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   VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00   

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VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00 (https://dejure.org/2000,3729)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23.11.2000 - VerfGH 72/00 (https://dejure.org/2000,3729)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23. November 2000 - VerfGH 72/00 (https://dejure.org/2000,3729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Doppelte Berücksichtigung von öffentlichen Zuschüssen im Mieterhöhungsverfahren verfassungswidrig; Kürzungsbeträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 23 Abs. 1; MHG § 2 Abs. 1 Satz 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 228
  • ZMR 2001, 431
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00
    Sie bezwecken mit Blick auf die Sozialbindung des Eigentums und die hohe Bedeutung, die der Wohnung für den Einzelnen und die Familie zukommt, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des MHG: BVerfGE 53, 352 ; zur Vorgängerregelung BVerfGE 37, 132 ).

    Die Gerichte, die mit einem im Klagewege geltend gemachten Anspruch des Vermieters auf Mietzinserhöhung befasst sind, haben diese vom Gesetzgeber im grundrechtlichen Bereich vorgenommene Abwägung zwischen den Belangen des Mieters und denen des Vermieters bei der Anwendung und Auslegung der einschlägigen Vorschriften zu beachten (vgl. BVerfGE 53, 352 ).

    Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit eines auf § 2 MHG gestützten Mieterhöhungsverlangens haben die Fachgerichte mithin sowohl den im Gesetz bewusst verankerten Mieterschutz (vgl. BVerfGE 49, 244 ) als auch den sich aus der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie ergebenden Anspruch des Vermieters auf gerichtliche Durchsetzung der gesetzlich zulässigen Miete zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 53, 352 ; BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 1 BvR 494/85 - NJW 1987, 313 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00
    Sie bezwecken mit Blick auf die Sozialbindung des Eigentums und die hohe Bedeutung, die der Wohnung für den Einzelnen und die Familie zukommt, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des MHG: BVerfGE 53, 352 ; zur Vorgängerregelung BVerfGE 37, 132 ).

    Weder eine einseitige Bevorzugung noch eine einseitige Benachteiligung des Vermieters steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozialgebundenen Privateigentums in Einklang (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 37, 132 ).

  • LG Berlin, 06.01.1997 - 62 S 474/96
    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00
    Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer angesichts der Bewilligungspraxis der W... (I...) überhaupt in der Lage wäre, die sich auf Modernisierungsmaßnahmen beziehenden Kürzungsbeträge anzugeben, kommt es danach vorliegend nicht mehr an (vgl. in diesem Zusammenhang einerseits LG Berlin, Urteil vom 6. Januar 1997 - 62 S 474/96 - GE 1997, 240 ; andererseits Kunze/Tietzsch, a.a.0., S. 312, 314).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00
    a) Zu den verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen, die das bürgerliche Recht einem privaten Rechtsträger zuordnet, gehört auch das Eigentum an Mietwohnungen (vgl. zum inhaltsgleichen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG: BVerfGE 95, 64 ).
  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00
    Leistungen aus öffentlichen Haushalten sollten aber dem Mieter allgemein - und nicht nur im Geltungsbereich des Wohnungsmodernisierungsgesetzes - zugute kommen (vgl. die Begründung des Bundesrates zur Anrufung des Vermittlungsausschusses betr. das Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes, BT-Drs. 8/1861, S. 5; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96 - WuM 1998, 100 ).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00
    Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit eines auf § 2 MHG gestützten Mieterhöhungsverlangens haben die Fachgerichte mithin sowohl den im Gesetz bewusst verankerten Mieterschutz (vgl. BVerfGE 49, 244 ) als auch den sich aus der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie ergebenden Anspruch des Vermieters auf gerichtliche Durchsetzung der gesetzlich zulässigen Miete zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 53, 352 ; BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 1 BvR 494/85 - NJW 1987, 313 m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98

    Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00
    Soweit - wie hier - Gegenstand der Verfassungsbeschwerde auf Bundesrecht beruhende Entscheidungen der Berliner Gerichte sind, besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 141, 31 GG hinsichtlich solcher Grundrechte, die mit vom Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (st. Rspr.; u.a. Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - NJW 1999, 47).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 1 BvR 494/85

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Geltendmachung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00
    Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit eines auf § 2 MHG gestützten Mieterhöhungsverlangens haben die Fachgerichte mithin sowohl den im Gesetz bewusst verankerten Mieterschutz (vgl. BVerfGE 49, 244 ) als auch den sich aus der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie ergebenden Anspruch des Vermieters auf gerichtliche Durchsetzung der gesetzlich zulässigen Miete zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 53, 352 ; BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 1 BvR 494/85 - NJW 1987, 313 m.w.N.).
  • KG, 15.09.1997 - 8 REMiet 6517/96

    Voraussetzungen für eine Mieterhöhung; Bezifferung des Ausgangsmietzinses und des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00
    Nach dem vom Gesetzgeber vorgenommenen Interessenausgleich soll die Förderung dem Mieter wirtschaftlich dauerhaft zugute kommen, indem der Vermieter gezwungen ist, erhaltene Fördermittel über den Mietzins an den Mieter weiter zu reichen (vgl. KG, Beschluss vom 15. September 1997 - 8 RE-Miet 6517/96 - WuM 1997, 605 ; LG Berlin, Urteil vom 8. Mai 1990 - 65 S 299/89 - MM 1990, 229).
  • VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 63/94

    Ausschluß der Beteiligung privater Krankentransportunternehmen an der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00
    Dies ist hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts aus Art. 23 Abs. 1 Satz 1 VvB im Verhältnis zu Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG der Fall (vgl. Beschluss vom 13. August 1996 - VerfGH 63/94 - LVerfGE 5, 3 ).
  • LG Berlin, 08.05.1990 - 65 S 299/89
  • VerfGH Berlin, 16.05.2018 - VerfGH 171/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisungen

    Sie müssen die im Gesetz auf verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck gekommene Interessenabwägung nachvollziehen und der Zweckbestimmung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung tragen (vgl. Beschlüsse vom 5. März 2004 - VerfGH 108/03 - Rn. 14; und vom 23. November 2000 - VerfGH 72/00 - Rn. 24 = LVerfGE 11, 80 ).
  • VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 108/03

    Abweisung einer Klage auf Zustimmung zur Mietzinserhöhung bei Inanspruchnahme

    Sie müssen die im Gesetz auf verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck gekommene Interessenabwägung nachvollziehen und der Zweckbestimmung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung tragen (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 23. November 2000 - VerfGH 72/00 - LVerfGE 11, 80 ).

    Diese Regelung soll gewährleisten, daß sich bei der Erhöhung auf die Vergleichsmiete Leistungen, die zur Modernisierung von Wohnraum aus öffentlichen Haushalten erbracht werden, in jedem Fall durch entsprechende Kürzungsbeträge zugunsten des Mieters auswirken (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 23. November 2000, a.a.O., S. 87 f. m.w.N. zum inhaltsgleichen § 2 Abs. 1 Satz 2 MGH).

    Es hat auch nicht verkannt, daß die Beschränkungen, die dem Vermieter damit im Interesse des Mieters auferlegt worden sind, nicht in einer Weise ausgelegt werden dürfen, die die gesetzliche Eigentumsbindung des Vermieters über das Maß hinaus verstärkt, das sich aus der Verpflichtung zur Weitergabe des Fördervorteils ergibt (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 23. November 2000, a.a.O., S. 88).

  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 24/01

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtbeachtung der

    November 2000 (VerfGH 72/00 - GE 2001, S. 50 ff.) werde jedenfalls zum Ausdruck gebracht, dass die Berücksichtigung von Kürzungsbeträgen bei der Erhöhung von Mieten, die erst nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten für eine Wohnung neu vereinbart wurden, bei noch nicht abgelaufenen Bindungsfristen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

    Zwar ist deren Urteil vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (vgl. Beschluss vom 23. November 2000 - VerfGH 72/00 - GE 2001, 50) aufgehoben worden.

  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie,

    Zu den verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen, die das bürgerliche Recht einem Rechtsträger zuordnet, gehört auch das Eigentum an Mietwohnungen (Beschluss vom 20. April 2000 - VerfGH 72/00 - GE 2001, 50 ; vgl. zu Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG: BVerfGE 95, 64 ).
  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 47/02

    Anrechnung von öffentlichen Zuschüssen nach La Mod bei Mieterhöhungen nach § 2

    Aufgrund einer hiergegen vom Beschwerdeführer erhobenen Verfassungsbeschwerde hob der Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 23. November 2000 (VerfGH 72/00) dieses Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück.

    Der Verfassungsgerichtshof hat sich bereits in seiner ersten Entscheidung zum landgerichtlichen Verfahren 61 S 323/99 zu dem von den Fachgerichten vorliegend zu beachtenden verfassungsrechtlichen Maßstab geäußert und in seinem Beschluß vom 23. November 2000 (VerfGH 72/00) dazu im einzelnen folgendes ausgeführt:.

  • VerfGH Berlin, 31.05.2001 - VerfGH 162/00

    Auffassung des LG, wonach keine wirksame Mieterhöhungserklärung für

    Der Eigentümer einer Mietwohnung kann sich nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs gegen mietrechtliche Entscheidungen der Zivilgerichte auf das Grundrecht aus Art. 23 Abs. 1 Satz 1 VvB berufen (vgl. Beschluss vom 23. November 2000 - VerfGH 72/00 - GE 2001, 50 ).
  • KG, 17.01.2002 - 8 REMiet 4/01

    Mieterhöhung nach MHG bei gleichzeitiger Durchführung von Instandsetzungs- und

    Der Verfassungsgerichtshof hat durch Beschluss vom 23. November 2000 - VerfGH 72/00 - das Urteil des Landgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Berlin zurückverwiesen.
  • VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 39/00

    Keine Verletzung der Eigentumsfreiheit und des Rechts auf Gehör durch

    Zu den verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen, die das bürgerliche Recht einem Rechtsträger zuordnet, gehört auch das Eigentum an Mietwohnungen (Beschluss vom 20. April 2000 - VerfGH 72/00 - GE 2001, 50 f. ).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 01.02.2005 - 6 C 369/04
    Der Vermieter soll nicht höhere Mieteinnahmen auf Grund von Investitionen erlangen können, die letztlich nicht er, sondern die öffentliche Hand getätigt hat (vgl. VerfGH Berl GE 2001, 50, 51; Börstinghaus a.a.O., § 558 BGB, Rdnr. 214).

    Sofern der Vermieter auf Grund der vertraglichen Beschränkung der Mieterhöhung als auch auf Grund des § 558 Abs. 5 BGB die Fördermittel doppelt in Abzug bringen müsste, wäre er ungerechtfertigt belastet, worin ein unzulässiger Eingriff in sein Eigentumsrecht (Art. 14 GG) liegen könnte (vgl. VerfGH Berl GE 2001, 50, 51 f).

  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 165/01
    Die Gerichte haben diese vom Gesetzgeber vorgenommene Gestaltung der Eigentumsposition bei der Anwendung und Auslegung der einschlägigen Vorschriften zu beachten (vgl. Beschluß vom 20. April 2000 - VerfGH 72/00 - GE 2001, 50 ).
  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 95/00

    Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe für Anwaltspraxisräume bei erteilter

  • LG Berlin, 18.02.2002 - 61 S 50/00
  • VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 59/02
  • VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
  • LG Berlin, 12.03.2010 - 63 S 314/09

    Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung aufgrund einer Mieterhöhungserklärung;

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