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   VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14   

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https://dejure.org/2014,31525
VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14 (https://dejure.org/2014,31525)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.09.2014 - 8 B 1036/14 (https://dejure.org/2014,31525)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. September 2014 - 8 B 1036/14 (https://dejure.org/2014,31525)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 GG, Art 12 GG, Art 14 GG, § 29 GlÄndStV, § 15 HessSpielhG
    Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 GIÄndStV/§ 15 Abs. 1 HessSpielhG; Abgrenzung Betreiberbezogenheit und Spielhallenbezogenheit

  • vdai.de PDF

    Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 GIüÄndStV / § 15 Abs. 1 HessSpielhG ist betreiberbezogen, nicht spielhallenbezogen auszulegen. Die Anknüpfung der Übergangsregelung an das Datum der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2011 ist verfassungsrechtlich nicht zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsgebot; betreiberbezogen; betriebsbezogen; Erlaubnis; Glücksspielsucht; Inhaberwechsel; Konzession; Mehrfachkonzession; Ministerpräsidentenkonferenz; Spielhalle; Übergangsfrist; Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de

    HessSpielhG § 15; GIÄndStV § 29 Abs. 4
    Auslegung der Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 GIÄndStV/§ 15 Abs. 1 HessSpielhG; Abgrenzung Betreiberbezogenheit und Spielhallenbezogenheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 76
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13

    Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
    Ungleichheiten, die durch eine Stichtagsregelung entstehen, sind dabei hinzunehmen, wenn die Einführung des Stichtags als solche notwendig und die Wahl des Zeitpunkts vertretbar ist (OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 4 Bs 279/13 -, juris Rdnr. 36 m.w.N.).

    Denn auch nach altem Recht konnte der Betreiber einer Spielhalle nicht darauf vertrauen, eine bestimmte Spielhalle betreiben zu können, bevor ihm eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde (OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2014 - a.a.O., Rdnr. 28).

    Das gilt umso mehr, als mit der Anknüpfung an den Zeitpunkt der Erlaubniserteilung auch auf ein klar bestimmbares und praktikables Kriterium abgestellt wird (vgl. ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2014 a.a.O., Rdnr. 28).

    Es steht ihnen vielmehr frei, jederzeit - unter Beachtung des Abstandsgebots und des Verbots der Mehrfachkonzession - eine Spielhalle an einem anderen Ort zu eröffnen (vgl. ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 4 Bs 279/13 - juris, Rdnr. 12).

    Die Regelung ist auch erforderlich, denn nur durch die Einbeziehung auch schon bestehender Spielhallen kann eine möglichst rasche Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen und damit eine wirksame Bekämpfung der Glücksspielsucht erreicht werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2014, a.a.O., Rdnr. 18).

    Zwar bleibt ein Bundesland nach der Transformation der Regelungen eines Staatsvertrages in "innerstaatliches" Landesrecht auch weiterhin zur Rücksichtnahme auf die Interessen der anderen Länder, die sich im Staatsvertrag vertraglich gebunden haben, verpflichtet und muss sich somit an die mit den anderen Bundesländern getroffene Vereinbarung halten (Bay. VGH, Urteil vom 23. Juli 2013 - 10 N 13.210, 10 N 13.212, 10 N 13.214, 10 N 13.216 - , juris Rdnr. 37 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2014 - a.a.O. Rdnr. 24).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2014 - 6 B 10343/14

    Sofortige Vollziehung der Schließung einer Spielhalle; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
    Keinesfalls lässt sich diese Übergangsregelung - entgegen der Ansicht der Antragstellerin - dahingehend interpretieren, der Gesetzgeber habe den in § 1 GlüStV normierten Zielsetzungen keine unmittelbare Dringlichkeit beigemessen, sondern lediglich eine mittel- bis langfristige Umsetzung des erstrebten Schutzkonzepts für ausreichend gehalten (vgl. ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6 B 10343/14 -, juris Rdnr. 12).

    Jedenfalls aber ab dem 28. Oktober 2011 waren Investitionen in Spielhallen risikobehaftet, auch wenn die landesrechtlichen Regelungen in allen Einzelheiten noch nicht vorlagen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6 B 10343/14 -, juris Rdnr. 8).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
    Diese ist zulässig und mit den Grundsätzen des grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren gewahrt bleibt (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 - juris Rdnr. 58).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (BVerfG, Urteil vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 - juris, Rdnr. 114 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2014 - 6 S 1795/13

    Ablehnung einer Spielhallenerlaubnis wegen baulichen Verbundes mit weiterer

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
    (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. April 2014 - 6 S 1795/13 -, juris Rdnr. 11).
  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 10 CE 13.1416

    Glücksspielrecht: Übergangsregelungen für Spielhallen verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
    Denn damit stand fest, dass die Ministerpräsidenten eine entsprechende Einigung erzielt hatten und der Änderungsstaatsvertrag den Länderparlamenten vorgelegt und am 15. Dezember 2011 von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden sollte (vgl. ebenso Bay. VGH Beschluss vom 28. August 2013 - 10 CE 13.1416 -, juris Rdnrn. 30ff.).
  • VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210

    Zur Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 Satz

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
    Zwar bleibt ein Bundesland nach der Transformation der Regelungen eines Staatsvertrages in "innerstaatliches" Landesrecht auch weiterhin zur Rücksichtnahme auf die Interessen der anderen Länder, die sich im Staatsvertrag vertraglich gebunden haben, verpflichtet und muss sich somit an die mit den anderen Bundesländern getroffene Vereinbarung halten (Bay. VGH, Urteil vom 23. Juli 2013 - 10 N 13.210, 10 N 13.212, 10 N 13.214, 10 N 13.216 - , juris Rdnr. 37 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2014 - a.a.O. Rdnr. 24).
  • VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1802

    Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
    Denn Art. 14 Abs. 1 GG gewährt auch und gerade Vertrauensschutz auf vermögensrechtlichem Gebiet, weil der Gewerbetreibende - regelmäßig im Vertrauen auf den Bestand seiner öffentlich-rechtlichen Position - die privatwirtschaftlichen Investitionen getätigt hat (Papier in Maunz-Dürig, Kommentar zum GG, Bd. II Art. 14, Stand: Juli 2010, Rdnr. 107 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 30. September 2013 - 10 CE 13.1802 -, juris Rdnr. 24 m.w.N.).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
    Ebenso wie über einen Bauantrag auf der Grundlage eingereichter Pläne entschieden werden kann und muss, hätte auch über eine Spielhallenerlaubnis an Hand aller dazu erforderlichen Angaben und Pläne entschieden werden können (vgl. ebenso Odenthal, Das Recht der Spielhallen nach dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, GewArch 2012, 345 ; OVG Hamburg, 24.6.2014 Rdnr. 26; a.A.: Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris Rdnr. 458).
  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
    Da der Grundsatz der Rechtssicherheit jedoch klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen dem alten und dem neuen Recht verlangt, ist es unvermeidlich, dass sich in der Rechtsstellung der Betroffenen, je nachdem, ob sie dem alten oder dem neuen Recht zu entnehmen ist, Unterschiede ergeben, die dem Ideal der Rechtsgleichheit widersprechen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. März 2013 - 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11 - juris Rdnr. 34; BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 1976 - 1 BvR 810/70, 1 BvR 57/73, 1 BvR 147/76 -, juris Rdnr. 73 ff.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13

    Kappung der fünfjährigen Übergangsfrist für (Alt )Spielhallen aufgrund eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2014 - 1 M 21/14

    Betreiberwechsel für bestehende Spielhalle nach Stichtag

  • VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224

    Bestandsschutz bei erst während der Vorbereitung des neuen

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    (b) Die Bestimmungen sind mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem in Art. 12 GG enthaltenen Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 72 ff.; so auch BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; BayVGH, Beschluss vom 30. September 2013 - 10 CE 13.1477 -, juris, Rn. 16 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2013 - 1 M 124/13 -, juris, Rn. 5 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 3 B 418/13 -, juris, Rn. 15 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Rn. 35 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 1 B 476/13 -, juris, Rn. 14 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6 B 10343/14 -, NVwZ-RR 2014, S. 682 ; HmbOVG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 4 Bs 279/13 -, juris, Rn. 17 ff.; HessVGH, Beschluss vom 5. September 2014 - 8 B 1036/14 -, juris, Rn. 18 ff.; a.A. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 461 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 24. September 2013 - 1 B 36/13 -, juris, Rn. 23 ff.; offen gelassen OVG Thüringen, Beschluss vom 8. April 2015 - 3 EO 775/13 -, juris, Rn. 6 ff.; vgl. auch für eine vierjährige Übergangsperiode die Entscheidung des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 12. März 2015 - G 205/2014-15 u.a. -, www.vfgh.gv.at, Rn. 76 f.).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Entgegen der teilweise auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Ansicht (OVG Magdeburg, Beschluss vom 8. April 2014 -1 M 21/14 - juris Rn. 5 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 5. September 2014 - 8 B 1036/14 - juris Rn. 14 ff.) des Beklagten ist bei einem Betreiberwechsel nach dem Stichtag die fünfjährige Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV anzuwenden (vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8. November 2013 - 7 ME 82/13 - juris Rn. 7 ff. und vom 18. Januar 2017 - 7 ME 3/17 - juris Rn. 6; OVG Münster, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 4 A 809/15 - juris Rn. 4 ff.).
  • OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15

    Schließung einer Spielhalle - zur Verfassungsmäßigkeit des neuen

    Auch eine gleichheitswidrige Ungleichbehandlung von natürlichen und juristischen Personen finde - wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 5.9.2014 - 8 B 1036/14 - entschieden habe - nicht statt.

    Eine Ein-Mann-GmbH benötigte nach den §§ 33 i Abs. 1 GewO ("Wer gewerbsmäßig ... betreiben will"), 13 Abs. 1 GmbHG ("Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten") für den Betrieb einer Spielhalle als eigenständige juristische Person eine eigene gewerberechtliche Erlaubnis.(OVG Hamburg, Beschluss vom 20.1.2004 - 1 Bs 387/03 - juris Rdnrn. 6 f.) Dessen ungeachtet beurteilt sich die Zuverlässigkeit bei juristischen Personen allgemein und damit auch bei einer Ein-Mann-GmbH danach, ob der Vertretungsberechtigte den Anforderungen gerecht wird.(Hahn in Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, 285. Erg.lief. Juli 2015, § 33 c Rdnr. 24; HessVGH., Beschluss vom 5.9.2014 - 8 B 1036/14 -, juris Rdnr. 14) Bei einer Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, die mit einem Wechsel der vertretungsberechtigten Person verknüpft ist, bedarf es daher ebenfalls einer neuen Spielhallenerlaubnis.

    Voraussetzung ist, dass die Einführung des Stichtags und die Wahl des Zeitpunkts sich am gegebenen Sachverhalt orientieren und damit sachlich vertretbar sind.(BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 46.13 - Rdnr. 12 m.w.N.) Die gerichtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum respektieren und sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt und die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat; die gefundene Lösung muss sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lassen.(HessVGH; Beschluss vom 5.9.2014, a.a.O., Rdnr. 20) Diesen Anforderungen wird die Stichtagsregelung angesichts ihrer Zielsetzung gerecht.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Beschluss vom 5.9.2014, a.a.O., Rdnrn. 24 und 39) hat ebenfalls die Problematik besonderer Härten im Einzelfall thematisiert, konnte sich aber insoweit auf den bereits erwähnten Umstand zurückziehen, dass das hessische Landesrecht zugunsten aller Spielhallenbetreiber eine Härtefallregelung vorhält.

  • VGH Hessen, 19.06.2017 - 8 B 931/17

    Aufsteller; Automatenaufsteller; Betreiberwechsel; Geeignetheitsbestätigung;

    Die Übergangsregelungen in § 29 Abs. 4 GlüStV sind betriebs- und nicht betreiberbezogen zu verstehen (anders noch Hess. VGH, Beschluss vom 05.09.2014 - 8 B 1036/14 -, juris).

    Da indes die Übergangsregelungen in § 29 Abs. 4 Satz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2012 - GlüStV -, § 15 Abs. 1 Satz 1 HessSpielhG nicht betreiber-, sondern betriebsbezogen zu verstehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.04.2017 - BVerwG 8 C 16.16 -, juris; anders noch Senat, Beschluss vom 05.09.2014 - 8 B 1036/14 -, juris), dürfte die Spielhalle im X...weg D bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 30.06.2017 als mit § 25 GlüStV und mit § 2 HessSpielhG vereinbar gelten.

  • OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15

    Spielhalle; Stichtag; Betrieb; Betreiberwechsel; Vertrauensschutz; unechte

    24 Die dem widersprechende obergerichtliche Rechtsprechung (HessVGH, Beschl. v. 5. September 2014 - 8 B 1036/14 -, juris Rn. 13 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8. April 2014 - M 21/14 -, juris Rn. 6 ff.) kann hingegen nicht überzeugen.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 6 S 306/16

    Erforderlichkeit einer Spielhallenerlaubnis bei Betreiberwechsel; Abstandsgebot;

    25 Der Gesetzgeber gewährt damit - ohne dass dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. dazu unten) - in den Fällen des Betreiberwechsels keinen Vertrauensschutz, indem der Betreiberwechsel unmittelbar die Erlaubnispflicht des § 41 LGlüG auslöst (ebenso Hessischer VGH, Beschluss vom 05.09.2014 - 8 B 1036/14 -, bei Vorliegen einer ausdrücklichen Regelung des Betreiberwechsels, und OVG Sachsen-Anhalt, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 4 B 162/16

    Schließungsverfügung; Spielhalle; juristische Person; Geschäftsführer; Wechsel;

    So im Ergebnis auch Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, GewArch 2014, 30 = juris, Rn. 8; unklar dagegen Hess. VGH, Beschluss vom 5.9.2014 - 8 B 1036/14 -, LKRZ 2015, 23 = juris, Rn. 14 a. E.
  • VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14

    Sportwettenkonzession

    Wenn an anderer Stelle Glücksspielanbietern (hier: Betreibern von Spielhallen) zugemutet wird, sich schon vor der Verkündung auf eine noch in der Phase zwischen Beschlussfassung in der Konferenz der Ministerpräsidenten am 28.10.2011 und Verkündung befindliche Neuregelung einzustellen, um eine kurze Übergangsfrist zu rechtfertigen (vgl. Vollzugshinweise zum Hess. Spielhallengesetz zu § 15 Abs. 1; Hess. VGH, B. v. 05.09.2014, Az.: 8 B 1036/14), muss dies erst recht von der Behörde verlangt werden können, die ein Verwaltungsverfahren aufgrund der Neuregelung durchzuführen hat.
  • VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13

    Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

    Somit hat die Erlaubnis im Sinne des § 33i GewO immer auch einen Bezug zum Betreiber der Spielhalle (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 05.09.2014 - 8 B 1036/14 - juris).

    Die erkennende Kammer schließt sich diesen Ausführungen an (vgl. auch Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.04.2014 - 7 ME 121/13 - juris; Beschluss vom 07.01.2014 - 7 ME 90/13 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 05.09.2014, a.a.O.; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 6. November 2014 - 1 K 1077/13 - juris).

  • VG Greifswald, 17.03.2015 - 4 A 721/13

    Gültigkeit der Übergangsfrist des § 29 Abs 4 S 2 GlüStV (juris: GlüStVtr MV) nur

    Die Kammer folgt bei der Frage, wie § 29 Abs. 4 Sätze 2 und 3 GlüStV zu verstehen ist, der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 8.4.2014, 1 M 21/14, zit nach juris), des Hessischen VGH (Beschluss vom 5.9.2014, 8 B 1036/14, zit. n. juris), des Bayerischen VGH (Beschluss vom 28.8.2013, 10 CE 13.1416, zit. n. juris), des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 27.5.2014, 6 B 10343/14, zit. n. juris) sowie des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 24.6.2014, 4 Bs 279/13, zit. n juris).

    Der Hessische VGH (Beschluss vom 5.9.2014, 8 B 1036/14, ab Rn 18, aaO.) hat zur Verfassungsgemäßheit der Norm ausgeführt:.

  • VG Wiesbaden, 15.07.2015 - 5 K 127/13

    Lotterierecht

  • VGH Hessen, 19.06.2019 - 8 A 999/15
  • VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17

    Spielhalle im Wiesbadener Hauptbahnhof muss schließen

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2017 - 11 LA 17/17

    Bestandsschutz; betreiberbezogen; Betreiberwechsel; gewerberechtliche Erlaubnis;

  • VGH Hessen, 16.09.2019 - 8 B 1481/19
  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1077/13

    Verlängerung der Frist des § 49 Abs. 2 GewO für eine vor dem 30.06.2012 und "auf

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1341/13

    Verhältnis von glückspielrechtlicher Übergangsregelung zur gewerberechtlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2017 - 4 LA 40/17

    Gewerberecht (Spielhallengesetz)

  • VG Düsseldorf, 15.12.2014 - 3 L 1231/14

    Betriebsuntersagung; Ministerpräsidentenkonferenz; Glücksspielstaatsvertrag;

  • VG Mainz, 04.02.2015 - 1 L 1490/14

    Zweifel an Übergangsvorschrift zur Neuregelung des Spielhallenrechts

  • VG Frankfurt/Main, 17.07.2017 - 10 L 5638/17

    Mit dem Erwerb immaterieller Vermögenswerte einer GmbH durch eine Privatprson

  • VG Düsseldorf, 22.02.2017 - 3 L 4398/16
  • VG Düsseldorf, 20.02.2015 - 3 K 9095/13

    Benötigung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 2109/13

    Anordnung der Schließung einer Spielhalle

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 363/14

    Anordnung der Schließung einer Spielhalle

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 685/13

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1501/13

    Spielhallenerlaubnisse zum Betrieb zweier Spielhallen

  • VG Wiesbaden, 22.12.2015 - 5 K 451/14

    Die Mitarbeiterschulung nach § 3 HSpielhG ist in Hessen nur durch öffentlich

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