Rechtsprechung
VK Thüringen, 07.06.2019 - 250-4002-12177/2019-N-008-EF |
Volltextveröffentlichung
- VK Thüringen
VOB/A § 13 Abs. 1 Nr. 5; § 2 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 16b Abs. 1 VOB/A
Änderungen an den Vergabeunterlagen, Eignung Nachunternehmer
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VK Bund, 21.01.2011 - VK 2-146/10
Tischlerarbeiten 1 - Türen nach DIN 18355
Auszug aus VK Thüringen, 07.06.2019 - 250-4002-12177/2019-N-008-EF
Auch von einer (nationalen) Normierung oder Zulassung bislang nicht erfasste technische Lösungen sollen nicht mit der Begründung abgelehnt werden können, sie ließen sich nicht unter bestehende Spezifikationen fassen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 21. Januar 2011 - VK 2 -146/10; VK Sachsen, Beschluss vom 17.08.2012 - 1/SVK/021 -12).§ 13 Abs. 2 S. 1 VOB/A ist daher - teleologisch einschränkend - dahin auszulegen, dass er solche Abweichungen eines Leistungsangebots von den konkret individuell vorgegebenen Leistungsparametern nicht erfasst, und zwar unabhängig davon, ob der Auftraggeber diese verbal bzw. numerisch oder durch Bezugnahme auf Bestimmungen eines allgemeinen technischen Regelwerks "spezifiziert" (VK Bund, Beschluss vom 21. Januar 2011 - VK 2 - 146/10).
Der Auslegung, mit der zum einen der Begriff der "technischen Spezifikationen" auf allgemeine technische Regelwerke eingegrenzt wird und zum anderen die Bezugsobjekte der Abweichung normzweckorientiert bestimmt werden, steht das Normmotiv der Förderung des Wettbewerbs sowie die Ermöglichung neuer, von den bestehenden Regelwerken noch nicht erfasster technischer Lösungen nicht entgegen; (vgl. hierzu: VK Bund, Beschluss vom 21. Januar 2011 - VK 2 -146/10).
- OLG München, 10.04.2014 - Verg 1/14
Vergabeverfahren: Bindungswirkung der Konkretisierung des Angebots bei …
Auszug aus VK Thüringen, 07.06.2019 - 250-4002-12177/2019-N-008-EF
Durch die Konkretisierung des Angebotes wird auch vermieden, dass die Frage, ob die erbrachte Leistung leistungsverzeichniskonform ist, in das Stadium der Vertragserfüllung verlagert wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.04.2014 - Verg 1/14).Bei einer hersteller- und produktneutralen Ausschreibung wird zwar grundsätzlich die Lieferung eines Gerätes mittlerer Art und Güte gemäß § 243 BGB geschuldet wird, doch trifft dies nicht mehr zu, wenn der Bieter im Rahmen der Aufklärung den Leistungsgegenstand konkretisiert hat (OLG München, Beschluss vom 10.04.2014 - Verg 1/14).
- OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12
Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als …
Auszug aus VK Thüringen, 07.06.2019 - 250-4002-12177/2019-N-008-EF
Mit der Abgabe der Erklärung gegenüber der Vergabestelle ist der Bieter an seine Erklärungen gebunden (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.03.2012 - Verg 2/12 -, juris). - OLG München, 28.07.2008 - Verg 10/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Wertungsausschluss wegen Abweichungen von den …
Auszug aus VK Thüringen, 07.06.2019 - 250-4002-12177/2019-N-008-EF
Denn jedes von den Angaben abweichende Angebot wäre dann als Hauptangebot nach § 7a Abs. 3 VOB/A zu werten, sofern es den dort festgelegten Anforderungen genügt (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 17.08.2012 - 1/SVK/021-12 zu § 7 Abs. 5 bzw. Abs. 6 SektVO; für die VOB/A OLG München, B. v. 28. Juli 2008 - Az.: Verg 10/08). - VK Sachsen, 17.08.2012 - 1/SVK/021-12
SektVO: Keine Abweichung von konkreten Bauvorgaben möglich!
Auszug aus VK Thüringen, 07.06.2019 - 250-4002-12177/2019-N-008-EF
Denn jedes von den Angaben abweichende Angebot wäre dann als Hauptangebot nach § 7a Abs. 3 VOB/A zu werten, sofern es den dort festgelegten Anforderungen genügt (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 17.08.2012 - 1/SVK/021-12 zu § 7 Abs. 5 bzw. Abs. 6 SektVO; für die VOB/A OLG München, B. v. 28. Juli 2008 - Az.: Verg 10/08).