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   VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 2435/11.T   

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https://dejure.org/2012,18780
VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 2435/11.T (https://dejure.org/2012,18780)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.06.2012 - 2 C 2435/11.T (https://dejure.org/2012,18780)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 2 C 2435/11.T (https://dejure.org/2012,18780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 AEG, § 18 Abs 1 S 2 AEG, § 41 BImschG, § 1 BImSchV 16, § 2 Abs 1 EBO
    Umbau von Bahnübergängen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die Sicherheitsanforderungen nach § 2 Abs. 1 EBO aufgrund des Einsatzes von radargestützten Gefahrenfreimeldeanlagen zur Überwachung von Bahnübergängen anstelle einer bisher praktizierten Kameraüberwachung

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 8 EMRK, § 1 AEG, § 4 AEG, § 18 AEG, § 18b AEG, § 18e AEG, § 41 BImSchG, § 1 16. BImSchV, § 2 EBO, § 11 EBO
    Abwägungsgebot;, Bahnübergang, Blockverdichtung; Erschütterung; Gefahrenfreimeldeanlage; Kapazitätssteigerung; Leit- und Sicherungstechnik; Planrechtfertigung; Planfeststellungsverfahren; Sicherheitspflicht; Warnanlage; wesentliche Änderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 778
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 5 S 1694/07

    Lärmbeeinträchtigung durch Fußgängerwarnanlage an einem Bahnübergang

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 2435/11
    Die genannten Vorschriften finden hier keine Anwendung, so dass diese "normativen Abwägungsregeln" (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 20. November 2008 - 5 S 1694/07 -, juris Rn. 44) von der Plangenehmigungsbehörde auch nicht berücksichtigt werden mussten.

    Eine Änderung der Bahnübergangssicherungstechnik wie hier unterfällt daher nicht der 16. BImSchV (VGH Mannheim, Urteil vom 20. November 2008, a. a. O., Rn. 41).

    Unabhängig davon gehören die mit den Warnsignalen verbundenen Immissionen zum rechtlich vorgegebenen Bestand einer Bahnstrecke mit Bahnübergang und deshalb handelt es sich auch bei der Neueinrichtung einer Warnanlage an einem vorhandenen Bahnübergang um keinen Umstand, der als planbedingte Lärmzunahme im Sinne der 16. BImSchV anzusehen wäre (vgl. ausführlich so zu akustischen Warnanlagen: VGH Mannheim, Urteil vom 20. November 2008 - 5 S 1694/07 -, juris Rn. 43).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07

    Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 2435/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 -, juris Rn. 30; Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 5.07 -, juris Rn. 17) braucht die Planfeststellungsbehörde die Lärmproblematik im Rahmen der Abwägung grundsätzlich dann nicht aufzugreifen, wenn das Planvorhaben im Vergleich zu dem Zustand des Schienenwegs, der ohne die Planung bestünde, zu keiner Verschlechterung der Lärmsituation für die Nachbarschaft führt.

    Dies gilt unabhängig von der Höhe der Lärmbelastung; selbst grundrechtlich bedenkliche Belastungswerte bilden nicht stets, sondern nur dann die Grundlage einer in der Planfeststellung zu berücksichtigenden Schutzpflicht, wenn sie dem planfestgestellten Vorhaben zuzurechnen sind (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 165/11
    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 2435/11
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die eingereichten Schriftsätze, auch auf den im Parallelverfahren 2 C 165/11.T eingereichten Schriftsatz des Klägers vom 30. April 2012, und den Inhalt der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge zu der streitgegenständlichen Plangenehmigung (1 Ordner) Bezug genommen, die beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Der Kläger trägt insoweit vor (Schriftsatz vom 30. April 2012, s. im Verfahren 2 C 165/11.T Bl. 186 ff. der dortigen Gerichtsakte), die vorhandene Video-Kameraüberwachung der Bahnübergänge werde durch radargestützte Gefahrenfreimeldeanlagen ersetzt.

  • BVerwG, 10.11.2004 - 9 A 67.03

    Schallschutz; Neubau; bauliche Änderung; wesentliche Änderung; Schienenweg;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 2435/11
    Ein solcher Eingriff liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. November 2004 - 9 A 67.03 -, juris Rn. 36; Urteil vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 -, juris Rn. 53), der der Senat folgt, nur dann vor, wenn in die Substanz des Schienenweges, d. h. in die Substanz der Gleisanlage mit ihrem Über- und Unterbau eingegriffen wird.
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 2435/11
    Eine darüber hinausgehende allgemeine Lärmsanierungspflicht bei Gelegenheit eines zu genehmigenden Vorhabens sehen die gesetzlichen Vorschriften nicht vor (st. Rspr. des BVerwG, siehe Urteil vom 9. Februar 1995 - 4 C 26.93 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 9 A 73.02

    Bau einer Funksystem-Basisstation; Plangenehmigung; Standortbescheinigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 2435/11
    Ein Planbetroffener kann verlangen, dass seine materiellen Rechtspositionen durch die Erteilung einer Plangenehmigung nicht verletzt werden, er hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass dies in einem bestimmten Verfahren wie etwa in einem Planfeststellungsverfahren geschieht (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 9 A 73.02 -, juris).
  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 2435/11
    Ein solcher Eingriff liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. November 2004 - 9 A 67.03 -, juris Rn. 36; Urteil vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 -, juris Rn. 53), der der Senat folgt, nur dann vor, wenn in die Substanz des Schienenweges, d. h. in die Substanz der Gleisanlage mit ihrem Über- und Unterbau eingegriffen wird.
  • BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10

    Planfeststellung; Ausbaustrecke; erheblicher baulicher Eingriff;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 2435/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 -, juris Rn. 30; Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 5.07 -, juris Rn. 17) braucht die Planfeststellungsbehörde die Lärmproblematik im Rahmen der Abwägung grundsätzlich dann nicht aufzugreifen, wenn das Planvorhaben im Vergleich zu dem Zustand des Schienenwegs, der ohne die Planung bestünde, zu keiner Verschlechterung der Lärmsituation für die Nachbarschaft führt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar und kann nicht verlangt werden, es kann insbesondere niemandem zugemutet werden, alle nur denkbaren Möglichkeiten und Tatbestände von Gefahren und Schäden abzusichern (vgl. Basiliee in Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht, 46. EL 2016, Erläuterungen zu § 2 Abs. 1 EBO; Vallendar/Wurster in Hermes/Sellner, AEG, 2. Auflage 2014, § 18 Rn. 119; vgl. zum Ganzen HessVGH, Urteil vom 12.6.2012 - 2 C 2435/11.T, juris Rn. 41; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.4.2000 - 11 A 18.98 - NVwZ 2001, 82, juris Rn. 105; Urteil vom 8.7.1998 - 11 A 30.97 - NVwZ 1999, 70, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18

    Änderungsplan; Änderungsplanfeststellung; Anderungsplanfeststellungsbeschluss;

    Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar und kann nicht verlangt werden, es kann insbesondere keinem Vorhabenträger zugemutet werden, alle nur denkbaren Möglichkeiten und Tatbestände von Gefahren und Schäden vollständig abzusichern (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.04.2000 - 11 A 18.98 -, juris; Urteil vom 08.07.1998 - 11 A 30.97 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris; Hessischer VGH, Urteil vom 12.06.2012 - 2 C 2435/11.T -, juris; Basiliee in: Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht, 53. EL 2020, Erläuterungen zu § 2 Abs. 1 EBO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.2015 - 8 C 10421/15

    Reiterhof durch Bahnübergang nicht beeinträchtigt

    Dies ist dann der Fall, wenn es aus Gründen des Allgemeinwohls objektiv erforderlich ist (vgl.: BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - IV C 21.74 -, in BVerwGE 48, 56 und juris, Rn. 34; Urteil vom 20. Oktober 1989 - 4 C 12.87 -, in: BVerwGE 84, 31 und juris, Rn. 32; Urteil vom 17. Dezember 2009 - 7 A 7.09 -, in: DVBl. 2007, 519 und juris, Rn. 26; OVG RP, Urteil vom 13. März 2014 - 8 C 10696/13.OVG -, Bl. 14 des Urteilsumdrucks; HessVGH, Urteil vom 12. Juni 2012 - 2 C 2435/11.T -, juris, Rn. 18; Vallendar/Wurster, in: Hermes/Sellner, AEG Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 18 Rn. 101).
  • VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 165/11

    Rechte der Gemeinde im Plangenehmigungsverfahren für Bahnübergänge;  Rechte der

    Die Beweisanträge Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 und 9 sind von vornherein deshalb unerheblich, weil sie nicht Belange der Klägerin, sondern die Belange des Klägers des Parallelverfahrens 2 C 2435/11.T betreffen.
  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 4 L 1438/20

    Keine vorläufige Einstellung des Bahnverkehrs nach Eisenbahnunfall

    Das Gericht kann im vorliegenden Zusammenhang dahinstehen lassen, in welchem Umfang die Vorschriften über die Gewährleistung der Bahnsicherheit konkret auch den Sicherheitsinteressen des Antragstellers als regelmäßigem Nutzer der Bahnanlage zu dienen bestimmt sind und inwieweit sie drittschützende Wirkung entfalten (vgl. hierzu VGH Kassel, Urteil v. 12.06.2012, Az.: 2 C 2435/11.T , juris; Bay. VGH, Beschluss v. 24.07.2008, Az.: 22 ZB 07.1938, juris; VG Würzburg, Urteil vom 09.06.2010, Az.: W 6 K 09.341, juris).
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