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   VK Südbayern, 31.01.2023 - 3194.Z3-3_01-22-37   

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https://dejure.org/2023,17500
VK Südbayern, 31.01.2023 - 3194.Z3-3_01-22-37 (https://dejure.org/2023,17500)
VK Südbayern, Entscheidung vom 31.01.2023 - 3194.Z3-3_01-22-37 (https://dejure.org/2023,17500)
VK Südbayern, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - 3194.Z3-3_01-22-37 (https://dejure.org/2023,17500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 103 Abs. 1; EUV Art. 1 Abs. 6 der RL 2014/24/EU i.V.m. Art. 4 Abs. 2; GWB § 97 Abs. 6
    Vergabeverfahren, Leistungen, Berufung, AGB, Ausschreibung, Zulassung, Leistungserbringung, Bescheid, Verwaltungsakt, Vergabekammer, Genehmigung, Verpflichtungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, Regierung, Antrag auf Zulassung der Berufung, Zulassung der Berufung, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbleibende Weisungsrechte sprechen gegen vergaberechtsfreien Organisationsakt!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 21.12.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

    Auszug aus VK Südbayern, 31.01.2023 - 3194.Z3-3_01-22-37
    Auch wenn eine Aufgabenübertragung nicht unumkehrbar sein muss (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C-51/15 Remondis), ist ein fixes Enddatum ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit ist für eine Zweckvereinbarung - anders als für Verträge - untypisch.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (grundlegend EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C-51/15 Remondis) liegt eine solche die Erfüllung öffentlicher Aufgaben betreffende Kompetenzübertragung jedoch nur dann vor, wenn die Übertragung sowohl die mit der übertragenen Kompetenz verbundenen Zuständigkeiten als auch die damit einhergehenden Befugnisse betrifft, so dass die neuerdings zuständige öffentliche Stelle über eine eigene Entscheidungsbefugnis und eine finanzielle Unabhängigkeit verfügt.

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Aufgabenübertragung nicht unumkehrbar sein muss (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C-51/15 Remondis), aber ein fixes Enddatum ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit ist für eine Zweckvereinbarung - anders als für Verträge - untypisch.

  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Durchführung eines

    Auszug aus VK Südbayern, 31.01.2023 - 3194.Z3-3_01-22-37
    Der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags steht keine Rügepräklusion nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB entgegen, da gem. § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB bei einem Feststellungsantrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB keine Rügeobliegenheit besteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.07.2022 - Verg 13/21).

    Die Nachprüfungsinstanzen sind keine allgemeinen Kontrollinstanzen, die abstrakt für die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der objektiven Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens sorgen (BayObLG, Beschluss vom 29.07.2022 - Verg 13/21).

    Die Festlegung hat willkür- und diskriminierungsfrei zu erfolgen und die Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV zu beachten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.07.2022 - Verg 13/21 m. w. N.).

  • OLG München, 27.07.2018 - Verg 2/18

    Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Südbayern, 31.01.2023 - 3194.Z3-3_01-22-37
    Im Nachprüfungsverfahren wird nicht inzident geprüft, ob eine Fachbehörde bei der Erteilung oder Versagung einer Genehmigung rechtliche Anforderungen verkannt hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.07.2018 - Verg 02/18).

    Im Nachprüfungsverfahren wird nicht inzident geprüft, ob eine Fachbehörde bei der Erteilung oder Versagung einer Genehmigung rechtliche Anforderungen verkannt hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.07.2018 - Verg 02/18).

  • OLG Rostock, 11.08.2021 - 17 Verg 2/21

    LUCA-App I - Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren über die Beschaffung der so

    Auszug aus VK Südbayern, 31.01.2023 - 3194.Z3-3_01-22-37
    Ob die Vorgaben erforderlich oder zweckmäßig sind, ist demgegenüber ohne Belang (OLG Rostock, Beschluss vom 01.09.2021 - 17 Verg 2/21; BayObLG, aaO).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags des

    Auszug aus VK Südbayern, 31.01.2023 - 3194.Z3-3_01-22-37
    Dabei setzt die Erstattungsfähigkeit jedenfalls voraus, dass der Beigeladene sich mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010, Az.: Verg W 10/09).
  • OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

    Auszug aus VK Südbayern, 31.01.2023 - 3194.Z3-3_01-22-37
    Dafür muss eine den Beitritt eines Streithelfers vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar sein, an Hand derer festzustellen ist, welches (Rechtsschutz-) Ziel ein Beigeladener in der Sache verfolgt (OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2008, Az.: 13 Verg 2/08).
  • VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10

    Aufwendungen der Beigeladenen erstattungsfähig?

    Auszug aus VK Südbayern, 31.01.2023 - 3194.Z3-3_01-22-37
    Ist eine solche nicht ersichtlich, handelt es sich bei den entstandenen Aufwendungen des Beigeladenen nicht um solche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2010, Az.: 1 VK 76/10).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 2/17

    Abgrenzung von funktionaler Ausschreibung und Ausschreibung mit konstruktiver

    Auszug aus VK Südbayern, 31.01.2023 - 3194.Z3-3_01-22-37
    Werden jedoch angebotshindernde Vergaberechtsverstöße geltend gemacht, bedarf es eines Angebots nicht; vielmehr wird das Interesse am Auftrag in diesen Fällen durch die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens belegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2017 - VII-Verg 2/17).
  • OLG München, 06.12.2012 - Verg 25/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender

    Auszug aus VK Südbayern, 31.01.2023 - 3194.Z3-3_01-22-37
    Für die Zulässigkeitsprüfung genügt die schlüssige Darlegung, dass eine Rechtsverletzung geschehen ist und dadurch dem Antragsteller ein Schaden droht; ob dies tatsächlich der Fall ist, wird erst im Rahmen der Begründetheitsprüfung festgestellt (vgl. OLG München, Beschluss vom 06.12.2012 - Verg 25/12).
  • OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19

    Vergabe öffentlicher Aufträge in Rheinland-Pfalz: Erfordernis der Unterschrift

    Auszug aus VK Südbayern, 31.01.2023 - 3194.Z3-3_01-22-37
    Ungeachtet der Frage, ob die Frist gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 GWB im Falle einer Direktvergabe überhaupt Anwendung findet (dagegen OLG Koblenz, Beschluss vom 27.01.2021 - Verg 1/19) hat die Antragstellerin ihren Nachprüfungsantrag jedenfalls innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Information über den Abschluss des Vertrages durch die Antragsgegnerin gestellt.
  • OLG Frankfurt, 31.10.2022 - 11 Verg 7/21

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Nachprüfungsantrags in der

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