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   VGH Hessen, 19.03.2020 - 5 A 268/18   

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https://dejure.org/2020,11461
VGH Hessen, 19.03.2020 - 5 A 268/18 (https://dejure.org/2020,11461)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.03.2020 - 5 A 268/18 (https://dejure.org/2020,11461)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. März 2020 - 5 A 268/18 (https://dejure.org/2020,11461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2020, 794
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2020 - 5 A 268/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen begründete Zweifel an der Identität einer Person, wenn geeignete Dokumente zum Nachweis der Identität fehlen oder wenn gefälschte Urkunden vorgelegt werden (BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27/10 -, BVerwGE 140, 311 = NVwZ 2012, 707 = Juris Rn. 11 f.).

    Zwar entfaltet der Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gemäß § 4 Satz 1 AsylVfG (jetzt § 6 Satz 1 Asylgesetz - AsylG -) nur insoweit Bindungswirkung, als alle staatlichen Instanzen von der Asylberechtigung bzw. der Zuerkennung internationalen Schutzes ausgehen müssen (BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27/10 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16

    Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2020 - 5 A 268/18
    Die Berufung des Klägers ist auch begründet, denn er hat gemäß § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG - in der für die Prüfung des mit der Verpflichtungsklage verfolgten Einbürgerungsanspruchs maßgeblichen Fassung (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16/16 -, BVerwGE 159, 85 = NVwZ 2017, 1312 = Juris Rn. 9), die diese Vorschrift durch Art. 44 Fachkräfteeinwanderungsgesetz - FkrEinwG - vom 15. August 2019 (BGBl I Seite 1307) gefunden hat, einen Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
  • OLG Hamm, 22.12.2015 - 15 W 137/14

    Beweiskraft der Geburtenregistereintragung eines Kindes hinsichtlich der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2020 - 5 A 268/18
    Gemäß § 54 Abs. 3 Satz 1 PStG sind die Beweisregelungen der Abs. 1 und 2 widerlegbare Vermutungen, wobei für die Richtigkeit der Beurkundung derjenige beweispflichtig ist, der die Unrichtigkeit behauptet (Gaaz/Bornhofen, a.a.O., § 54 Rn. 22 mit Hinweis auf OLG Hamm, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - I-15 W 137/14 -, StAZ 2016, 275).
  • OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08

    Geburtenbucheintragung: Ergänzung durch Beschreibung eines Randvermerks als

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2020 - 5 A 268/18
    Ob der Beweiswert der vom Kläger vorgelegten Personenstandsurkunde des Standesamtes A-Stadt bereits dadurch erschüttert ist, dass der Beklagte unter Hinweis auf die Aussage der Standesbeamtin unwidersprochen vorgetragen hat, die im Wege der Nachbeurkundung gemäß § 36 PStG ausgestellte Geburtsurkunde beruhe hinsichtlich der eingetragenen Personalien ausschließlich auf den eidesstattlich erklärten Angaben des Klägers, kann hier letztlich dahinstehen, da selbst bei dem (Fort-)Bestehen einer Bindungswirkung der Einbürgerungsbehörde die Klärung der Staatsangehörigkeit des Klägers unbeantwortet bliebe (vgl. dazu auch § 35 Personenstandsverordnung - PStV -: sind die Angaben mit einem Zusatz nach § 35 PStV versehen, dass keine geeigneten Nachweise zu den (zu beurkundenden) Angaben vorgelegen haben, nehmen sie nicht an der Beweiswirkung des Personenstandsregisters teil, Gaaz/Bornhofen, a.a.O., § 54 Rn. 13; zur Reichweite der Beweiskraft von Einträgen in Personenstandsbüchern und Personenstandsurkunden allgemein vgl. auch OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. April 2008 - 2 W 12/08 -, StAZ 2008, 287).
  • VGH Bayern, 04.12.2018 - 5 C 18.2372

    Identität eines Einbürgerungsbewerbers

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2020 - 5 A 268/18
    Sind solche Dokumente oder verlässliche Auskünfte über amtliche Register nicht zu erlangen, ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden, ob die Identität und Staatsbürgerschaft auf der Grundlage der persönlichen Angaben des Betroffenen und gegebenenfalls sonstiger Erkenntnisquellen als geklärt angesehen werden kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 5 C 18.2372 -, Juris Rn. 10).
  • VG Stuttgart, 24.01.2011 - A 11 K 2664/10
    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2020 - 5 A 268/18
    Ob allerdings aus dem Umstand, dass dem Kläger von der chinesischen Auslandsvertretung für seine Reise nach China ein Visum erteilt worden ist, der (Umkehr-)Schluss gezogen werden kann, er sei kein chinesischer Staatsangehöriger, da die Erteilung von Visa an eigene Staatsangehörige in hohem Maße unwahrscheinlich sei (vgl. dazu VG Stuttgart, Urteil vom 9. Juli 2010 - A 11 K 2664/10 -, Juris), erscheint nicht zwingend.
  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19

    Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche

    Ist der Einbürgerungsbewerber auch nicht im Besitz solcher sonstigen amtlichen Dokumente und ist ihm deren Erlangung objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar, so kann sich der Ausländer zum Nachweis seiner Identität sonstiger nach § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG zugelassener Beweismittel bedienen; die gegenteilige Auffassung des Verwaltungsgerichts ist mit Bundesrecht nicht vereinbar (so im Ergebnis auch VGH Kassel, Urteil vom 19. März 2020 - 5 A 268/18 - juris Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 11.04.2024 - 13 LA 61/23

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einbürgerung; Identität; Klärung;

    Ist der Einbürgerungsbewerber auch nicht im Besitz solcher sonstigen amtlichen Dokumente und ist ihm deren Erlangung objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar, so kann sich der Ausländer zum Nachweis seiner Identität sonstiger nach § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG zugelassener Beweismittel bedienen; die gegenteilige Auffassung des Verwaltungsgerichts ist mit Bundesrecht nicht vereinbar (so im Ergebnis auch VGH Kassel, Urteil vom 19. März 2020 - 5 A 268/18 - juris Rn. 26).
  • VG Sigmaringen, 14.11.2023 - 14 K 1978/21

    Einbürgerung von Ausländern; fehlende Aussagekraft somalischer

    Ist der Einbürgerungsbewerber auch nicht im Besitz solcher sonstigen amtlichen Dokumente und ist ihm deren Erlangung objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar, so kann sich der Ausländer zum Nachweis seiner Identität sonstiger nach § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG zugelassener Beweismittel bedienen; die gegenteilige Auffassung des Verwaltungsgerichts ist mit Bundesrecht nicht vereinbar (so im Ergebnis auch VGH Kassel, Urteil vom 19. März 2020 - 5 A 268/18 - juris Rn. 26).
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