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   VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61   

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https://dejure.org/2022,18091
VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61 (https://dejure.org/2022,18091)
VK Südbayern, Entscheidung vom 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61 (https://dejure.org/2022,18091)
VK Südbayern, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - 3194.Z3-3_01-21-61 (https://dejure.org/2022,18091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3, § 128 Abs. 1; VgV § 56 Abs. 1
    Leistungen, Leistungserbringung, Vergabekammer, Bieter, Versorgung, Vergabeunterlagen, Ausschreibung, Vergabeverfahren, Leistungsbeschreibung, Ermessensentscheidung, Antragsgegner, Vergabe, Leistung, Zulassung, Kosten des Verfahrens, anwaltliche Vertretung, drei Stunden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann muss der Auftraggeber das Leistungsversprechen des Bieters verifizieren?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss der Auftraggeber das Leistungsversprechen des Bieters verifizieren? (VPR 2022, 140)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2020 - Verg 20/19

    Auftraggeber muss nicht alles überprüfen!

    Auszug aus VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61
    Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht verpflichtet im Vergabeverfahren zu überprüfen, ob die Bieter ihre mit dem Angebot verbindlich eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen auch einhalten werden; vielmehr darf er sich grundsätzlich auch ohne Überprüfung auf die Leistungsversprechen der Bieter verlassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2020 - Verg 20/19).

    Das vom Auftraggeber gewählte Mittel zur Überprüfung muss jedoch geeignet und die Mittelauswahl frei von sachwidrigen Erwägungen getroffen worden sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2020 - Verg 20/19).

    Ein öffentlicher Auftraggeber ist jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Bieter ihre mit dem Angebot verbindlich eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen auch einhalten werden; vielmehr darf er sich grundsätzlich auch ohne Überprüfung auf die Leistungsversprechen der Bieter verlassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2020 - Verg 20/19 m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020 - 15 Verg 2/20).

    Der öffentliche Auftraggeber ist in der Wahl seiner Überprüfungsmittel grundsätzlich frei und im Interesse einer zügigen Umsetzung der Beschaffungsabsicht und einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens und aus Gründen seiner begrenzten Ressourcen und administrativen Möglichkeiten nicht auf eine bestimmte Methode oder bestimmte Mittel der fachlichen Prüfung festgelegt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2020 - Verg 20/19 m. w. N.).

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61
    In der Rechtsprechung der Vergabesenate sind insoweit Aufgreifschwellen anerkannt, bei deren Erreichen eine Verpflichtung des Auftraggebers angenommen wird, in eine nähere Prüfung der Preisbildung des fraglichen Angebots einzutreten (BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - Verg 31/18

    Nachforderung von Unterlagen: Frist von sechs Tagen ist angemessen!

    Auszug aus VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61
    Solche liegen unter anderem vor, wenn die vom Auftraggeber getroffenen Sachverhaltsermittlungen und -feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen, sachwidrigen Erwägungen beruhen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2018 - Verg 31/18).
  • OLG München, 09.03.2018 - Verg 10/17

    Umfang der Ermessensausübung bei der Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen

    Auszug aus VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61
    Die Antragstellerin ist hierdurch in ihren Rechten verletzt, da sie gem. § 97 Abs. 6 GWB einen Anspruch darauf hat, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden, wozu auch die ordnungsgemäße Ausübung von Ermessens- bzw. Beurteilungsspielräumen zählt (vgl. OLG München, Beschluss vom 09.03.2018 - Verg 10/17).
  • OLG München, 02.11.2012 - Verg 26/12

    Vergabeverfahren: Wertung und Dokumentation der Präsentation einer

    Auszug aus VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61
    Nur dann aber kann sich ein Bieter auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.11.2012 - Verg 26/12).
  • BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21

    Ausschluss von Bietern im Vergabeverfahren wegen schwerer Verfehlungen und

    Auszug aus VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61
    Der öffentliche Auftraggeber ist in der Regel verpflichtet, in die Prüfung der Preisbildung einzutreten, wenn der Abstand zwischen dem Angebot des bestplatzierten und dem Angebot des zweitplatzierten Bieters mehr als 20% beträgt (BayObLG, Beschluss vom 09.04.2021 - Verg 3/21 m. w. N.).
  • VK Westfalen, 27.10.2015 - VK 1-28/15

    Was ist der Unterschied zwischen Kalkulationstabellen und Kalkulationsvorgaben?

    Auszug aus VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61
    Kalkulationsvorgaben liegen vor, wenn öffentliche Auftraggeber den Bietern die Höhe der Preise vorschreiben und die Faktoren zur Ermittlung der Preise festlegen (VK Westfalen, Beschluss vom 27.10.2015 - VK 1-28/15).
  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom

    Auszug aus VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61
    Durch die fehlende Überprüfung des Leistungsversprechens der Beigeladenen ist die Antragstellerin auch in ihren Rechten verletzt, da eine objektive und transparente Bewertung der Angebote voraussetzt, dass der öffentliche Auftraggeber in der Lage ist, deren Inhalt anhand der von den Bietern gelieferten Angaben und Unterlagen effektiv zu überprüfen (vgl. EuGH, Urteil vom 04.12.2003 - C-448/01).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Auszug aus VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61
    Allerdings ist - auch zur Vermeidung völlig haltloser und missbräuchlicher Rügen - ein Mindestmaß an Substantiierung einzuhalten sowie eine Darlegung zu fordern, welche tatsächlichen Anhaltspunkte und Indizien aus Sicht des Bieters den hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.11.2020 - Verg 6/20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2020 - VII-Verg 36/19 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61
    Da ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens hat, darf er im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergaberechtsverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2021 - Verg 9/21).
  • VK Südbayern, 15.05.2015 - Z3-3-3194-1-05-01/15

    Preis einziges Zuschlagskriterium: Fehlende Fabrikatsangaben können nachgefordert

  • EuGH, 10.09.2020 - C-367/19

    Tax-Fin-Lex

  • OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15

    Schadensersatzanspruch des übergangenen Bieters im Vergabeverfahren für

  • OLG München, 30.11.2020 - Verg 6/20

    Anforderungen an die Beschreibung der Eignungskriterien in der Ausschreibung

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2020 - 15 Verg 2/20

    Recyclingquote

  • OLG München, 25.11.2013 - Verg 13/13

    Vergabeverfahren für eine Videoüberwachungsanlage im Neubau einer

  • VK Südbayern, 25.01.2018 - Z3-3-3194-1-52-10/17

    Vergabeverfahren: Auslegung und Aufklärung eines widersprüchlichen Angebots

  • VK Südbayern, 03.06.2014 - Z3-3-3194-1-14-03/14

    Wann ist der Ausschluss wegen des Vorwurfs einer Mischkalkulation zulässig?

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2022 - 3 VK 10/22

    Das "Wie" der Prüfung von Ausschlussgründen ist Auftraggebersache!

    Der öffentliche Auftraggeber ist in der Wahl seiner Überprüfungsmittel grundsätzlich frei und im Interesse einer zügigen Umsetzung der Beschaffungsabsicht und einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens und aus Gründen seiner begrenzten Ressourcen und administrativen Möglichkeiten nicht auf eine bestimmte Methode oder bestimmte Mittel der fachlichen Prüfung festgelegt (VK Südbayern, Beschluss vom 30. Mai 2022 - 3194.Z3-3_01-21-61, IBRRS 2022, 2256 = VPRRS 2022, 0171 m.w.N.).
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