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   VK Niedersachsen, 20.05.2019 - VgK-13/2019   

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VK Niedersachsen, 20.05.2019 - VgK-13/2019 (https://dejure.org/2019,49882)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 20.05.2019 - VgK-13/2019 (https://dejure.org/2019,49882)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Mai 2019 - VgK-13/2019 (https://dejure.org/2019,49882)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14

    Voraussetzungen der Nachforderung gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EG

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.05.2019 - VgK-13/19
    Wie bereits aus dem Wortlaut des § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV deutlich wird, kommt es bei diesem Tatbestand auf die Wettbewerbsrelevanz, Wesentlichkeit oder Geringfügigkeit einer Änderung der Vergabeunterlagen nicht an (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 -13 Verg 12/14 = VergabeR 2015, S. 580 ff., 587 , m. w. IM.).

    Aufklärungsgespräche des öffentlichen Auftraggebers mit dem Ziel, etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen nach Ablauf der Angebotsfrist zu korrigieren, stellen eine unzulässige Nachverhandlung im Sinne des § 15 Abs. 5 bzw. § 16 Abs. 9 VgV dar (vgl. BGH, Beschluss vom 18.09.2007, X ZR 89/04 ; OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 -13 Verg 12/14 ).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.05.2019 - VgK-13/19
    Ob tatsächlich der vom Bieter behauptete Schaden droht, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach VERIS).
  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.05.2019 - VgK-13/19
    Aufklärungsgespräche des öffentlichen Auftraggebers mit dem Ziel, etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen nach Ablauf der Angebotsfrist zu korrigieren, stellen eine unzulässige Nachverhandlung im Sinne des § 15 Abs. 5 bzw. § 16 Abs. 9 VgV dar (vgl. BGH, Beschluss vom 18.09.2007, X ZR 89/04 ; OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 -13 Verg 12/14 ).
  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 67/00

    Rechtsstellung eines nichtberücksichtigten Bieters

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.05.2019 - VgK-13/19
    Gleichermaßen betrifft diese Regelung jedoch auch die Transparenz des Vergabeverfahrens und die Gleichbehandlung der Bieter: Dadurch, dass jeder Bieter nur das anbieten darf, was der öffentliche Auftraggeber auch tatsächlich nachgefragt hat, und sich keinen Wettbewerbsvorteil dadurch verschaffen darf, dass er von den Ausschreibungsvorgaben abweicht (Ausnahme: Nebenangebot), ist gewährleistet, dass nur solche Angebote gewertet werden, die in jeder sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Hinsicht miteinander vergleichbar sind ( BGH, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 67/00 ).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 11 Verg 7/14

    Vergaberecht: Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Übereinstimmung mit

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.05.2019 - VgK-13/19
    Der Regelungszweck dieser Vorschriften besteht darin, das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages mit übereinstimmenden Willenserklärungen zu gewährleisten ( OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 02.12.2014 -11 Verg 7/14 = VergabeR 2015, Seite 591 ff., 595 ).
  • OLG Hamm, 29.11.2007 - 17 U 91/07

    Prospekthinweise AGB

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.05.2019 - VgK-13/19
    Bei Verträgen außerhalb von Vergaben der öffentlichen Hand sind derartige Änderungsvorbehalte in Katalogen (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 29.11.2007 -17 U 91/2007 , zitiert nach Justiz-online) und Datenblättern i. d. R. unproblematisch.
  • VK Niedersachsen, 31.01.2012 - VgK-58/11

    Konfliktsituation in einem Vergabeverfahren wegen der Beratung durch einen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.05.2019 - VgK-13/19
    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes war daher für den Antragsgegner insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit in diesem Fall als notwendig anzuerkennen (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 31.01.2012, VgK-58/2011; Beschluss vom 18.09.2012, VgK-36/2012 ).
  • VK Niedersachsen, 18.09.2012 - VgK-36/12

    Verletzung von Bieterrechten aufgrund unzulässiger Wagnisse in den

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.05.2019 - VgK-13/19
    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes war daher für den Antragsgegner insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit in diesem Fall als notwendig anzuerkennen (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 31.01.2012, VgK-58/2011; Beschluss vom 18.09.2012, VgK-36/2012 ).
  • VK Sachsen-Anhalt, 14.11.2018 - 3 VK LSA 63/18

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung des Vergabeverfahrens bei fehlender

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.05.2019 - VgK-13/19
    Insoweit deckt sich das Angebot nicht mit den Vergabebedingungen, so dass eine Änderung der Vergabeunterlagen gegeben ist, vgl. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.11.2018, 3 VK LSA 63/18.
  • VK Niedersachsen, 27.04.2020 - VgK-04/20

    Preis kann das einzige Zuschlagskriterium sein!

    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes war daher für die Antragsgegnerin, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit, in diesem Fall als notwendig anzuerkennen (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 20.05.2019, VgK-13/2019).
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