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   VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 19-VI-21   

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VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 19-VI-21 (https://dejure.org/2022,596)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12.01.2022 - 19-VI-21 (https://dejure.org/2022,596)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 19-VI-21 (https://dejure.org/2022,596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 1, Art. 103, Art. ... 104; StGB § 186, § 340, § 343, § 357; StPO § 152 Abs. 2, § 171, § 172; BayV Art. 108, Art. 109, Art. 110, Art. 112, Art. 124, Art. 125, Art. 126, Art. 128, Art. 140, Art. 162, Art. 166, Art. 171; VfGHG Art. 27 Abs. 1 S. 2, Art. 51 Abs. 2, Abs. 3 S. 1
    Verwerfung einer (Landes-)Verfassungsbeschwerde gegen die Bestätigung der Ablehnung der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen unsubstantiierten Beschwerdevorbringens

  • rewis.io

    Verfassungsbeschwerde, Bescheid, Staatsanwaltschaft, Beamte, Beschwerde, Verletzung, Generalstaatsanwaltschaft, Beschwerdevorbringen, Amtshaftung, Folter, Gegenvorstellung, Staatsanwalt, Strafanzeige, Darlegung, sexuellen Missbrauchs, Wiederaufnahme des Verfahrens, prima ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Bayern, 22.12.2020 - 15-VI-19

    Unzulässige, nämlich völlig unsubstanziierte Urteilsverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 19-VI-21
    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/50 f.; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 15 m. w. N.).

    Eine aus sich heraus verständliche und nachvollziehbare Darlegung eines Grundrechtsverstoßes setzt insbesondere voraus, dass sich der Beschwerdeführer mit dem Inhalt der angegriffenen Maßnahme auseinandersetzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 20.3.2018 BayVBl 2019, 207 Rn. 14; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 16).

  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 19-VI-21
    Eine aus sich heraus verständliche und nachvollziehbare Darlegung eines Grundrechtsverstoßes setzt insbesondere voraus, dass sich der Beschwerdeführer mit dem Inhalt der angegriffenen Maßnahme auseinandersetzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 20.3.2018 BayVBl 2019, 207 Rn. 14; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 12.04.2021 - 14-VI-18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 19-VI-21
    Auch als Anlage wurde mit der Verfassungsbeschwerde nur der angegriffene Bescheid vom 7. Januar 2021 vorgelegt und nicht der dort in Bezug genommene vorhergehende Bescheid des Generalstaatsanwalts, in welchem wiederum auf die - ebenfalls nicht vorgelegte - Verfügung der Staatsanwaltschaft Traunstein vom 2. Oktober 2020 Bezug genommen wurde (vgl. zum Erfordernis des Vorlegens solcher in Bezug genommener Unterlagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren z. B. VerfGH vom 6.8.2019 - Vf. 79-VI-18 - juris Rn. 26; vom 12.4.2021 - Vf. 14-VI-18 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 19-VI-21
    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/50 f.; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 15 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 06.08.2019 - 79-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 19-VI-21
    Auch als Anlage wurde mit der Verfassungsbeschwerde nur der angegriffene Bescheid vom 7. Januar 2021 vorgelegt und nicht der dort in Bezug genommene vorhergehende Bescheid des Generalstaatsanwalts, in welchem wiederum auf die - ebenfalls nicht vorgelegte - Verfügung der Staatsanwaltschaft Traunstein vom 2. Oktober 2020 Bezug genommen wurde (vgl. zum Erfordernis des Vorlegens solcher in Bezug genommener Unterlagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren z. B. VerfGH vom 6.8.2019 - Vf. 79-VI-18 - juris Rn. 26; vom 12.4.2021 - Vf. 14-VI-18 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 19-VI-21
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass innerhalb der zweimonatigen Verfassungsbeschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG hinreichend substanziiert geltend gemacht wird, gerade die angefochtene Entscheidung verletze in der Bayerischen Verfassung gewährleistete Grundrechte und beruhe auf dieser Verletzung (VerfGH vom 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Im Übrigen kann mit der Verfassungsbeschwerde insoweit nicht in zulässiger Weise die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt werden, da Art. 91 Abs. 1 BV die Gewährung rechtlichen Gehörs nur vor Gerichten grundrechtlich verbürgt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.5.2012 - Vf. 103-VI-11 - juris Rn. 19 m. w. N.; vom 25.8.2015 BayVBl 2016, 15 Rn. 22, vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 23.f.; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 18 m. w. N.).

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.8.2017 NJW-RR 2017, 1423 Rn. 23 m. w. N.; vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 19; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16; vom 28.2.2023 - Vf. 53-VI-22 - juris Rn. 41, jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Hierfür hat der Beschwerdeführer den wesentlichen Sachverhalt vorzutragen, aus dem die Rechtsverletzung hergeleitet wird, sodass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.3.1983 VerfGHE 36, 44/45; vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/98; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16).

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/50 f.; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 15 m. w. N.; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16).

  • VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

    b) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass innerhalb der zweimonatigen Verfassungsbeschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG hinreichend substanziiert geltend gemacht wird, gerade die angefochtene Entscheidung verletze in der Bayerischen Verfassung gewährleistete Grundrechte und beruhe auf dieser Verletzung (VerfGH vom 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20 - juris Rn. 20; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16).

    Dieser Bescheid war Gegenstand der Entscheidung vom 12. Januar 2022 Vf. 19-VI-21, womit sich der Beschwerdeführer nicht auseinandersetzt.

  • VerfGH Bayern, 29.11.2022 - 5-VI-22

    Landesverfassungsbeschwerde gegen eine nach Bundesrecht ergangene

    Der Beschwerdeführer hat den wesentlichen Sachverhalt so vorzutragen, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß zumindest möglich erscheint (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.3.1983 VerfGHE 36, 44/45; vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/98; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16; vom 15.7.2022 - Vf. 96-VI-20 - juris Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2022 - 96-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verweisungsbeschlüsse

    Der Beschwerdeführer hat den wesentlichen Sachverhalt so vorzutragen, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß zumindest möglich erscheint (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.3.1983 VerfGHE 36, 44/45; vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/98; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16).
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