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   VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750   

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VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750 (https://dejure.org/2014,1646)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2014 - 15 B 11.750 (https://dejure.org/2014,1646)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 15 B 11.750 (https://dejure.org/2014,1646)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung für eine aufgeständerte Photovoltaikanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung für eine aufgeständerte Photovoltaikanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750
    Wesentlich ist dabei, dass die Gemeinde bereits positive Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans entwickelt hat (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2013 - 4 BN 7/13 - juris Rn. 3; U.v. 30.8.2012 - 4 C 1/11 - BVerwGE 144/82).

    Das Mindestmaß an Vorstellungen, die vorliegen müssen, um eine Veränderungssperre zu rechtfertigen, muss zugleich geeignet sein, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu steuern, wenn sie im Rahmen des § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat (vgl. BVerwG, U.v. 30.8.2012 - 4 C 1/11 - BVerwGE 144, 82).

    Dabei geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften der §§ 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, U.v. 30.8.2012 - a.a.O.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Anlage auch und gerade in ihrer unterstellten Häufung Belange erfasst oder berührt, welche städtebauliche Betrachtung und Ordnung erfordern (vgl. BVerwG, U.v. 30.8.2012 - 4 C 1/11 - BVerwGE 144, 82).

  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12

    Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750
    Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und - zweitens - mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte (vgl. BVerwG, U.v. 11.7.2013 -4 C N 7.12 - NVwZ 2014, 72/75).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 1.97

    Bebauungsplan; Festsetzung der Wohnungszahl; höchstzulässige Zahl der Wohnungen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750
    Sie schließt die Bestimmung durch eine Verhältniszahl nicht aus, wobei sich mit der Angabe einer absoluten Zahl vor allem das städtebauliche Ziel einer einheitlichen Struktur des Gebiets in Bezug auf die Wohnform (z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser), mit der Angabe einer relativen Zahl hingegen die Steuerung der Wohn- oder Besiedlungsdichte eines Gebiets erreichen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 8.10.1998 - 4 C 1.97 - BVerwGE 107, 256).
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 36.95

    Bebauungsplan: Wie muß das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden?

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750
    Diese Mindestfestsetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch nicht dadurch entbehrlich, dass Festsetzungen nach § 23 BauNVO über die überbaubare Grundstücksfläche getroffen werden (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 - 4 NB 36/95 - NVwZ 1996, 894; siehe auch BayVGH, U.v. 7.11.2012 - 1 N 10.2417).
  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 2 B 11.353

    Nutzungsuntersagung eines Altenwohnheims - zur Frage der tatsächlichen Nutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750
    Bei der Betätigung des Ermessens muss die Behörde alle einschlägigen Tatsachen und sonstigen Gesichtspunkte mit dem ihnen nach objektiver Betrachtung zukommenden Gewicht in Ansatz bringen und abwägen (vgl. BayVGH, U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl 2012, 86/89).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750
    Zwar dient diese Regelung der Sicherung der Planungshoheit der Beigeladenen und besitzt die Gemeinde ein subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde auf bauaufsichtliches Einschreiten, wenn ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne den erforderlichen Bauantrag verwirklicht wird (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1991 - 4 C 31/89 - NVwZ 1992, 878; BayVGH, U.v. 21.1.2004 - 26 B 02.873 - NVwZ-RR 2005, 56).
  • VGH Bayern, 21.01.2004 - 26 B 02.873

    Bauaufsichtliches Einschreiten in der Form des Erlasses einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750
    Zwar dient diese Regelung der Sicherung der Planungshoheit der Beigeladenen und besitzt die Gemeinde ein subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde auf bauaufsichtliches Einschreiten, wenn ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne den erforderlichen Bauantrag verwirklicht wird (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1991 - 4 C 31/89 - NVwZ 1992, 878; BayVGH, U.v. 21.1.2004 - 26 B 02.873 - NVwZ-RR 2005, 56).
  • VGH Bayern, 02.05.2007 - 25 N 04.777
    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750
    Damit wird den Anforderungen des § 16 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO genügt (vgl. BayVGH, U.v. 2.5.2007 - 25 N 04.777 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 07.11.2012 - 1 N 10.2417

    Normenkontrollantrag; Änderung eines Bebauungsplans; Inzidentprüfung der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750
    Diese Mindestfestsetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch nicht dadurch entbehrlich, dass Festsetzungen nach § 23 BauNVO über die überbaubare Grundstücksfläche getroffen werden (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 - 4 NB 36/95 - NVwZ 1996, 894; siehe auch BayVGH, U.v. 7.11.2012 - 1 N 10.2417).
  • VGH Bayern, 07.03.2012 - 9 ZB 09.209

    Antrag auf Zulassung der Berufung; isolierte Anfechtung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 15 B 11.750
    Allerdings ist eine Gemeinde in einem Verfahren auf bauaufsichtliches Einschreiten grundsätzlich nicht förmlich zu beteiligen und gibt es eine förmliche Sicherung der Planungshoheit im Verfahren der Beseitigung bestehender baulicher Anlagen nicht (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2012 -9 ZB 09.209 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes

  • BVerwG, 22.01.2013 - 4 BN 7.13

    Anforderungen an den Erlass einer Veränderungssperre

  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 2 B 11.2230

    Garagengestaltungssatzung; Stauraum; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans;

  • BVerwG, 09.08.1991 - 4 B 135.91

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Wirksamkeit einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 27.09.2007 - 4 B 36.07

    Nachbarschützende Funktion der Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungsplan;

  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 B 10.2922

    Bauantrag für Bürocontainer, Dieseltankstelle, Lagerplatz; Nutzungsänderung von

  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1340
  • VGH Bayern, 22.10.2007 - 26 N 06.2031
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17

    Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der

    Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche regeln, wo auf einem Grundstück gebaut werden darf, wohingegen Festsetzungen zur Grundflächenzahl oder Größe der Grundflächen eine übermäßige Nutzung des Grundstücks im Interesse des Bodenschutzes verhindern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1995 - 4 NB 36.95 - NVwZ 1996, 894; BayVGH, Urteil vom 30.1.2014 - 15 B 11.750 - juris Rn. 42).

    Die planende Gemeinde muss nicht zwingend auf die Planzeichenverordnung zurückgreifen (vgl. BayVGH, Urteil vom 30.1.2014 - 15 B 11.750 - juris Rn. 42; OVG NRW, Urteil vom 13.3.1998 - 11a D 128/93.NE, juris Rn. 19 ff.; SächsOVG, Urteil vom 4.10.2000 - 1 D 19/00 - juris Rn. 104; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 16 BauNVO Rn. 33; Hartmann/Schilder in Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl., § 16 Rn. 23).

  • VGH Bayern, 20.09.2016 - 15 N 15.1092

    Unwirksame Veränderungssperre bei nicht hinreichend konkretisierter Planung

    Die Veränderungssperre darf daher als Planungssicherungsinstrument nach Maßgabe von § 14 Abs. 1 BauGB nicht eingesetzt werden, wenn das Planungskonzept als solches erst im Planungsverfahren entwickelt werden soll (vgl. BVerwG, U. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138 ff. = juris Rn. 28; B. v. 10.10.2007 - 4 BN 36.07 - BauR 2008, 328 f. = juris Rn. 3; B. v. 1.10.2009 - 4 BN 34.09 - NVwZ 2010, 42 ff. = juris Rn. 9; B. v. 21.10.2010 - 4 BN 26.10 - BauR 2011, 481 f. = juris Rn. 6 ff.; BayVGH, B. v. 11.8.2011 - 4 CE 11.1619 - juris Rn. 5 f.; U. v. 30.1.2014 - 15 B 11.750 - juris Rn. 23).

    Dabei geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Gemeinde im relevanten Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (BVerwG, B. v. 21.10.2010 a. a. O. juris Rn. 8; U. v. 30.8.2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 ff. = juris Rn. 12; BayVGH, U. v. 30.1.2014 - 15 B 11.750 - juris Rn. 23).

  • VG Karlsruhe, 28.05.2014 - 6 K 701/13

    Definitionen zu bordellartigem Betrieb und Swingerclub; Ausschluss des

    Es bedarf in diesem Zusammenhang keiner rechtlichen Klärung, ob eine Veränderungssperre allein überhaupt geeignet sein kann, eine Nutzungsuntersagung zu rechtfertigen, oder ob das Inkrafttreten des Bebauungsplans zur Klärung der materiellen Baurechtswidrigkeit zunächst abgewartet werden muss (vgl. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Urteil vom 30.01.2014 - 15 B 11.750, Rdnr. 39 m.w.N. in Bezug auf eine Beseitigungsanordnung).
  • VG Regensburg, 14.05.2019 - RN 6 K 17.2047

    Verlust eines Anspruchs wegen Zeitablaufs nach Treu und Glauben

    Im vorliegenden faktischen Dorfgebiet ist die Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen als sonstigem Gewerbebetrieb, § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO, zwar allgemein zulässig (BayVGH, U.v. 30.1.2014, 15 B 11.750, juris), wie bei anderen gewerblichen Betrieben sind in einem Dorfgebiet dem Nachbarn aber lediglich Immissionen zumutbar, die das Wohnen nicht wesentlich stören, § 5 Abs. 1 BauNVO.
  • VGH Bayern, 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763

    Anfechtung einer Beseitigungsanordnung; hier: Zulassung der Berufung abgelehnt

    Im Übrigen scheidet ein etwaiger formeller Bestandsschutz schon deshalb aus, weil das Vorhaben sich noch im Rohbau befindet und damit nicht fertiggestellt und errichtet ist (vgl. BayVGH, U.v. 30.1.2014 - 15 B 11.750 - juris Rn. 19; HessVGH, U.v. 5.9.1991 - 4 UE 940.85 - juris Rn. 37).
  • VG Neustadt, 04.09.2014 - 4 K 417/14

    Baugenehmigung für Wärmepumpe; Dachgauben und Dachaufbauten im Sinne der BauO RP;

    Das ist vielmehr nur dann anzunehmen, wenn zwischen den baugestalterischen und den planungsrechtlichen Festsetzungen ein untrennbarer Regelungszusammenhang besteht, z.B. wenn die Festsetzungen nach dem Willen der planenden Gemeinde in gegenseitiger Wechselbeziehung stehen (Bay. VGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - 15 B 11.750 -, juris).
  • VG Ansbach, 08.07.2021 - AN 3 K 20.00288

    Erfolglose Klage gegen eine Beseitigungsanordnung für eine Gartenhütte sowie

    Eine hiervon zeitlich eventuell abweichende Beurteilung aus Gründen des Bestandsschutzes (BayVGH, U. v. 30.1.2014 - 15 B 11.750 - juris Rn. 19 f.) ist vorliegend nicht möglich, da das Vorhaben sowohl aktuell als auch in der Vergangenheit baurechtswidrig war.
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 15 N 14.1019

    Verlängerung einer Veränderungssperre

    Insoweit geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Gemeinde im relevanten Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, B. v. 21.10.2010 a. a. O. juris Rn. 8; U. v. 30.8.2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 ff. = juris Rn. 12; BayVGH, U. v. 30.1.2014 - 15 B 11.750 - juris Rn. 23).
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