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   VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388   

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VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388 (https://dejure.org/2020,15484)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.06.2020 - 20 CE 20.1388 (https://dejure.org/2020,15484)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - 20 CE 20.1388 (https://dejure.org/2020,15484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6, § 123, § 146; BayIfSMV § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 5, § 14 S. 2 5.
    Unstatthafte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass einzelne Regelungen der 5. BayIfSMV dem Betrieb eines Wellnessbereichs in den Räumen eines Hotels nicht entgegenstehen

  • rewis.io

    Unstatthafte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass einzelne Regelungen der 5. BayIfSMV dem Betrieb eines Wellnessbereichs in den Räumen eines Hotels nicht entgegenstehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betrieb eines Wellnessbereichs in den Räumen eines Hotels in Corona-Zeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1130
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2012 - 5 B 892/11

    Keine einstweilige Anordnung gegen Sperrbezirksverordnung in Dortmund

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388
    Nur wenn eine untergesetzliche Norm nicht der Umsetzung durch einen Vollzugsakt bedarf und die Möglichkeit einer Normenkontrolle nach § 47 VwGO landesrechtlich nicht nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eröffnet ist, ist eine solche einstweilige Rechtsschutzmöglichkeit im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unerlässlich (OVG NRW, B.v. 26.3.2012 - 5 B 892/11- NVwZ-RR 2012, 516; B.v. 10.6.2016 - 4 B 504/16 - NVwZ-RR 2016, 868).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Sache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 Rn. 12 und v. 16.9.2015 - 4 VR 2.15 - BRS 83 Nr. 58 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388
    Allein der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276-284; U.v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 - juris Rn. 24 f.) die Erhebung einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO nicht grundsätzlich durch die Möglichkeit einer Normenkontrollklage nach § 47 VwGO ausgeschlossen sein soll, führt nicht zur Statthaftigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzantrags nach § 123 VwGO mit dem Ziel, im Wege einer vorläufigen Feststellung die Wirksamkeit einer Norm zu suspendieren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2016 - 4 B 504/16

    Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388
    Nur wenn eine untergesetzliche Norm nicht der Umsetzung durch einen Vollzugsakt bedarf und die Möglichkeit einer Normenkontrolle nach § 47 VwGO landesrechtlich nicht nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eröffnet ist, ist eine solche einstweilige Rechtsschutzmöglichkeit im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unerlässlich (OVG NRW, B.v. 26.3.2012 - 5 B 892/11- NVwZ-RR 2012, 516; B.v. 10.6.2016 - 4 B 504/16 - NVwZ-RR 2016, 868).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388
    Allein der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276-284; U.v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 - juris Rn. 24 f.) die Erhebung einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO nicht grundsätzlich durch die Möglichkeit einer Normenkontrollklage nach § 47 VwGO ausgeschlossen sein soll, führt nicht zur Statthaftigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzantrags nach § 123 VwGO mit dem Ziel, im Wege einer vorläufigen Feststellung die Wirksamkeit einer Norm zu suspendieren.
  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, B.v. 30.4.2019 - 4 VR 3/19 - juris).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388
    Der Betroffene hat vielmehr ein schutzwürdiges Interesse daran, den Verwaltungsrechtsweg als "fachspezifischere" Rechtsschutzform einzuschlagen, insbesondere wenn ihm ein Ordnungswidrigkeitenverfahren droht (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.1969 - I C 86.64 - BVerwGE 31, 177).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Sache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 Rn. 12 und v. 16.9.2015 - 4 VR 2.15 - BRS 83 Nr. 58 = juris Rn. 4).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388
    Es trifft zwar zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG auch dann Rechtsschutz zu gewähren ist, wenn dem Antragsteller lediglich eine behördliche Maßnahme, sei es durch Verwaltungsakt oder Bußgeldbescheid, droht (BVerfG, B.v. 7.4.2003 - 1 BvR 2129/02 - NVwZ 2003, 856).
  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 20 CE 20.2185

    Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen - Anforderungen an ärztliche Atteste

    Soweit sie sich gegen die Wirksamkeit der entsprechenden Regelungen der Verordnung an sich wenden wollten, wäre ihr Begehren nicht im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu verfolgen, sondern im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO (B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - NVwZ 2020, 1130).
  • VG München, 22.02.2022 - M 26a E 22.662

    Erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des

    Der Antrag auf vorläufige Feststellung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 123 VwGO ist statthaft, insbesondere ist im vorliegenden Fall nicht etwa § 47 Abs. 6 VwGO als lex specialis vorrangig (BayVGH, B.v. 18.06.2020 - 20 CE 20.1388 - Rn. 4 juris; Sodan/Ziekow, § 123 VwGO Rn.40 f., Beck OK VwGO, § 123 Rn.16; Fehling/Kastner/Stürmer, § 123 VwGO Rn.22), da die Antragstellerin nicht die Ungültigkeit einer im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift begehrt.
  • OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20

    Schließung von Sportstätten (Corona)

    Richtet sich ein Rechtsschutzbegehren erkennbar auf das Ziel, eine Verbotsnorm in der zum Schutz vor der Corona-Pandemie erlassenen Rechtsverordnung der Landesregierung - hier das im § 7 Abs. 5 Satz 2 VO-CP in der Fassung der Änderungsverordnung 8.1.2021 (juris: CoronaVV SL 2021a), wonach alle öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme von Anlagen unter freiem Himmel, hier konkret ein Hallenschwimmbad, zu schließen sind, außer Vollzug zu setzen, um das Schwimmbad weiter besuchen zu können ist jedenfalls in den Bundesländern, in denen das Landesrecht die Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO) vorsieht, nur der Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO statthaft, nicht dagegen ein an das Verwaltungsgericht zu richtender Anordnungsantrag nach § 123 Abs. 1 VwGO (so auch VGH München, Beschluss vom 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 -, NVwZ 2020, 1130).(Rn.9).

    [vgl. dazu auch VGH München, Beschluss vom 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 -, NVwZ 2020, 1130, dort zu einem aus Sicht des Gerichts unstatthaften Antrag auf Feststellung, dass eine vergleichbare Regelung in der 5. Bayerischen IfSMV dem vom dortigen Antragsteller beabsichtigten Weiterbetrieb des Wellnessbereichs in seinem Hotel nicht entgegenstehe, insbesondere in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere dem Beschluss vom 7.4.2003 - 1 BvR 2129/02 -, NVwZ 2003, 856, zum Recht auf Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG)] Das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers richtet sich erkennbar auf das Ziel, die einschlägige Norm im § 7 Abs. 5 Satz 2 VO-CP, nunmehr in der Fassung der Änderungsverordnung 8.1.2021, [vgl. dazu die Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8.1.2021, dort Art. 2 § 7 Abs. 5 VO-CP, Amtsblatt des Saarlandes 2021, Teil I, Seiten 2, 5, 9] wonach alle öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme von Anlagen unter freiem Himmel - von den Betreibern als Normadressaten - zu schließen sind, außer Vollzug zu setzen.

    [vgl. auch dazu VGH München, Beschluss vom 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 -, NVwZ 2020, 1130, dort konkret zu BVerwG, Urteile vom 28.6.2000 - 11 C 13.99 -, DVBl. 2000, 1858, und vom 28.1.2010 - 8 C 19.09 -, NVwZ 2010, 1300] Die genannten höchstrichterlichen Entscheidungen betrafen ganz besonders gelagerte Fälle.

  • VG Regensburg, 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057

    Schankwirtschaft

    Die Argumentation des BayVGH in seiner Entscheidung vom 18.6.2020 (20 CE 20.1388), dass der angeblich zu erwartenden "Vielzahl von Gerichtsverfahren" hinsichtlich der Statthaftigkeit eines Rechtsbehelfs erhebliche Bedeutung zukäme, erscheine äußerst bedenklich.

    Dies habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 18.6.2020 (20 CE 20.1388) in einem vergleichbaren Fall insbesondere mit Blick auf den unterschiedlichen Prüfungsmaßstab zutreffend ausgeführt.

    Der VGH führt zu dieser Problematik in seinem Beschluss vom 18.6.2020 (20 CE 20.1388, noch nicht veröffentlicht) folgendes aus:.

  • VG München, 03.07.2020 - M 26 E 20.2789

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Gebots kontaktfreier Sportausübung

    Die jüngste Rechtsprechung des BayVGH (B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388), nach der in solchen Fällen ausschließlich ein Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO zulässig sei, widerspreche der Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG, anderer Senate des BayVGH und weiten Teilen der Literatur (BVerfG, B.v. 17.1.2006, 1 BvR 541/02, juris; BVerwG, U.v. 28.6.2000, 11 C 13/99, juris; BayVGH, U.v. 25.11.2019, 3 BV 17.1857, juris; Pietzcker, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 43, Rn. 25; Möstl, in Posser/Wolf, BeckOK VwGO, § 43 Rn. 11).

    Soweit daher wie im vorliegenden Fall der eigentliche Zweck des Antrags die Überprüfung der Rechtmäßigkeit bzw. die (teilweise) Außervollzugsetzung einer untergesetzlichen Norm ist, ist das Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO, soweit es nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eröffnet ist, vorrangig (vgl. BVerwG, U. v. 23.8.2007 - 7 C 13/06 - juris Rn. 20 = NVwZ 2007, 1311; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388; Schleswig-Holsteinisches VG, B. v. 30.4.2020 - 1 B 70/20 - juris Rn. 3; VG Augsburg, B.v. 28.4.2020 - Au 9 E 20.720 - juris).

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 18.6.2020 (a.a.O.) überzeugend ausführt, spricht für dieses Ergebnis, dass der Prüfungsmaßstab im Rahmen des § 47 Abs. 6 VwGO von demjenigen bei der Entscheidung über eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO abweicht und durch die Eröffnung des Verfahrens nach § 123 VwGO teilweise umgangen bzw. unterlaufen werden könnte.

  • VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508

    Statthaftigkeit einer Feststellungsklage (§ 43 VwGO) bzw. eines Antrags nach §

    Sie begehrt vielmehr "nur" die Gleichstellung mit den dort genannten Ladengeschäften (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris).

    Allein der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 - juris) die Erhebung einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO nicht grundsätzlich durch die Möglichkeit einer Normenkontrollklage nach § 47 VwGO ausgeschlossen sein soll, führt nicht zur Statthaftigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzantrags nach § 123 VwGO mit dem Ziel, im Wege einer vorläufigen Feststellung die Wirksamkeit einer Norm zu suspendieren (vgl. hierzu umfassend: BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris).

  • OVG Sachsen, 09.02.2021 - 3 B 440/20

    Verhältnis der Anträge nach § 123 Abs. 1 VwGO und § 47 Abs. 6 VwGO bei Rüge der

    In derartigen Fällen kann allein die (angegriffene) Rechtsnorm das Rechtsverhältnis zwischen dem durch die Norm Verpflichteten und dem Normsetzer sowie der durch die Norm verpflichteten Vollzugsbehörden begründen, weil nur diese die (streitigen) Rechte und Pflichten schafft (so auch Hartl, NVwZ 2020, 1130 [1131]).

    21 Vor diesem Hintergrund folgt der Senat der teilweise in Bezug auf die sich auch in anderen Ländern unmittelbar vollziehenden Corona-Schutz-Verordnungen vertretenen Auffassung (BayVGH, Beschl. v. 18. Juni 2020 - 20 CE 20.1388 -, juris Rn. 6; dazu kritisch: Hartl, a. a. O.; OVG Saarland, Beschl. v. 15. Januar 2021 - 2 B 354/20 -, juris Rn. 10 ff.), dass ein Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO dann ausgeschlossen ist, wenn dieses zum Ziel hat, dass untergesetzliche Normen ganz oder teilweise nicht angewendet werden sollen, zumindest dann nicht, wenn die am Verfahren Beteiligten von den Rechtswirkungen der sich selbst vollziehenden Vorschriften der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung unmittelbar betroffen sind, etwa durch diese in ihren Grundrechten beschränkt werden (vgl. Sodann a. a. O. Rn. 58c).

  • VG Würzburg, 05.10.2021 - W 8 E 21.1182

    Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Testpflicht mit anderem als von der Schule

    Die Antragsteller begehren so die gerichtliche Feststellung, dass ein bestimmter Sachverhalt - hier die Verwendung eines Selbsttests auf Speichelprobenbasis - den Anwendungsbereich und die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Satz 1 14. BaylfSMV erfüllt (vgl. VG Bayreuth, B.v. 6.7.2021 - B 3 E 21.729 - juris Rn. 19 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris).
  • VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134

    Vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung (Regelungsanordnung),

    Für einen Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO mit dem Inhalt, vorläufig festzustellen, dass die Normen der Verordnung dem begehrten Verhalten nicht entgegenstehen, ist dann kein Raum, wenn dies zu einer Umgehung der besonderen Voraussetzungen und Wirkungen des Rechtsschutzverfahrens nach § 47 Abs. 6 VwGO führen würde (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris Rn. 2).

    2.2.2 Anderes ist nur denkbar, wenn der Normadressat - unter Weitergeltung der Norm - lediglich die Feststellung begehrt, dass ein bestimmter Sachverhalt gegebenenfalls auch nach Auslegung der Norm nicht in ihren Anwendungsbereich fällt (BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 16.04.2021 - 7 B 753/21

    Keine vorläufige Beschulung von Schülern der Mittelstufe im Wechselunterricht

    Die Geltendmachung des konkreten Begehrens auf vorläufige Beschulung im Wechselunterricht in einem Anordnungsverfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO würde zu einer Umgehung der besonderen Voraussetzungen der Interessenabwägung bei normativen Akten und der Wirkungen des speziellen Rechtsschutzverfahrens nach § 47 Abs. 6 VwGO führen und ist daher nicht statthaft (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 20 CE 20.1388 -, juris, Rdnr. 2 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 2 B 354/20 -, juris, Rdnr. 9 f.).
  • VG München, 19.01.2021 - M 26b E 21.234

    Positiver Test auf SARS-CoV-2-Antikörper begründet keine Ausnahme nach § 2 Abs. 4

  • VG München, 05.01.2021 - M 26b E 20.6705

    Verwaltungsgerichte, Betriebsuntersagung, Einstweilige Anordnung, Banken und

  • VG München, 25.01.2021 - M 26b E 21.237

    Verwaltungsgerichte, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Gewährung von

  • VG München, 19.08.2020 - M 26b E 20.3461

    Keine Berechtigung des Betriebes des an eine Spielhalle angrenzender Bistro-Bar

  • VG Regensburg, 19.11.2020 - RN 14 E 20.2789

    Corona: Erfolgloser Eilantrag einer Schülerin auf Feststellung, die Schule ohne

  • VG München, 22.02.2022 - M 26a E 22.663

    Verkürzung des Genesenenstatus von sechs Monaten auf 90 Tage ist voraussichtlich

  • VG München, 03.11.2021 - M 26a E 21.5490

    Testnachweis zum Besuch des Präsenzunterrichts mittels Testung unter

  • VG München, 22.02.2022 - M 26b E 22.730

    Geltungsdauer des Genesenennachweises - Erfolgreicher Antrag auf vorläufige

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21

    Anordnung, einstweilige; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund;

  • VGH Hessen, 06.05.2021 - 7 B 870/21

    Beschwerde gegen Entscheidung zum Wechselunterricht - Corona-Virus

  • VG Regensburg, 19.11.2020 - RN 14 E 20.2768

    Corona-Bekämpfung durch Betriebsverbot für Saunabetriebe - einstweiliger

  • VG Ansbach, 03.12.2020 - AN 18 E 20.02610

    Keine Befreiung von Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen in der Schule

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2020 - 13 ME 333/20

    Einstweilige Anordnung; Feststellungsantrag; Normenkontrolleilverfahren;

  • VG Frankfurt/Main, 13.04.2021 - 5 L 902/21

    Einschränkungen im Einzelhandel bezüglich Waren, die nicht der Grundversorgung

  • VGH Bayern, 22.02.2021 - 20 CE 21.415

    Liftbetreiber scheitert mit Antrag auf Öffnung

  • VG München, 29.12.2020 - M 26a E 20.6704

    Schließung eines E-Zigarettengeschäftes während der Corona-Pandemie

  • VGH Bayern, 11.12.2020 - 20 CE 20.2796

    Untersagung des Betriebs einer Sauna aus Anlass der Corona-Pandemie

  • VG Frankfurt/Main, 01.04.2021 - 5 L 817/21

    Kein Anspruch auf Öffnung eines Bekleidungsgeschäfts nach dem

  • VG Ansbach, 08.02.2021 - AN 18 E 21.00209

    Untersagung der (Teil-)Öffnung eines Elektronikfachmarkts mangels "sonstigen für

  • VG Regensburg, 26.11.2020 - RO 14 E 20.2849

    Antrag auf einstweilige Anordnung der Befreiung von der Maskenpflicht wegen

  • VG München, 20.07.2021 - M 26a E 21.3315

    Corona, Erfüllung der Testnachweisobliegenheit an Schulen durch Sputum- oder

  • VG München, 24.11.2020 - M 26a E 20.5958

    Untersagung des Betriebs der EMS-Mikrostudios und die Durchführung von

  • VG München, 30.03.2021 - M 26b E 21.1642

    Antrag auf einstweilige Feststellung dass der Betrieb einer Indoor-Kartbahn unter

  • VG München, 18.03.2021 - M 26b E 21.1303

    Erfolgloser Eilantrag auf Feststellung der Zulässigkeit eines unbeschränktes

  • VG Bayreuth, 06.07.2021 - B 3 E 21.729

    Präsenzunterricht, Ausgestaltung des Distanzunterrichts, Testpflicht

  • VG München, 10.02.2021 - M 26b E 21.550

    Vorläufige Feststellung der Zulässigkeit des Weiterbetriebs eines Hundesalons in

  • VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196

    Der Betrieb eines Pfandleihgeschäfts unter der 11. Bayerischen

  • VG Ansbach, 12.02.2021 - AN 18 E 21.00245

    Zulässigkeit des Betriebs eines Hundesalons ohne direkten Kundenkontakt nach der

  • VG Bayreuth, 30.04.2021 - B 7 E 21.512

    Weitere Ausnahme von der Quarantänepflicht, Einreise aus Hochinzidenzgebiet,

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