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   VGH Bayern, 15.07.2016 - 3 ZB 15.2146   

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VGH Bayern, 15.07.2016 - 3 ZB 15.2146 (https://dejure.org/2016,25053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2016 - 3 ZB 15.2146 (https://dejure.org/2016,25053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2016 - 3 ZB 15.2146 (https://dejure.org/2016,25053)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Verfalls des von einem Beamten angesparten Resturlaubs

  • rewis.io

    Rechtmäßiger Verfall angesparten Erholungsurlaubs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter; Erholungsurlaub; Urlaubsgewährung; Fürsorgepflicht; Urlaubsanspruch; Verfall; Urlaubsjahr; Dienstunfähigkeit; Ansparurlaub

  • rechtsportal.de

    UrlV § 10 Abs. 1 S. 4; UrlV § 11 S. 3
    Rechtmäßigkeit des Verfalls des von einem Beamten angesparten Resturlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entgegennahme von Urlaubsantrag ist keine stillschweigende Genehmigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2016 - 3 ZB 15.2146
    Der Verordnungsgeber hat zwar aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Verfall des Urlaubsanspruchs (U. v. 22.11.2011 - Rs. C-214/10 - juris Rn. 44; U. v. 3.5.2012 - Rs. C-337/10 - juris Rn. 43) durch Verordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung vom 24. Juni 2014 (GVBl S. 234) § 10 Abs. 1 Satz 4 (neu) in die UrlV eingefügt und § 11 UrlV geändert, ohne jedoch zugleich die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 4 UrlV in § 11 UrlV zu wiederholen bzw. darin auf § 10 Abs. 1 Satz 4 UrlV Bezug zu nehmen.

    1.2.2 Entgegen der Meinung des Klägers hat das Verwaltungsgericht auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Verfall des unionsrechtlichen Urlaubsanspruchs aus Art. 7 RL 2003/88/EG (EuGH, U. v. 22.11.2011 - Rs. C-214/10 - juris Rn. 40 ff.) nicht verkannt.

    Im Übrigen ist, soweit der Kläger für entscheidungs- und klärungsbedürftig hält, ob die zum privatrechtlichen Arbeitsrecht ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2011 (Rs. C-214/10 - juris Rn. 40 ff.) "1:1" auf das öffentlich-rechtliche Beamtenrecht übertragen werden kann, diese Frage in der Rechtsprechung geklärt (BVerfG, NB. v. 15.5.2014 - 2 BvR 324/14 - juris Rn. 12).

    Danach folgt aus Art. 7 RL 2003/88/EG kein Recht auf ein unbegrenztes Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub (EuGH, U. v. 22.11.2011 a. a. O. Rn. 30); vielmehr ist ein in Rechtsvorschriften der Einzelstaaten vorgesehenes Erlöschen des Urlaubsanspruchs nach 15 Monaten unionsrechtlich nicht zu beanstanden (EuGH a. a. O. Rn. 43 f.).

  • BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74

    Verfall des Resturlaubs bei fehlender rechtzeitiger Geltendmachung - Hinderung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2016 - 3 ZB 15.2146
    Der Sinn und Zweck der Gewährung von Erholungsurlaub liegt darin, dem Beamten in jedem Kalenderjahr (= Urlaubsjahr, § 2 Abs. 1 UrlV) Gelegenheit zur Erholung, d. h. zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung seiner Gesundheit und Arbeitskraft, zu geben (BVerwG, U. v. 10.2.1977 - II C 43.74 - juris Rn. 27).

    Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 45 BeamtStG) gebietet es nicht, dienstunfähig erkrankte Beamte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit nicht in der Lage sind, den Urlaub bis zum Ablauf der in § 11 Satz 3 UrlV bezeichneten Frist einzubringen, vor jedem unverschuldeten Rechtsverlust zu bewahren (BVerwG, U. v. 10.2.1977 a. a. O. Rn. 30; B. v. 27.10.1982 a. a. O. Rn. 3), zumal da der Urlaub bis zu 36 anstatt nur 15 Monate übertragen werden kann.

    Im Übrigen gebietet die Fürsorgepflicht nach dem unter 1.2.1 Ausgeführten nicht, dienstunfähig erkrankte Beamte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit nicht in der Lage sind, den Urlaub bis zum Ablauf der in § 11 Satz 3 UrlV bezeichneten Frist einzubringen, vor jedem unverschuldeten Rechtsverlust zu bewahren (BVerwG, U. v. 10.2.1977 a. a. O. Rn. 30; B. v. 27.10.1982 a. a. O. Rn. 3).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2016 - 3 ZB 15.2146
    Er verfällt, wenn er über einen zu langen Zeitraum nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres nicht genommen werden kann, da dann der Urlaub seinen Zweck als Erholungszeit typischerweise nicht mehr erreichen kann (BVerwG, U. v. 31.1.2013 - 2 C 10.12 - juris Rn. 20).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aus dieser Rechtsprechung des Gerichtshofs gefolgert, dass eine Regelung, wonach der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfällt, zulässig ist (BVerwG, U. v. 31.1.2013 - 2 C 10.12 - juris Rn. 21), und dass der Urlaubsanspruch bei Fehlen einer anderweitigen Regelung 18 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfällt (BVerwG a. a. O. Rn. 22).

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2016 - 3 ZB 15.2146
    Der Verordnungsgeber hat zwar aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Verfall des Urlaubsanspruchs (U. v. 22.11.2011 - Rs. C-214/10 - juris Rn. 44; U. v. 3.5.2012 - Rs. C-337/10 - juris Rn. 43) durch Verordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung vom 24. Juni 2014 (GVBl S. 234) § 10 Abs. 1 Satz 4 (neu) in die UrlV eingefügt und § 11 UrlV geändert, ohne jedoch zugleich die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 4 UrlV in § 11 UrlV zu wiederholen bzw. darin auf § 10 Abs. 1 Satz 4 UrlV Bezug zu nehmen.

    Diese Grundsätze gelten auch für Beamte (EuGH, U. v. 3.5.2012 - Rs. C-337/10 - juris Rn. 39).

  • BVerfG, 15.05.2014 - 2 BvR 324/14

    Zum Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs gem Art 7 Abs 2 der Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2016 - 3 ZB 15.2146
    Im Übrigen ist, soweit der Kläger für entscheidungs- und klärungsbedürftig hält, ob die zum privatrechtlichen Arbeitsrecht ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2011 (Rs. C-214/10 - juris Rn. 40 ff.) "1:1" auf das öffentlich-rechtliche Beamtenrecht übertragen werden kann, diese Frage in der Rechtsprechung geklärt (BVerfG, NB. v. 15.5.2014 - 2 BvR 324/14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81

    Vorliegen eines besonderen Einzelfalls i.S.d. § 12 Abs. 2 S. 3 der Verordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2016 - 3 ZB 15.2146
    Nach dem Sinn und Zweck der Gewährung von Erholungsurlaub verfallen (Rest-) Urlaubsansprüche mit Ablauf des Zeitraums, bis zu dem Erholungsurlaub maximal übertragen werden kann, ausnahmslos und auch ohne Rücksicht auf die Gründe, aus denen der (Rest-) Urlaub nicht rechtzeitig eingebracht werden konnte (BVerwG, B. v. 27.10.1982 - 2 B 95.81 - juris Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 12.09.2017 - B 5 K 16.606

    Kein Urlaubs(abgeltungs)anspruch für Zeitraum einer rechtswidrigen

    Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherren gebietet es nicht, dienstunfähig erkrankte Beamte, die aufgrund der Dienstunfähigkeit nicht in der Lage sind, Urlaub bis Ablauf des maximalen Übertragungszeitraumes zu nehmen, vor jedem unverschuldeten Rechtsverlust zu bewahren (vgl. zur Regelung des § 11 Abs. 3 UrlV, BayVGH, B.v. 15.7.2016 - 3 ZB 15.2146).

    Nach dem Sinn und Zweck der Gewährung von Erholungsurlaub verfallen (Rest-) Urlaubsansprüche mit Ablauf des Zeitraums, bis zu dem Erholungsurlaub maximal übertragen werden kann, ausnahmslos und auch ohne Rücksicht auf die Gründe, aus denen der (Rest-) Urlaub nicht rechtzeitig eingebracht werden konnte (BVerwG, B.v. 27.10.1982 - 2 B 95.81 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 15.7.2016 - 3 ZB 15.2146 - juris Rn. 6).

  • VG München, 04.05.2022 - M 5 K 20.2921

    Beamtenrecht: Verfall von nicht genommenen Erholungsurlaub trotz langandauernder

    bb) Auch die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 45 des Beamtenstatusgesetzes / BeamtStG) gebietet es nicht, dienstunfähig erkrankte Beamte, die aufgrund der Dienstunfähigkeit nicht in der Lage sind, Urlaub bis Ablauf des maximalen Übertragungszeitraumes zu nehmen, vor jedem unverschuldeten Rechtsverlust zu bewahren (vgl. zur Regelung des § 11 Abs. 3 UrlV BY: BayVGH, B.v. 15.7.2016 - 3 ZB 15.2146 - juris).

    Nach dem Sinn und Zweck der Gewährung von Erholungsurlaub verfallen (Rest-) Urlaubsansprüche mit Ablauf des Zeitraums, bis zu dem Erholungsurlaub maximal übertragen werden kann, ausnahmslos und auch ohne Rücksicht auf die Gründe, aus denen der (Rest-) Urlaub nicht rechtzeitig eingebracht werden konnte (BVerwG, B.v. 27.10.1982 - 2 B 95.81 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 15.7.2016 - 3 ZB 15.2146 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 3 B 16.1866

    Urlaubsabgeltung und Mehrarbeitsvergütung bei Ruhestandsversetzung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 31.1.2013 - 2 C 10.12 - BayVBl 2013, 478, juris Rn. 21 f.), der sich der Senat angeschlossen hat (BayVGH, B.v. 15.7.2016 - 3 ZB 15.2146 - juris Rn. 16), tritt ein Verfall des Urlaubsanspruchs mit Auswirkungen auf den unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruch zum einen dann ein, wenn nationalstaatlich ein hinreichend langer Übertragungszeitraum geregelt ist und dieser abgelaufen ist.
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