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   VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11 (e.A.), 33-IV-11 (HS)   

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VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11 (e.A.), 33-IV-11 (HS) (https://dejure.org/2011,21807)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.04.2011 - 32-IV-11 (e.A.), 33-IV-11 (HS) (https://dejure.org/2011,21807)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. April 2011 - 32-IV-11 (e.A.), 33-IV-11 (HS) (https://dejure.org/2011,21807)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Fachgericht bei der Ermittlung des Sachverhalts ein Verfahren wählt, dass grundsätzlich nicht geeignet erscheint, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. September 2009, FamRZ 2009, 1897 [1898 f.]; BVerfG, Beschluss vom 5. November 1980, BVerfGE 55, 171 [182 f.]) oder wenn es einen für das Kindeswohl bedeutsamen Gesichtspunkt in der Abwägung außer Acht lässt (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1897 [1899]).

    Das Absehen von der Kindesanhörung hat das Gericht auf die verfassungsrechtlich unbedenkliche Regelung in § 50b Abs. 3 FGG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. November 1980, BVerfGE 55, 171 [182]) gestützt, wonach von einer Kindesanhörung aus schwerwiegenden Gründen - etwa wenn die Anhörung das Kind aus dem seelischen Gleichgewicht bringen und seine Gesundheit beeinträchtigen würde - abgesehen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 1986,.

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entzug der elterlichen Sorge - keine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
    Beschluss vom 18. Mai 2009, FamRZ 2009, 1389; BVerfG, Beschluss vom 10. September 2009, FamRZ 2009, 1897 [1898]).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Fachgericht bei der Ermittlung des Sachverhalts ein Verfahren wählt, dass grundsätzlich nicht geeignet erscheint, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. September 2009, FamRZ 2009, 1897 [1898 f.]; BVerfG, Beschluss vom 5. November 1980, BVerfGE 55, 171 [182 f.]) oder wenn es einen für das Kindeswohl bedeutsamen Gesichtspunkt in der Abwägung außer Acht lässt (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1897 [1899]).

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt nur dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 94-IV-06

    Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Art. 36 und 77 der sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
    Materiell verpflichtet der Anspruch auf rechtliches Gehör das Gericht, Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. März 2007 - Vf. 94-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 69-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
    Es steht grundsätzlich beiden Elternteilen gleichermaßen zu und erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 69-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 34-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör verbietet zudem, dass ein Gericht, wenn es im Verfahren eine Rechtsansicht als eigene zu erkennen gegeben hat, die Entscheidung hiernach auf eine andere Rechtsansicht stützt, ohne vorher den Parteien Gelegenheit gegeben zu haben, sich zu der geänderten Rechtsansicht zu äußern (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - Vf. 34-IV-98).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
    Allerdings ist das Gericht grundsätzlich weder gehalten, mit den Parteien ein Rechtsgespräch zu führen, noch auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998, BVerfGE 98, 218 [263]; Beschluss vom 30. Oktober 1990, BVerfGE 83, 24 [35]; Beschluss vom 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133 [144 f.]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
    Allerdings ist das Gericht grundsätzlich weder gehalten, mit den Parteien ein Rechtsgespräch zu führen, noch auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998, BVerfGE 98, 218 [263]; Beschluss vom 30. Oktober 1990, BVerfGE 83, 24 [35]; Beschluss vom 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133 [144 f.]).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
    Allerdings ist das Gericht grundsätzlich weder gehalten, mit den Parteien ein Rechtsgespräch zu führen, noch auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998, BVerfGE 98, 218 [263]; Beschluss vom 30. Oktober 1990, BVerfGE 83, 24 [35]; Beschluss vom 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133 [144 f.]).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 1868/08

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch unzureichend

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
    Die von den Fachgerichten hierzu getroffenen tatsächlichen Feststellungen und die von ihnen vorgenommene Abwägung sind durch den Verfassungsgerichtshof nur darauf zu überprüfen, ob die fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts beruht (für die verfassungsgerichtliche Überprüfung von Entscheidungen nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB: BVerfG Beschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 1868/08; vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 33-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06

    Auslegung des § 546a BGB als der Gewährleistung rechtlichen Gehörs unterfallender

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 36/84

    Rechtskraft und Abänderbarkeit von Sorgerechtsentscheidungen

  • VerfGH Sachsen, 13.12.2007 - 112-IV-07

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge wegen einer Entscheidung durch Urteil ohne das

  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 32-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
  • BVerwG, 06.11.1964 - IV C 153.64

    Erfordernis der Zustimmung der Verfahrensbeteiligten zu einer Beweiserhebung bzw.

  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 33-IV-10

    Grundrecht auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art. 18 Abs.1 SächsVerf) iVm.

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
    b) Der Beschwerdebegründung ist die Möglichkeit einer Verletzung des Art. 22 Abs. 3 SächsVerf nicht zu entnehmen aa) Wird wie hier ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist vom Beschwerdeführer darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 122-IV-10; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS]; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 138-IV-15; st. Rspr.).

    Wenn sie aber von der Einholung eines solchen absehen, müssen sie anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS] unter Bezugnahme auf BVerfG FamRZ 2009, 1389).

    Dieses Elternrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl und steht grundsätzlich beiden Elternteilen gleichermaßen zu (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 69-IV-09; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 122-IV-10; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS]).

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung muss möglichst zuverlässig erkannt werden können (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juli 2017 - Vf. 99-IV-17 [HS]/Vf. 100-IV-17 [e.A.]; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A]/Vf. 33-IV-11 [HS]).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 20-IV-16
    Wird wie hier ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 122-IV-10; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS]; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 138-IV-15; st. Rspr.).

    Dieses Elternrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl und steht grundsätzlich beiden Elternteilen gleichermaßen zu (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 69-IV-09; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 122-IV-10; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS]).

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 99-IV-17
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Fachgericht bei der Ermittlung des Sachverhalts ein Verfahren wählt, dass grundsätzlich nicht geeignet erscheint, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen oder wenn es einen für das Kindeswohl bedeutsamen Gesichtspunkt in der Abwägung außer Acht lässt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 m.w.N.).
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