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   VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03   

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VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03 (https://dejure.org/2004,22008)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.04.2004 - 2 A 2424/03 (https://dejure.org/2004,22008)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. April 2004 - 2 A 2424/03 (https://dejure.org/2004,22008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Schutz der Außenwohnbereiche nach 22 Uhr!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schutz der Außenwohnbereiche nach 22.00 Uhr! (IBR 2005, 1047)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 146 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03
    Dies erfordert es, die Grenze der Zumutbarkeit für Lärmschutzmaßnahmen und Entschädigungsleistungen jeweils in gleicher Weise zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - 4 C 51.89 -, BVerwGE 87, 332, 377 ff.).

    Von einer nächtlichen Nutzung zu Wohnzwecken - und "damit als zentraler Lebensmittelpunkt" (so BVerwGE 87, 332, 380) - kann somit beim Außenwohnbereich nicht ausgegangen werden.

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03
    Das daraufhin durchgeführte Änderungsverfahren nach § 76 Abs. 3 VwVfG hat zwar nicht dazu geführt, dass erneut eine derartige Festsetzung getroffen worden wäre; dennoch handelt es sich bei dem Wegfall dieser - rechtlich übrigens unzulässigen - "Lärmschutzgarantie" (vgl. dazu Urteil des BVerwG vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, DÖV 2001, 691 f.) nicht um eine die Belange der Kläger berührende Planänderung, zu der sie hätten angehört werden müssen.

    Denn verständigerweise ist nur mit solchen Wirkungen zu rechnen, deren Eintritt sich nicht nur als abstrakte, sondern als konkrete Möglichkeit abzeichnet; anderenfalls bliebe für die Anwendung des § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 4 VwVfG praktisch kein Raum (vgl. hierzu das eine "Lärmschutzgarantie" betreffende Urteil des BVerwG vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, DÖV 2001, 691 f.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03
    Der Gesetzgeber muss in diesem Regelungsbereich nicht vorsehen, dass jede durch staatliches Verhalten ausgelöste Wertminderung ausgeglichen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1, 11, und vom 24. Mai 1996 - 4 A 39.95 -, NJW 1997, 142 ff., jeweils m. w. N.); es reicht vielmehr aus, wenn er mit einer angemessenen Entschädigung in Geld nach Maßgabe des § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG eine Ausgleichsleistung gewährt, die die Einschränkung des Eigentumsrechts erträglich machen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 C 17 bis 19.84 -, BVerwGE 87, 295, 297 f.).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03
    Denn wer mit seiner Einwendung das betroffene Rechtsgut nur pauschal benennt, kann im Allgemeinen auch nur eine entsprechend pauschale Prüfung der zuständigen Behörde und - im Streitfall - des Gerichts erwarten (vgl. Beschluss des BVerwG vom 13. März 1995 - 11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905 ff., unter Hinweis auf BVerwGE 60, 297, 311).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03
    Der Gesetzgeber muss in diesem Regelungsbereich nicht vorsehen, dass jede durch staatliches Verhalten ausgelöste Wertminderung ausgeglichen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1, 11, und vom 24. Mai 1996 - 4 A 39.95 -, NJW 1997, 142 ff., jeweils m. w. N.); es reicht vielmehr aus, wenn er mit einer angemessenen Entschädigung in Geld nach Maßgabe des § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG eine Ausgleichsleistung gewährt, die die Einschränkung des Eigentumsrechts erträglich machen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 C 17 bis 19.84 -, BVerwGE 87, 295, 297 f.).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03
    Denn wer mit seiner Einwendung das betroffene Rechtsgut nur pauschal benennt, kann im Allgemeinen auch nur eine entsprechend pauschale Prüfung der zuständigen Behörde und - im Streitfall - des Gerichts erwarten (vgl. Beschluss des BVerwG vom 13. März 1995 - 11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905 ff., unter Hinweis auf BVerwGE 60, 297, 311).
  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03
    Angesichts dessen kommt eine gerichtliche "Korrektur" der der schalltechnischen Untersuchung zu Grunde liegenden Verkehrsprognose zugunsten der Kläger - etwa nach Maßgabe der technisch möglichen Spitzenauslastung der Strecke - nicht in Betracht (vgl. hierzu das Urteil des BVerwG vom 3. März 1999 - 11 A 9.97 -, NVwZ-RR 1999, 720, 723 = DVBl. 1999, 527 ff. = NUR 2000, 575 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03
    Sämtliche Kläger unterliegen der hierdurch angeordneten, auch von den Verwaltungsgerichten zu beachtenden (materiell-rechtlichen) Präklusion, denn die von ihnen gegen das Vorhaben fristgerecht erhobenen Einwendungen beziehen sich nicht auf Außenwohnbereiche im östlichen, an das Bahngelände angrenzenden Bereich der klägerischen Grundstücke (vgl. zum Begriff "Außenwohnbereich" Abschnitt E XVII 49 VLärmSchR 97, VkBl. 1997 S. 434, 446, unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 11. November 1988 - 4 C 11.87 -, NVwZ 1989, 255).
  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89

    Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03
    Eine Anordnung nach § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG i.V.m. mit den §§ 41 ff. BImSchG kann aber die Planfeststellungsbehörde nur zum Ausgleich für solche Beeinträchtigungen treffen, deren Eintritt im Zeitpunkt der Entscheidung gewiss ist oder sich prognostisch abschätzen lässt (vgl. Urteil des BVerwG vom 14. Mai 1992 - 4 C 9.89 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 88).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. März 2000 - 11 A 33.97 -, NVwZ 2001, 78 = UPR 2000, 351 f.), der der Senat folgt, zu verneinen.
  • BVerwG, 16.10.2001 - 4 VR 20.01

    Präklusion; Einwendungsausschluss; hinreichend konkrete Einwendung;

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09

    Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    Demgegenüber sollen Reflexionen durch Lärmschutzwände nach dem Willen des Verordnungsgebers vernachlässigt werden (BVerwG, a.a.O., Rn. 54 und 67 f., siehe auch Hess. VGH, Urteil vom 27. April 2004 - 2 A 2424/03 -, Urteilsabdruck S. 16), weil Lärmschutzwände auf der dem Schienenweg zugewandten Seite "hochabsorbierend" ausgestaltet sein müssen (BVerwG, a.a.O., Rn. 55, für den hiesigen Planfeststellungsbeschluss siehe S. 15 des Änderungsbeschlusses vom 23. Juni 2009).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 AY 70/15

    Akzessorische Anspruchseinschränkung; Anspruchseinschränkung nach § 1a Nr 2

    Die Asylverfahren der Kläger, während dem sie der Gemeinde K. im Kreisgebiet des Beklagten zugewiesen waren, blieben erfolglos (Bescheide des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - BAAF - vom 25.9.2002 und 27.5.2003; Urteil des Verwaltungsgerichts - VG - Hannover vom 29.1.2004 - 2 A 2424/03 -).
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