ist, gilt eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft als unzuverlässig, wenn nach einem im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient, ihre Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren sind oder ihr weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zu Gute kommen dürfen. 2Eine natürliche Person gilt in der Regel als unzuverlässig, wenn sie als Geschäftsleiter, Aufsichtsratsmitglied oder in vergleichbarer Position für eine Person oder Personengesellschaft nach Satz 1 Halbsatz 2 tätig ist; dies gilt nicht für Arbeitnehmervertreter. 3Eine natürliche Person gilt in der Regel auch dann als unzuverlässig, wenn sie die Interessen einer Person oder Personengesellschaft nach Satz 1 als Mitglied eines Aufsichts- oder Verwaltungsrats oder eines vergleichbaren Kontrollgremiums in einem Unternehmen wahrnimmt, das nicht unter Satz 1 fällt.
Vorschrift neugefaßt durch das Zweite Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II vom 19.12.2022
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 28.12.2022 | Zweites Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II | 19.12.2022 | |
| 03.01.2018 | Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG) | 23.06.2017 |
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Rechtsprechung zu § 30 BörsG
19 Entscheidungen zu § 30 BörsG in unserer Datenbank:
- VGH Hessen, 17.07.1997 - 8 NG 2271/97
Normenkontrollverfahren bezüglich der Börsenordnung - Antragsbefugnis eines ...
- BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09
Aktie; Börse; Delisting; Einführung; Insolvenzforderung; Insolvenzmasse; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 17.12.2009 - 8 C 9.09
Qualifizierung von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen ...
- BVerwG, 17.12.2009 - 8 C 9.09
- OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
Zur Beweislast bei Vermengung von Aktien, mit denen ein Abfindungsanspruch gem. § ...
- BGH, 31.05.2011 - II ZR 141/09
Dritter Börsengang - Haftung der KfW gegenüber der Deutschen Telekom
- VG Frankfurt/Main, 03.03.1995 - 15 G 436/95
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage ; Besonderes ...
- VG Frankfurt/Main, 17.06.2002 - 9 E 2285/01
Delisting von Aktien; Klagebefugnis des Anlegers; Ermessen
- VG Frankfurt/Main, 03.02.1995 - 15 G 3694/94
Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des ...
- VG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 1 E 2583/07
Zur Sanktion eines Handelsteilnehmers (Skontroführers) wegen Verletzung von ...
- LG Frankfurt/Main, 14.08.2012 - 5 O 91/12
Zivilrechtsweg: Antrag auf Beendigung der Aussetzung des Handels einer Aktie im ...
Querverweise
Auf § 30 BörsG verweisen folgende Vorschriften:
- Börsengesetz (BörsG)
- Freiverkehr, KMU-Wachstumsmarkt und organisiertes Handelssystem
- § 48 (Freiverkehr)