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   VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080   

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VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080 (https://dejure.org/2005,17528)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2005 - 1 B 04.1080 (https://dejure.org/2005,17528)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 1 B 04.1080 (https://dejure.org/2005,17528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses und eines Wochenendhauses; Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils

  • Judicialis

    BayBO Art. 56 Abs. 4; ; BayBO Art. 68 Abs. 1; ; BayBO Art. 68 Abs. 2; ; BayBO Art. 68 Abs. 3; ; BayBO Art. 68 Abs. 4; ; BayBO Art. 68 Abs. 5; ; BayBO Art. 68 Abs. 6; ; BayBO Art. 7... 5 Abs. 2; ; BBauG 1960 § 1 Abs. 4 Satz 2; ; BBauG 1960 § 9; ; BBauG 1960 § 173 Abs. 3 Satz 1; ; BayBO 1901 §§ 1 ff.; ; BauGB § 30 Abs. 3; ; BauGB § 34; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7; ; BauGB § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080
    Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinn von § 34 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet einer Gemeinde, die - trotz vorhandener Baulücken - den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit erweckt, nach der Zahl der vorhandenen Gebäude ein gewisses Gewicht hat und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG vom 6.11.1968 E 31, 22 = BayVBl 1969, 134).

    Auch eine illegale Bebauung, mit deren Bestehen sich die Behörden auf Dauer abgefunden haben, fällt ins Gewicht (BVerwG vom 6.11.1968 E 31, 22 = BayVBl 1969, 134; vom 23.11.1998 NVwZ-RR 1999, 364).

    Zwar kann auch eine zeilenförmige Bebauung entlang eines Seeufers Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur sein (BVerwG vom 6.11.1968 E 31, 32 = BayVBl 1969, 134).

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080
    Ausnahmsweise können topographische Gegebenheiten allerdings dazu führen, dass unbebaute, an das letzte Grundstück des Bebauungszusammenhangs anschließende Flächen noch zum Innenbereich zu zählen sind (BVerwG vom 18.6.1997 NVwZ-RR 1998, 157).
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080
    Auch eine illegale Bebauung, mit deren Bestehen sich die Behörden auf Dauer abgefunden haben, fällt ins Gewicht (BVerwG vom 6.11.1968 E 31, 22 = BayVBl 1969, 134; vom 23.11.1998 NVwZ-RR 1999, 364).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080
    Andererseits kann ein bebautes Grundstück am Ortsrand infolge besonderer topografischer Verhältnisse oder wegen der "trennenden Wirkung" einer Straße oder einer anderen Anlage auch vom Bebauungszusammenhang "abgekoppelt" sein (VGH BW vom 8.2.1996 NuR 1998, 142; BVerwG vom 15.3.1997 BauR 1997, 988).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080
    Am Ortsrand endet ein Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen (BVerwG vom 12.6.1970 E 35, 256 = NJW 1970, 1939) - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (BVerwG vom 12.10.1973 DVBl 1974, 238).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 70.78

    zum Wohnhaus umgebautes Wochenendhaus - §§ 29 ff BauGB, zur bodenrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080
    Vielmehr stand und steht diese Nutzung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, weil sie als nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben aus demselben Grund öffentliche Belange beeinträchtigt wie der geplante Ersatzbau (§ 35 Abs. 2 und 3 BauGB; vgl. BVerwG vom 28.10.1983 NVwZ 1984, 510).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 3 S 379/95

    Zuordnung eines Baugrundstücks zum Innenbereich oder Außenbereich - Kriterien für

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080
    Andererseits kann ein bebautes Grundstück am Ortsrand infolge besonderer topografischer Verhältnisse oder wegen der "trennenden Wirkung" einer Straße oder einer anderen Anlage auch vom Bebauungszusammenhang "abgekoppelt" sein (VGH BW vom 8.2.1996 NuR 1998, 142; BVerwG vom 15.3.1997 BauR 1997, 988).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080
    Gerade wegen dieses unzureichenden und provisorisch wirkenden Ausbauzustandes erscheint der Weg nach dem Ergebnis des Augenscheins aber nicht als Erschließungsanlage im Innenbereich, jenseits deren sich die zusammenhängende Bebauung, wenn auch mit einer anderen Struktur (vgl. BVerwG vom 19.9.1986 E 75, 34 = NVwZ 1987, 406), fortsetzt.
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080
    Bebauungsplanfestsetzungen werden funktionslos, wenn die Verhältnisse im Plangebiet in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Entwicklung so offenkundig ist, dass ein Vertrauen auf das Fortgelten der Festsetzung nicht mehr schutzwürdig wäre (BVerwG vom 29.5.2001 NVwZ 2001, 1055).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080
    Voraussetzungen einer Fortgeltung waren, dass die Regelungen den Vorschriften entsprachen, auf deren Grundlage sie erlassen worden sind, dass ihr Inhalt nach den damaligen Maßstäben als abwägungsgerecht angesehen werden konnte, dass Festsetzungen dieses Gehalts nach § 9 BBauG zulässig waren und dass die Festsetzungen auch nach dem neuen Recht das Ergebnis einer rechtmäßigen Abwägung hätten sein können (BVerwG vom 20.10.1972 E 41, 67 = BayVBl 1973, 501; vom 28.2.1975 E 48, 70 = NJW 1975, 1985 = BayVBl 1975, 564 [zur Überleitung eines Wirtschaftsplans als Flächennutzungsplan]; Bielenberg/Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 233 RdNr. 87 ff.).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

  • OVG Thüringen, 28.05.2003 - 1 KO 42/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht;; Baugenehmigung;

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 9.98

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

  • BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung -

  • BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Zuordnung des Versands von Pornofilmen

  • VGH Bayern, 19.06.2001 - 10 ZB 01.1187

    Ausländerrecht: Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit

  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412

    Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet

    Im Übrigen bestehen bei im Außenbereich genehmigten W o h n - Nutzungen erweiterte Möglichkeiten von Ersatzbauten und Erweiterungen über die Teilprivilegierungstatbestände gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 5 BauGB, die bei als solchen genehmigten Wochenend- oder Ferienhäusern gerade nicht anwendbar sind (BVerwG, B.v. 25.6.2001 - 4 B 42.01 - BauR 2002, 1059 = juris Rn. 9; B.v. 16.1.2014 - 4 B 32.13 - ZfBR 2014, 375 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 7.11.2002 - 26 ZB 01.48 - juris Rn. 14; U.v. 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - juris Rn. 51 ff.; U.v. 20.12.2010 - 1 B 10.2057 - juris Rn. 36 ff.; U.v. 17.4.2013 - 1 B 11.2800 - BayVBl 2013, 732 = juris Rn. 27 f.; U.v. 13.1.2015 - 1 B 14.459 - juris Rn. 30 ff.; U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 26 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 20.10.2006 - OVG 2 N 205.05 - BauR 2007, 681 = juris Rn. 5).

    Sowohl von Ersatzbauten als auch von einer neuen Nutzung (Dauerwohnen) kann eine Vorbildwirkung mit der Konsequenz ausgehen, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere vergleichbare Bauten hinzutreten werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631 = juris Rn. 22 m.w.N.; vgl. auch B.v. 7.6.2016 - 4 B 47.14 - ZfBR 2016, 799 = juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - juris Rn. 50; U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 54; in Bezug auf erweiterte Anforderungen an Erschließungsanlagen für Dauerwohnnutzungen vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1983 - 4 C 70.78 - NVwZ 1984, 510 = juris Rn. 6 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 1 B 06.517

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sachbescheidungsinteresse

    Diese Anforderung gilt grundsätzlich auch für einen Vorbescheidsantrag (BayVGH vom 31.5.2001 BayVBl 2002, 339; vom 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - juris mit weiteren Nachweisen).

    Es kann offen bleiben, ob die Vorschrift in Abweichung von diesem Grundsatz auf Vorbescheidsanträge, durch die - wie hier - nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit geklärt werden soll, generell keine Anwendung findet (vgl. BayVGH vom 29.4.2003 - 26 ZB 02.2372 - juris; vom 15.7.2005 a.a.O.ch ).

    Art. 56 Abs. 4 BayBO 1998 kann jedoch entsprechend angewendet werden, wenn der (finanzielle) Aufwand für die Bestellung im Einzelfall unverhältnismäßig ist, weil mit dem Vorbescheidsantrag lediglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens geprüft werden soll und sich die für diese Prüfung erforderlichen Eckdaten mit der gebotenen Bestimmtheit den vorgelegten Unterlagen entnehmen lassen (BayVGH vom 15.7.2005 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 1 B 06.518

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Bestimmtheit des Vorbescheidsantrags;

    Dieser Anforderung gilt grundsätzlich auch für einen Vorbescheidsantrag (BayVGH vom 31.5.2001 BayVBl 2002, 339; vom 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - juris mit weiteren Nachweisen).

    Es kann offen bleiben, ob die Vorschrift in Abweichung von diesem Grundsatz auf Vorbescheidsanträge, durch die - wie hier - nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit geklärt werden soll, generell keine Anwendung findet (vgl. BayVGH vom 29.4.2003 - 26 ZB 02.2372 - juris; vom 15.7.2005 a.a.O.ch ).

    Art. 56 Abs. 4 BayBO 1998 kann jedoch entsprechend angewendet werden, wenn der (finanzielle) Aufwand für die Bestellung im Einzelfall unverhältnismäßig ist, weil mit dem Vorbescheidsantrag lediglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens geprüft werden soll und sich die für diese Prüfung erforderlichen Eckdaten mit der gebotenen Bestimmtheit den vorgelegten Unterlagen entnehmen lassen (BayVGH vom 15.7.2005 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.02.2020 - 1 ZB 17.259

    Keine Baugenehmigung für die Erneuerung eines Bade- und Bootshauses im

    Die Frage der Bebaubarkeit des Grundstücks war in der Folge Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren, unter anderem beim Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 15. Juli 2005 - 1 B 04.1080 und Beschluss vom 9. Juli 2008 - 1 ZB 07.346).

    Es hat sich hinsichtlich der rechtlichen Bedeutung des Baulinienplans aus dem Jahr 1932 auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juli 2005 (1 B 04.1080) bezogen, wonach diese Regelungen als Festsetzungen eines einfachen Bebauungsplans fortgelten, der Baulinienplan hier die Bebauung mit Boots- oder Badehütten als zulässige Art der Nutzung festsetzt und notwendigerweise das zulässige Maß der baulichen Nutzung auf das objektiv aufgrund der Nutzungsart noch erforderliche und diesem Nutzungszweck dienende Maß beschränkt.

    Dies ist bei einer - wie hier - aus lediglich geduldeten Gebäuden bestehenden Splittersiedlung nicht der Fall (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - juris Rn. 50).

  • VG München, 10.11.2016 - M 11 K 16.609

    Erneuerung eines Bade- und Bootshauses

    Mit Urteilen des Verwaltungsgerichts München vom 5. Februar 2004 (Az.: M 11 K 02.2733) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juli 2005 (Az.: 1 B 04.1080) wurde die Klage des Klägers, mit der er begehrte, das Landratsamt ... (im Folgenden: Landratsamt) zu verpflichten, einen Vorbescheid zu erlassen, demgemäß ein Wohnhaus oder ein Wochenendhaus auf dem streitgegenständlichen Grundstück bauplanungsrechtlich zulässig seien, abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird entsprechend § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf den jeweiligen Tatbestand der Urteile vom 5. Februar 2004 (Az.: M 11 K 02.2733), vom 15. Juli 2005 (Az.: 1 B 04.1080), vom 23. November 2006 (Az.: M 11 K 06.1134) und vom 4. Februar 2010 (Az.: M 11 K 09.906 und M 11 K 09.3561) sowie auf die Sachdarstellung unter Nummer I des Beschlusses vom 9. Juli 2008 (Az.: 1 ZB 07.346) und im Übrigen auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und den Verfahren M 11 K 02.2733, M 11 K 06.1134, M 11 K 09.906, M 11 K 09.3561 und M 11 K 12.1324 sowie auf die vorgelegten Behördenakten einschließlich der Bauvorlagen und des Baulinienplans Bezug genommen.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ging in seinem Urteil vom 15. Juli 2005 (a. a. O.) von einer Außenbereichslage sowie davon aus, dass die Regelungen im Baulinienplan von 1932 als Festsetzungen eines einfachen Bebauungsplans fortgelten; dem ist das Gericht in seinem Urteil vom 23. November 2006 und vom 4. Februar 2010 (a. a. O.) gefolgt; daran wird festgehalten.

  • VGH Bayern, 20.12.2010 - 1 B 10.2057

    Durch Umbau einer Boots- und Badehütte in den ersten Jahren nach dem zweiten

    Zwar kann - wohl im Einklang mit der Praxis des Landratsamts (vgl. BayVGH vom 15.7.2005 Az. 1 B 04.1080 RdNr. 37) - zugunsten der Klägerin angenommen werden, dass mit der Genehmigung vom 11. Januar 1950 auch der damals vorhandene Gebäudebestand legalisiert wurde.

    Diese - zwischen den Beteiligten im Übrigen nicht strittige - rechtliche Beurteilung hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Juli 2007 (1 B 04.1080 ), das ein Grundstück in vergleichbarer Uferlage des ...sees betrifft, im Einzelnen begründet ( RdNrn. 37 ff.).

  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 1 N 06.2438

    Eine Gemeinde darf mit ihrer Bauleitplanung verschiedene, teilweise gegenläufige

    Andererseits kann ein bebautes Grundstück am Ortsrand infolge besonderer topografischer Verhältnisse oder wegen der trennenden Wirkung einer Straße oder einer anderen Anlage auch vom Bebauungszusammenhang "abgekoppelt" sein (BVerwG vom 15.3.1997 BauR 1997, 988; VGH BW vom 8.2.1996 NuR 1998, 142; vgl. zum Ganzen auch das den Beteiligten bekannte Urteil des Senats vom 15.7.2005 Az. 1 B 04.1080 zur [verneinten] bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Wohnhauses bzw. Wochenendhauses auf dem auf Höhe des Plangebiets unmittelbar an den See grenzenden Grundstück Fl.Nr. 1028).
  • VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080

    Versäumung der Frist für die Begründung der Berufung; Wiedereinsetzung in den

    Andererseits kann ein bebautes Grundstück am Ortsrand infolge besonderer topographischer Verhältnisse auch vom Bebauungszusammenhang "abgekoppelt" sein (BayVGH vom 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - Juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 B 10.2922

    Bauantrag für Bürocontainer, Dieseltankstelle, Lagerplatz; Nutzungsänderung von

    Es handelt sich um ein bebautes Grundstück am Ortsrand, das weder infolge besonderer topografischer Verhältnisse noch wegen der "trennenden Wirkung" einer Straße oder aus anderen Gründen vom Bebauungszusammenhang "abgekoppelt" ist (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - juris).
  • VGH Bayern, 07.05.2007 - 1 B 05.1892

    Vorbescheidsantrag für Wohngebäude; Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich;

    Andererseits kann ein bebautes Grundstück am Ortsrand infolge besonderer topografischer Verhältnisse oder wegen der "trennenden Wirkung" einer Straße oder einer anderen Anlage auch vom Bebauungszusammenhang "abgekoppelt" sein (BayVGH vom 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - Juris mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 16.07.2014 - 15 CS 13.1910

    Nachbarbaugenehmigungen für Mastschweinestall, Mutterkuhstall und Getreidelager;

  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 1 ZB 07.346

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorbescheidsantrag für die

  • VGH Bayern, 04.06.2007 - 25 CS 07.940

    Abweichung von Abstandsflächenvorschriften

  • VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.700

    Vorläufiger Rechtsschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung;

  • VGH Bayern, 13.10.2008 - 1 N 06.2438
  • VG München, 02.12.2010 - M 11 K 08.2225

    Nachbarklage; Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen; Bestandsschutz; legale

  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 1 ZB 08.912

    Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die

  • VG München, 19.07.2010 - M 1 S 10.2977

    Vorbescheidsantrag; Zurückstellungsbescheid; faktische Zurückstellung;

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