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   VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21   

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VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21 (https://dejure.org/2022,18945)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.07.2022 - 58-VI-21 (https://dejure.org/2022,18945)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juli 2022 - 58-VI-21 (https://dejure.org/2022,18945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVfGHG Art. 51 Abs. 1 S. 1; StPO § 172
    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Klageerzwingungsverfahren

  • rewis.io

    Verfassungsbeschwerde, Beschwerde, Bescheid, Staatsanwaltschaft, Verletzung, Generalstaatsanwaltschaft, Bundesamt, Frist, Klageerzwingungsantrag, Mord, Verfolgung, Anforderungen, Strafanzeige, Beteiligung, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen straf- und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21
    Der Bescheid kann mit der Verfassungsbeschwerde nicht eigenständig angegriffen werden, da sich die Verfassungsbeschwerde wegen des Gebots der Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) gegen die letztinstanzliche Entscheidung richten muss, in der er eine umfassende materielle Prüfung erreichen kann und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält, hier also gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 23. April 2021 (vgl. VerfGH vom 23.3.2022 - Vf. 36-VI-21 - juris Rn. 23 f.).

    Um der Verfassungsbeschwerde den erforderlichen Inhalt zu geben, darf der Beschwerdeführer auf Schriftstücke Bezug nehmen, die er ihr beifügt, wobei er seinen erforderlichen Sachvortrag nicht durch eine pauschale Bezugnahme auf beigefügte Schriftstücke ersetzen kann (vgl. VerfGH vom 6.8.2019 - Vf. 79-VI-18 - juris Rn. 24; vom 23.3.2022 - Vf. 36-VI-21 - juris Rn. 15 m. w. N.).

    cc) Die pauschale Bezugnahme auf frühere Verfassungsbeschwerden und auf Einträge in den Twitter- und Facebook-Accounts des Beschwerdeführers genügt dem Substanziierungserfordernis ebenfalls ersichtlich nicht (vgl. VerfGH vom 21.7.2020 - Vf. 56-VI-17 - juris Rn. 63; vom 23.3.2022 - Vf. 36-VI-21 - juris Rn. 15).

  • VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 19-VI-21

    Verwerfung einer (Landes-)Verfassungsbeschwerde gegen die Bestätigung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21
    b) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass innerhalb der zweimonatigen Verfassungsbeschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG hinreichend substanziiert geltend gemacht wird, gerade die angefochtene Entscheidung verletze in der Bayerischen Verfassung gewährleistete Grundrechte und beruhe auf dieser Verletzung (VerfGH vom 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20 - juris Rn. 20; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16).

    Dieser Bescheid war Gegenstand der Entscheidung vom 12. Januar 2022 Vf. 19-VI-21, womit sich der Beschwerdeführer nicht auseinandersetzt.

  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21
    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt; die Sachdarstellung muss in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiedergeben, um das Oberlandesgericht in die Lage zu versetzen, dass es ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vornehmen kann (BVerfG vom 31.1.2020 NStZ-RR 2020, 115/116; OLG Schleswig vom 12.6.2012 NStZ 2013, 302; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 172 Rn. 27 a m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21
    cc) Die pauschale Bezugnahme auf frühere Verfassungsbeschwerden und auf Einträge in den Twitter- und Facebook-Accounts des Beschwerdeführers genügt dem Substanziierungserfordernis ebenfalls ersichtlich nicht (vgl. VerfGH vom 21.7.2020 - Vf. 56-VI-17 - juris Rn. 63; vom 23.3.2022 - Vf. 36-VI-21 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2022 - 62-VI-20

    Anforderungen an Darlegung eines Grundrechtsverstoßes bei Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21
    Hat die Staatsanwaltschaft - wie hier - die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach § 152 Abs. 2 StPO abgelehnt, kommt nach der Rechtsprechung gemäß §§ 172 ff. StPO ausnahmsweise auch ein sogenanntes "Ermittlungserzwingungsverfahren" in Betracht (vgl. VerfGH vom 22.10.2018 BayVBl 2019, 465 Rn. 20; vom 9.2.2022 - Vf. 62-VI-20 - juris Rn. 46; Schmitt, a. a. O, § 172 Rn. 1 b).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21
    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/50 f.; vom 22.12.2020 - Vf. 15- VI-19 - juris Rn. 15 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21
    b) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass innerhalb der zweimonatigen Verfassungsbeschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG hinreichend substanziiert geltend gemacht wird, gerade die angefochtene Entscheidung verletze in der Bayerischen Verfassung gewährleistete Grundrechte und beruhe auf dieser Verletzung (VerfGH vom 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20 - juris Rn. 20; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 16.11.2018 - 23-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezogen auf eine Strafanzeige der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21
    Es kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde bereits mangels Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) unzulässig ist, weil der Beschwerdeführer die von ihm gerügte Verletzung seines rechtlichen Gehörs (Art. 91 Abs. 1 BV) nicht im Weg einer Anhörungsrüge gemäß § 33 a StPO gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 23. April 2021 geltend gemacht hat (vgl. VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530; vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 24 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21
    Es kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde bereits mangels Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) unzulässig ist, weil der Beschwerdeführer die von ihm gerügte Verletzung seines rechtlichen Gehörs (Art. 91 Abs. 1 BV) nicht im Weg einer Anhörungsrüge gemäß § 33 a StPO gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 23. April 2021 geltend gemacht hat (vgl. VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530; vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 24 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 22.12.2020 - 15-VI-19

    Unzulässige, nämlich völlig unsubstanziierte Urteilsverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21
    Eine aus sich heraus verständliche und nachvollziehbare Darlegung eines Grundrechtsverstoßes setzt insbesondere voraus, dass sich der Beschwerdeführer mit dem Inhalt der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt (VerfGH vom 20.3.2018 BayVBl 2019, 207 Rn. 14; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI- 18 - juris Rn. 19; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 16).
  • OLG Schleswig, 31.05.2012 - 1 Ws 203/12

    Keine Strafanklage wegen fahrlässiger Tötung gegen früheren Kapitän und

  • BVerfG, 08.12.2020 - 2 BvR 932/19

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Zurückweisung eines Antrags auf

  • VerfGH Bayern, 06.08.2019 - 79-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • OLG München, 23.04.2021 - 1 Ws 173/21

    Unsubstantiierter Klageerzwingungsantrag

  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Beschwerdegegenstand ist vielmehr grundsätzlich nur die letztinstanzliche Entscheidung, in der der Beschwerdeführer eine umfassende materielle Prüfung erreichen kann und die damit die von ihm beanstandete Beschwer enthält (vgl. VerfGH vom 23.3.2022 - Vf. 36-VI-21 - juris Rn. 23 f.; vom 21.7.2022 - Vf. 58-VI-21 - Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22

    Gebühr für unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Gegenvorstellung und

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/50; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 15 m. w. N.; vom 21.7.2022 - Vf. 58-VI-21 - juris Rn. 21).
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